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BEHR'S Kommentar zum Lebensmittelrecht
Kommentar zum LFGB und zu weiteren lebensmittel-, bedarfsgegenstände- und futtermittelrechtlichen Vorschriften
Loseblatt-Sammlung
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Veröffentlicht 2006, von Prof. Dr. Jens Bülte, Dr. Danja Domeier, Dr. Philipp Gregor, Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer, Corinna Lindau, Dr. Mirjam Liebmann, Thomas Mettke, Dr. Axel Preuß, Dr. Astrid Seehafer, Saskia Soravia, Nora Thies, Dr. Christian Triebe, Dr. Andreas Reinhart, Prof. Dr. Gerhard Dannecker(Hg.),Dietrich Gorny(Hg.) bei Behr' s GmbH
ISBN: 978-3-95468-319-2
21 cm x 14.8 cm
Mit Kommentaren
zum LFGB
zur Basisverordnung Verordnung (EG) Nr. 178/2002
zur HCVO (VO (EG) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel)
zur LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher ...
Beschreibung
Besprechung
Prof. Dr. Martin Holle, Hamburg 05/16: „Wer Lebensmittel in Verkehr bringt, muss gewährleisten, dass seine Produkte sicher sind und den geltenden Kennzeichnungsanforderungen entsprechen. Der Behr´s Kommentar zum Lebensmittelrecht stellt hierfür das nötige Know-how zur Verfügung. Erfahrene Praktiker aus Rechtsberatung, Überwachung und Wissenschaft erläutern den Kernbestand des deutschen und europäischen Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts. Eine so umfassende Betrachtung der wesentlichen Vorschriften für die gesamte Lebensmittelkette findet sich selten so gut überschaubar in einem Werk zusammengefasst. Während LFGB, Basis-VO, LMIV und Health Claims-Verordnung zum Standardrepertoire vieler lebensmittelrechtlicher Kommentierungen zählen, werden das Futtermittel- und das Bedarfsgegenständerecht oft etwas stiefmütterlich behandelt, was der Bedeutung dieser Rechtsgebiete für die tägliche Praxis in keinster Weise gerecht wird. Es ist daher erfreulich, dass Dr. Philipp Gregor und Dietrich Gorny sich dieser Themen angenommen haben.
Sehr lesenswert ist bereits die von Thomas Mettke verfasste Einleitung zur Geschichte und Entwicklung des Lebensmittelrechts. In gewohnt lebendiger und anschaulicher Weise schildert er die Bezüge des heutigen Lebensmittelrechts zu historischen und technischen Entwicklungen aber auch dessen kulturellen und religiösen Aspekte. Wie sehr europäische Regelungen das deutsche Lebensmittelrecht prägen, zeigt Dietrich Gorny in seiner Kommentierung zu den allgemeinen Vorschriften des LFGB sowie zur Basis-VO auf. Insbesondere die Ausführungen zur Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln sind hier für den Praktiker wertvoll.
Die Darstellung der auf die Tätigkeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung bezogenen Vorschriften des LFGB hat mit Axel Preuß ein Urgestein der deutschen Lebensmittelüberwachung übernommen. Seine aus einem reichen Erfahrungsschatz geschöpften Erkenntnisse bieten dem Rechtsanwender eine gute Orientierung im Umgang mit den Überwachungsbehörden. Besonders hilfreich ist dabei die in die Kommentierung integrierte Sammlung einschlägiger gerichtlicher Entscheidungen, die man sich auch an anderen Stellen im Werk noch öfter gewünscht hätte.
Im oft schwer durchdringlichen Dschungel der lebensmittelrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände erweisen sich Gerhard Dannecker und Jens Bülte als kundige Führer, die den aufgrund der wenig anwenderfreundlichen Verweisungstechnik durch bloße Lektüre kaum erschließbaren Inhalt der gesetzlichen Tatbestände durch ihre Darstellung für den Anwender verständlich machen. Komplettiert wird das dreibändige Werk durch die Ausführungen von Moritz Hagenmeyer, Astrid Seehafer und Mirjam Liebmann zu den die Kennzeichnung und Werbung betreffenden Vorschriften der LMIV und der Health Claims-Verordnung. Die Kommentierung ist hier bewusst knapp gehalten und bietet damit einen schnellen Überblick über die Materie, ergänzt um die einschlägige Rechtsprechung.
