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Zeitliche Grenzen der gemäß 3 Abs. 3 TVG fortbestehenden Tarifgebundenheit beim Verbandsaustritt des Arbeitgebers
Taschenbuch
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Veröffentlicht 2008, von Artur Kühnel bei Peter Lang
ISBN: 978-3-631-58225-1
210 Seiten
12 mm x 148 mm
Die durch die Verbandsmitgliedschaft vermittelte Tarifgebundenheit besteht nach dem Wortlaut des3 Abs. 3 TVG zeitlich unbegrenzt fort, bis der Tarifvertrag endet. Die dadurch aufrechterhaltene zwingende Tarifgeltung wird auf Arbeitgeberseite als erhebliche Beschränkung empfunden, wenn es sich um unbefristete, manchmal jahrelang nicht endende Tarifverträge handelt. In der Abhandlung wird ...
Beschreibung
Die durch die Verbandsmitgliedschaft vermittelte Tarifgebundenheit besteht nach dem Wortlaut des
3 Abs. 3 TVG zeitlich unbegrenzt fort, bis der Tarifvertrag endet. Die dadurch aufrechterhaltene zwingende Tarifgeltung wird auf Arbeitgeberseite als erhebliche Beschränkung empfunden, wenn es sich um unbefristete, manchmal jahrelang nicht endende Tarifverträge handelt. In der Abhandlung wird untersucht, ob die fortbestehende Tarifgebundenheit in diesen Fällen zeitlich zu begrenzen ist. Dies wird nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Auflösung der Grundrechtskollision zwischen dem durch
3 Abs. 3 TVG bezweckten Arbeitnehmerschutz und der Vertragsfreiheit des Arbeitgebers (jeweils Art. 12 Abs. 1 GG) bejaht. Die zeitliche Grenze wird im Wege verfassungskonformer Auslegung bestimmt.
Beschreibung für Leser
Dissertationsschrift
Die durch die Verbandsmitgliedschaft vermittelte Tarifgebundenheit besteht nach dem Wortlaut des
3 Abs. 3 TVG zeitlich unbegrenzt fort, bis der Tarifvertrag endet. Die dadurch aufrechterhaltene zwingende Tarifgeltung wird auf Arbeitgeberseite als erhebliche Beschränkung empfunden, wenn es sich um unbefristete, manchmal jahrelang nicht endende Tarifverträge handelt. In der Abhandlung wird untersucht, ob die fortbestehende Tarifgebundenheit in diesen Fällen zeitlich zu begrenzen ist. Dies wird nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Auflösung der Grundrechtskollision zwischen dem durch
3 Abs. 3 TVG bezweckten Arbeitnehmerschutz und der Vertragsfreiheit des Arbeitgebers (jeweils Art. 12 Abs. 1 GG) bejaht. Die zeitliche Grenze wird im Wege verfassungskonformer Auslegung bestimmt.
Beschreibung für Leser
Dissertationsschrift