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Die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit für austretende Grubengase.
Taschenbuch
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Veröffentlicht 2002, von Walter Frenz bei Duncker & Humblot
ISBN: 978-3-428-10676-9
151 Seiten
235 mm
Das klassische Ordnungsrecht hat immer wieder auf neue Entwicklungen zu reagieren und damit seine Funktionsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Ein solches neues Phänomen sind austretende Grubengase im Gefolge der Zechenstilllegungen. Von der untertägigen Steinkohlengewinnung freigesetzt, sammeln sie sich im Grubengebäude, strömen von dort über geeignete Fließwege an die Erdoberfläche und ...
Beschreibung
Das klassische Ordnungsrecht hat immer wieder auf neue Entwicklungen zu reagieren und damit seine Funktionsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Ein solches neues Phänomen sind austretende Grubengase im Gefolge der Zechenstilllegungen. Von der untertägigen Steinkohlengewinnung freigesetzt, sammeln sie sich im Grubengebäude, strömen von dort über geeignete Fließwege an die Erdoberfläche und gefährden Menschen und Sachgüter.
Aus rechtlicher Sicht stellt sich vor allem das Problem des Verantwortlichen. Haftet der jetzige bzw. der frühere Bergwerksbetreiber? Besteht auch eine Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer? Welche Anhaltspunkte müssen für eine Gefährdung bestehen, um Maßnahmen der Gefahrenabwehr bzw. -erforschung auszulösen? Wo liegen die Grenzen? Ist auch derjenige verpflichtet, der sich vorher getreu der ihm erteilten Genehmigung verhalten hat oder dessen Bergbauaktivitäten bereits Jahrzehnte zurückliegen? Wie können Verwaltung und potenziell Verantwortliche kooperieren?
Das klassische Ordnungsrecht hat immer wieder auf neue Entwicklungen zu reagieren und damit seine Funktionsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Ein solches neues Phänomen sind austretende Grubengase im Gefolge der Zechenstilllegungen. Von der untertägigen Steinkohlengewinnung freigesetzt, sammeln sie sich im Grubengebäude, strömen von dort über geeignete Fließwege an die Erdoberfläche und gefährden Menschen und Sachgüter.
Aus rechtlicher Sicht stellt sich vor allem das Problem des Verantwortlichen. Haftet der jetzige bzw. der frühere Bergwerksbetreiber? Besteht auch eine Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer? Welche Anhaltspunkte müssen für eine Gefährdung bestehen, um Maßnahmen der Gefahrenabwehr bzw. -erforschung auszulösen? Wo liegen die Grenzen? Ist auch derjenige verpflichtet, der sich vorher getreu der ihm erteilten Genehmigung verhalten hat oder dessen Bergbauaktivitäten bereits Jahrzehnte zurückliegen? Wie können Verwaltung und potenziell Verantwortliche kooperieren?