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BAO 2020/2021

BAO 2020/2021

Einführung in das Recht der Bundesabgabenordnung

BAO 2020/2021
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Erscheinungstermin: 03/2021, von Michael Tanzer, Peter Unger bei LexisNexis Österreich

ISBN: 978-3-7007-7917-9
Reihe: Steuerpraxis
370 Seiten
20 mm x 170 mm

 
Schon das "Recht der Steuern" erweckt in seiner Kompliziertheit vielfach Misstrauen und lässt kein Bedürfnis nach einer Annäherung aufkommen. Noch viel ferner liegend scheint das Abgabenverfahrensrecht.Das erklärte Ziel dieses Werkes ist es daher, das Recht der Bundesabgabenordnung nicht nur Studierenden der Rechts- oder der Wirtschaftswissenschaften, sondern auch allen praktisch ...
Beschreibung

Schon das "Recht der Steuern" erweckt in seiner Kompliziertheit vielfach Misstrauen und lässt kein Bedürfnis nach einer Annäherung aufkommen. Noch viel ferner liegend scheint das Abgabenverfahrensrecht.

Das erklärte Ziel dieses Werkes ist es daher, das Recht der Bundesabgabenordnung nicht nur Studierenden der Rechts- oder der Wirtschaftswissenschaften, sondern auch allen praktisch Interessierten in der Art einer systematisierenden Einführung näher zu bringen.

Aus diesem Blickwinkel soll eine erste Hilfestellung angeboten werden, die der alltäglichen Orientierung, aber auch dem zielgerichteten Gebrauch und dem Verständnis weiterführender großer Werke dient.

Die siebente Auflage dieser Einführung in das Recht der Bundesabgabenordnung berücksichtigt als "BAO 2020/2021" vor allem

  • die durch die Finanzorganisationsreform (BGBl I 2019/104 und BGBl I 2020/99) neu geschaffene Rechtslage, derzufolge es nur mehr vier Abgabenbehörden geben wird, nämlich: das (den) BMF, das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe und das Zollamt Österreich. Zudem wird auch auf die aktuelle COVID-19-Pandemie eingegangen. So wird das damit zusammenhängende, mittlerweile umfangreich gewordene Sonderrecht zusammengefasst in einem Exkurs dargestellt.
  • Zahlreiche "Schlüsselerkenntnisse" aus der einschlagigen Rechtsprechung, schematische Ubersichten und Praxisbeispiele dienen zudem in gewohnter Weise dem erleichterten Zugang zu dieser Grundordnung des Steuerrechts.

So sind auch und nicht zuletzt Wirtschaftstreibende und in der Wirtschaft mit Steuerangelegenheiten befasste Personen angesprochen und aufgefordert, diesen Grundriss in des Wortes voller Bedeutung zu "(be-)nützen".



Über Michael Tanzer

Über Peter Unger