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Investitionsschutz und Menschenrechte
Eine Untersuchung zum Einfluss menschenrechtlicher Standards auf die Investitionssicherung
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Veröffentlicht 2013, von Dominik Kneer bei facultas, Dike Verlag Zürich, Nomos
ISBN: 978-3-7089-1063-5
Auflage: 1. Auflage
Reihe: Studien zum internationalen Investitionsrecht
352 Seiten
s/w
22.5 cm x 15.3 cm
Investitionsschutz vs. Menschenrechte? – Aufbauend auf einer Analyse dieses Spannungsverhältnisses entwickelt die Arbeit konkrete Ansätze zur Harmonisierung dieser beiden Rechtsgebiete. Dabei wird untersucht, wie sich menschenrechtliche Standards sowohl verstärkend als auch abschwächend auf die Investitionssicherung auswirken können. So wird etwa der gewohnheitsrechtliche Investorenschutz ...
Beschreibung
Investitionsschutz vs. Menschenrechte? – Aufbauend auf einer Analyse dieses Spannungsverhältnisses entwickelt die Arbeit konkrete Ansätze zur Harmonisierung dieser beiden Rechtsgebiete. Dabei wird untersucht, wie sich menschenrechtliche Standards sowohl verstärkend als auch abschwächend auf die Investitionssicherung auswirken können. So wird etwa der gewohnheitsrechtliche Investorenschutz gestärkt, wenn auch gegenüber dem Investor als zwingend anerkannte Menschenrechte einzuhalten sind. Ferner kann sich ein Investor vor internationalen Menschenrechtsgerichten wie dem EGMR auf sein Eigentum als Menschenrecht berufen. Hingegen muss der Schutz des Investors dort abgeschwächt werden, wo er mit den Menschenrechten Dritter kollidiert. Hier entwickelt die Arbeit sowohl auf Auslegung als auch auf Vertragsgestaltung gestützte Ansätze, um das Spannungsverhältnis zwischen Investitions- und Menschenrechtsschutz aufzulösen.
Investitionsschutz vs. Menschenrechte? – Aufbauend auf einer Analyse dieses Spannungsverhältnisses entwickelt die Arbeit konkrete Ansätze zur Harmonisierung dieser beiden Rechtsgebiete. Dabei wird untersucht, wie sich menschenrechtliche Standards sowohl verstärkend als auch abschwächend auf die Investitionssicherung auswirken können. So wird etwa der gewohnheitsrechtliche Investorenschutz gestärkt, wenn auch gegenüber dem Investor als zwingend anerkannte Menschenrechte einzuhalten sind. Ferner kann sich ein Investor vor internationalen Menschenrechtsgerichten wie dem EGMR auf sein Eigentum als Menschenrecht berufen. Hingegen muss der Schutz des Investors dort abgeschwächt werden, wo er mit den Menschenrechten Dritter kollidiert. Hier entwickelt die Arbeit sowohl auf Auslegung als auch auf Vertragsgestaltung gestützte Ansätze, um das Spannungsverhältnis zwischen Investitions- und Menschenrechtsschutz aufzulösen.