Volltextsuche nutzen
- versandkostenfrei ab € 30,–
- 11x in Wien, NÖ und Salzburg
- 6 Mio. Bücher
- facultas
- Detailansicht
Ungeschriebene Kompetenzen der Gesellschafterversammlung („Holzmüller-Doktrin“)
Kollektivschutz im Recht der Körperschaften Insbesondere bei Genossenschaft und Verein
Taschenbuch
29,00€
inkl. gesetzl. MwSt.
Lieferzeit 2-3 Werktage
In der Regel dauert die Zustellung zwei bis drei Werktage innerhalb Österreichs.
Versandkostenfrei ab 30,00 € österreichweit
unter € 30,00 österreichweit: € 4,90
Deutschland: € 10,00
EU & Schweiz: € 20,00
Deutschland: € 10,00
EU & Schweiz: € 20,00
In den Warenkorb
Click & Collect
Artikel online bestellen und in der Filiale abholen.
Derzeit in keiner facultas Filiale lagernd. Jetzt online bestellen!Artikel online bestellen und in der Filiale abholen.
Artikel in den Warenkorb legen, zur Kassa gehen und Wunschfiliale auswählen. Lieferung abholen und bequem vor Ort bezahlen.
Auf die Merkliste
Veröffentlicht 2018, von Heinz Keinert, Christina Keinert-Kisin bei facultas
ISBN: 978-3-7089-1789-4
Auflage: 1. Auflage
126 Seiten
23 cm x 15.3 cm
Gibt es neben den im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Zustimmungskompetenzen der Gesellschafterversammlung einer Körperschaft noch zusätzliche, das heisst ungeschriebene? Für die AG bejaht das seit einiger Zeit die herrschende Ansicht in Deutschland, namentlich für bestimmte grundlegende Strukturänderungen (sog „Holzmüller-Doktrin“).
In Österreich sind diese Fragen bislang nur sehr ...
In Österreich sind diese Fragen bislang nur sehr ...
Beschreibung
Gibt es neben den im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Zustimmungskompetenzen der Gesellschafterversammlung einer Körperschaft noch zusätzliche, das heisst ungeschriebene? Für die AG bejaht das seit einiger Zeit die herrschende Ansicht in Deutschland, namentlich für bestimmte grundlegende Strukturänderungen (sog „Holzmüller-Doktrin“).
In Österreich sind diese Fragen bislang nur sehr spärlich erörtert, und auch insoweit nur für Kapitalgesellschaften. Vollends nicht angesprochen (abgesehen von kurzen eigenen Beiträgen der Autoren dieser Monographie) erscheint, ob jene für die AG entwickelten Grundsätze auch auf andere Gesellschaftsformen entsprechend anwendbar wären. In Betracht kommen dafür nicht Personengesellschaften, sondern allein Körperschaften mit einer institutionalisierten Mitgliederversammlung als Willensbildungsorgan. Schwerpunkte dieser Untersuchung sind:
- Prüfung für die österreichische AG, im Vergleich mit der deutschen
- Ausdehnung auf die (österreichische) GmbH?
- Erstreckung auf die Genossenschaft?
- Anwendung auf den ideellen Verein?
- Konkrete Anwendungsfälle einschlägiger Entscheidungskompetenzen sowie Folgefragen
Diese Zustimmungsvorbehalte ergänzen die individuelle Komponente des Mitgliederschutzes („Gesellschaftsrechtliches Belastungsverbot“) um eine wichtige zweite, nämlich eine kollektive.
Gibt es neben den im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Zustimmungskompetenzen der Gesellschafterversammlung einer Körperschaft noch zusätzliche, das heisst ungeschriebene? Für die AG bejaht das seit einiger Zeit die herrschende Ansicht in Deutschland, namentlich für bestimmte grundlegende Strukturänderungen (sog „Holzmüller-Doktrin“).
In Österreich sind diese Fragen bislang nur sehr spärlich erörtert, und auch insoweit nur für Kapitalgesellschaften. Vollends nicht angesprochen (abgesehen von kurzen eigenen Beiträgen der Autoren dieser Monographie) erscheint, ob jene für die AG entwickelten Grundsätze auch auf andere Gesellschaftsformen entsprechend anwendbar wären. In Betracht kommen dafür nicht Personengesellschaften, sondern allein Körperschaften mit einer institutionalisierten Mitgliederversammlung als Willensbildungsorgan. Schwerpunkte dieser Untersuchung sind:
- Prüfung für die österreichische AG, im Vergleich mit der deutschen
- Ausdehnung auf die (österreichische) GmbH?
- Erstreckung auf die Genossenschaft?
- Anwendung auf den ideellen Verein?
- Konkrete Anwendungsfälle einschlägiger Entscheidungskompetenzen sowie Folgefragen
Diese Zustimmungsvorbehalte ergänzen die individuelle Komponente des Mitgliederschutzes („Gesellschaftsrechtliches Belastungsverbot“) um eine wichtige zweite, nämlich eine kollektive.