Volltextsuche nutzen

B O O K SCREENER

Aktuelle Veranstaltungen

Events
  • versandkostenfrei ab € 30,–
  • 11x in Wien, NÖ und Salzburg
  • 6 Mio. Bücher
Menü
§ 1489a ABGB im System des liechtensteinischen Verjährungsrechts

§ 1489a ABGB im System des liechtensteinischen Verjährungsrechts

§ 1489a ABGB im System des liechtensteinischen Verjährungsrechts
Buch 78,20
Buch
78,20
inkl. gesetzl. MwSt.
Herstellung bei AnforderungVersandkostenfreibestellen in Österreich
Deutschland: € 10,00
EU & Schweiz: € 20,00
In den Warenkorb
Click & Collect
Artikel online bestellen und in der Filiale abholen.
Artikel in den Warenkorb legen, zur Kassa gehen und Wunschfiliale auswählen. Lieferung abholen und bequem vor Ort bezahlen.
Derzeit in keiner facultas Filiale lagernd. Jetzt online bestellen!
Auf die Merkliste

Veröffentlicht 2016, von Jasmin Walch bei facultas, Dike Verlag Zürich

ISBN: 978-3-7089-1469-5
Auflage: 1. Auflage
Reihe: Schriften des Zentrums für liechtensteinisches Recht (ZLR) an der Universität Zürich
XLVII, 336 Seiten
22.5 cm x 15.3 cm

 
§ 1489a des liechtensteinischen ABGB regelt die Verjährung von Entschädi¬gungsklagen im Zusammenhang mit der Besorgung von Finanzdienstleis¬tungsgeschäften eines von der FMA bewilligten Finanzintermediärs. Gerade auf dem Finanzplatz Liechtenstein ist diese Norm von großer praktischer Be¬deutung. § 1489a ABGB ist als lex specialis zur ordentlichen Verjährungsre¬gelung von ...
Beschreibung
§ 1489a des liechtensteinischen ABGB regelt die Verjährung von Entschädi¬gungsklagen im Zusammenhang mit der Besorgung von Finanzdienstleis¬tungsgeschäften eines von der FMA bewilligten Finanzintermediärs. Gerade auf dem Finanzplatz Liechtenstein ist diese Norm von großer praktischer Be¬deutung. § 1489a ABGB ist als lex specialis zur ordentlichen Verjährungsre¬gelung von Entschädigungsklagen in § 1489 ABGB zu qualifizieren. Anstelle der im liechtensteinischen Schadenersatzrecht üblichen 30 Jahre (§ 1489 ABGB), sieht § 1489a ABGB eine absolute Frist von 10 Jahren vor.

Der sachliche und persönliche Geltungsbereich dieser Bestimmung ist für den Rechtsanwender nur schwer fassbar, insbesondere, was unter dem Begriff „Finanzdienstleistungsgeschäft“ alles verstanden werden darf. Praxisorientiert und umfassend legt diese Dissertation den Anwendungsbereich von § 1489a ABGB dar.
Die verjährungsrechtliche Sonderlösung des § 1489a ABGB wird auf die Frage der Vereinheitlichung der Verjährungsfristen bei Entschädigungsklagen untersucht. Nach der hier vertretenen Ansicht hat ein gutes, d.h. gerechtes Verjährungssystem zu differenzieren. In ihren Resultaten macht dieses Werk einen teilweisen Reformbedarf im liechtensteinischen Verjährungsrecht, besonders in Bezug auf die Entschädigungsklagen des ABGB, deutlich. Die Untersuchung mündet in einem entsprechenden Vorschlag für einen neuen Gesetzeswortlaut des § 1489 ABGB.