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Kunsthandel - Kunstvertrieb
Tagungsband des Fünften Heidelberger Kunstrechtstags am 7. und 8. Oktober 2011
Taschenbuch
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Veröffentlicht 2012, von Matthias Weller, Thomas Dreier, Nicolai Kemle bei facultas, Dike Verlag Zürich, Nomos
ISBN: 978-3-7089-0923-3
Auflage: 1. Auflage
Reihe: Schriften zum Kunst- und Kulturrecht
112 Seiten
23 cm x 15.3 cm
Der Tagungsband des Fünften Heidelberger Kunstrechtstags behandelt unter dem Generalthema „Kunsthandel – Kunstvertrieb“ in zwei Schwerpunkten aktuelle Streitfragen des Kunst- und Kulturrechts: Rechtliche Risiken des internationalen Kunstkaufs, rechtliche und rechtspolitische Aspekte von Datenbanken von Kunstwerken zweifelhafter Provenienz und Echtheit, Aufklärungspflichten von ...
Beschreibung
Der Tagungsband des Fünften Heidelberger Kunstrechtstags behandelt unter dem Generalthema „Kunsthandel – Kunstvertrieb“ in zwei Schwerpunkten aktuelle Streitfragen des Kunst- und Kulturrechts: Rechtliche Risiken des internationalen Kunstkaufs, rechtliche und rechtspolitische Aspekte von Datenbanken von Kunstwerken zweifelhafter Provenienz und Echtheit, Aufklärungspflichten von Auktionshäusern anhand aktueller Fallbeispiele, das rechtliche und wirtschaftliche Verhältnis von Galerien zu Künstlern, die Bedeutung des Kunstvereins für den Kunstvertrieb, rechtliche Aspekte der Spaltung von Kunstwerken, das Recht am Bild der eigenen Sache sowie die rechtliche Bedeutung von Hängungsanweisungen des Künstlers.
Der Tagungsband des Fünften Heidelberger Kunstrechtstags behandelt unter dem Generalthema „Kunsthandel – Kunstvertrieb“ in zwei Schwerpunkten aktuelle Streitfragen des Kunst- und Kulturrechts: Rechtliche Risiken des internationalen Kunstkaufs, rechtliche und rechtspolitische Aspekte von Datenbanken von Kunstwerken zweifelhafter Provenienz und Echtheit, Aufklärungspflichten von Auktionshäusern anhand aktueller Fallbeispiele, das rechtliche und wirtschaftliche Verhältnis von Galerien zu Künstlern, die Bedeutung des Kunstvereins für den Kunstvertrieb, rechtliche Aspekte der Spaltung von Kunstwerken, das Recht am Bild der eigenen Sache sowie die rechtliche Bedeutung von Hängungsanweisungen des Künstlers.