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Brauchen wir eine neue Verfassung? - Zur Zukunftsfähigkeit des Grundgesetzes
Vorträge der 75. Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung vom 25. bis 27. Februar 2013 an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Taschenbuch
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Veröffentlicht 2014, von Hermann Hill, Karl-Peter Sommermann, Joachim Wieland bei Duncker & Humblot
ISBN: 978-3-428-14389-4
255 Seiten
Tab., Abb.
255 S., 7 schw.-w. Abb., 14 schw.-w. Tab.
235 mm x 157 mm
»Besondere Bedeutung verdient die Frage, ob die Verfassung, so wie sie gegenwärtig besteht und gilt, einschließlich der Veränderungen, die sie im Laufe dieser gut 60 Jahre erfahren hat, erkennbaren Veränderungserwartungen hinreichend Raum gibt. Oder umgekehrt: Ob sich die Notwendigkeit ergibt, diesen veränderten Erwartungen, insbesondere veränderten Partizipationserwartungen, durch ...
Beschreibung
»Besondere Bedeutung verdient die Frage, ob die Verfassung, so wie sie gegenwärtig besteht und gilt, einschließlich der Veränderungen, die sie im Laufe dieser gut 60 Jahre erfahren hat, erkennbaren Veränderungserwartungen hinreichend Raum gibt. Oder umgekehrt: Ob sich die Notwendigkeit ergibt, diesen veränderten Erwartungen, insbesondere veränderten Partizipationserwartungen, durch präzisierende oder neue Regelungen Raum zu geben. Ich halte diese Überlegung ausdrücklich nicht nur für zulässig, sondern auch für willkommen. Gerade bei einer Verfassung, deren Qualität ja im Allgemeinen national und international in den höchsten Tönen gelobt wird und sich insofern keineswegs gegen eine Fundamentalkritik wehren muss, können und sollten wir uns die Souveränität erlauben, uns mit der Frage auseinanderzusetzen, ob sich nicht an der einen oder anderen Stelle die Verfassungswirklichkeit zu sehr von der Verfassungsnorm entfernt habe.«
Aus dem Eröffnungsvortrag von Norbert Lammert
»Besondere Bedeutung verdient die Frage, ob die Verfassung, so wie sie gegenwärtig besteht und gilt, einschließlich der Veränderungen, die sie im Laufe dieser gut 60 Jahre erfahren hat, erkennbaren Veränderungserwartungen hinreichend Raum gibt. Oder umgekehrt: Ob sich die Notwendigkeit ergibt, diesen veränderten Erwartungen, insbesondere veränderten Partizipationserwartungen, durch präzisierende oder neue Regelungen Raum zu geben. Ich halte diese Überlegung ausdrücklich nicht nur für zulässig, sondern auch für willkommen. Gerade bei einer Verfassung, deren Qualität ja im Allgemeinen national und international in den höchsten Tönen gelobt wird und sich insofern keineswegs gegen eine Fundamentalkritik wehren muss, können und sollten wir uns die Souveränität erlauben, uns mit der Frage auseinanderzusetzen, ob sich nicht an der einen oder anderen Stelle die Verfassungswirklichkeit zu sehr von der Verfassungsnorm entfernt habe.«
Aus dem Eröffnungsvortrag von Norbert Lammert