Der Behr´s Kommentar zum Lebensmittelrecht bietet dem mit dem Rechtsgebiet befassten Praktiker eine handliche „Hausapotheke“, mit der sich eine Vielzahl praktischer Fragestellungen schnell beantworten lässt. Für sehr detaillierte Probleme, z. B. im Bereich des Kennzeichnungsrechts, wird der Anwender dagegen ergänzend auf Spezialliteratur zurückgreifen müssen. Das liegt aber bei einem eher auf Breite angelegten Werk in der Natur der Sache. Insbesondere für den betrieblichen „Allrounder“ ist der Kommentar aber eine exzellente Wahl.“
Mit Kommentaren
- zum LFGB
- zur Basisverordnung Verordnung (EG) Nr. 178/2002
- zur HCVO (VO (EG) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel)
- zur LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel)
- zur Verordnung für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten (VO (EG) Nr. 1151/2012)
- zur Novel Food-VO (VO (EU) Nr. 2015/2283)
- zur VO (EG) 1935/2004 über Materialien und Gegenstande, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
- zum Futtermittelverordnung
- zum VIG
Besprechung
Prof. Dr. Martin Holle, Hamburg 05/16: „Wer Lebensmittel in Verkehr bringt, muss gewährleisten, dass seine Produkte sicher sind und den geltenden Kennzeichnungsanforderungen entsprechen. Der Behr´s Kommentar zum Lebensmittelrecht stellt hierfür das nötige Know-how zur Verfügung. Erfahrene Praktiker aus Rechtsberatung, Überwachung und Wissenschaft erläutern den Kernbestand des deutschen und europäischen Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts. Eine so umfassende Betrachtung der wesentlichen Vorschriften für die gesamte Lebensmittelkette findet sich selten so gut überschaubar in einem Werk zusammengefasst. Während LFGB, Basis-VO, LMIV und Health Claims-Verordnung zum Standardrepertoire vieler lebensmittelrechtlicher Kommentierungen zählen, werden das Futtermittel- und das Bedarfsgegenständerecht oft etwas stiefmütterlich behandelt, was der Bedeutung dieser Rechtsgebiete für die tägliche Praxis in keinster Weise gerecht wird. Es ist daher erfreulich, dass Dr. Philipp Gregor und Dietrich Gorny sich dieser Themen angenommen haben.
Sehr lesenswert ist bereits die von Thomas Mettke verfasste Einleitung zur Geschichte und Entwicklung des Lebensmittelrechts. In gewohnt lebendiger und anschaulicher Weise schildert er die Bezüge des heutigen Lebensmittelrechts zu historischen und technischen Entwicklungen aber auch dessen kulturellen und religiösen Aspekte. Wie sehr europäische Regelungen das deutsche Lebensmittelrecht prägen, zeigt Dietrich Gorny in seiner Kommentierung zu den allgemeinen Vorschriften des LFGB sowie zur Basis-VO auf. Insbesondere die Ausführungen zur Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln sind hier für den Praktiker wertvoll.
Die Darstellung der auf die Tätigkeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung bezogenen Vorschriften des LFGB hat mit Axel Preuß ein Urgestein der deutschen Lebensmittelüberwachung übernommen. Seine aus einem reichen Erfahrungsschatz geschöpften Erkenntnisse bieten dem Rechtsanwender eine gute Orientierung im Umgang mit den Überwachungsbehörden. Besonders hilfreich ist dabei die in die Kommentierung integrierte Sammlung einschlägiger gerichtlicher Entscheidungen, die man sich auch an anderen Stellen im Werk noch öfter gewünscht hätte.
Im oft schwer durchdringlichen Dschungel der lebensmittelrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände erweisen sich Gerhard Dannecker und Jens Bülte als kundige Führer, die den aufgrund der wenig anwenderfreundlichen Verweisungstechnik durch bloße Lektüre kaum erschließbaren Inhalt der gesetzlichen Tatbestände durch ihre Darstellung für den Anwender verständlich machen. Komplettiert wird das dreibändige Werk durch die Ausführungen von Moritz Hagenmeyer, Astrid Seehafer und Mirjam Liebmann zu den die Kennzeichnung und Werbung betreffenden Vorschriften der LMIV und der Health Claims-Verordnung. Die Kommentierung ist hier bewusst knapp gehalten und bietet damit einen schnellen Überblick über die Materie, ergänzt um die einschlägige Rechtsprechung.
Der Behr´s Kommentar zum Lebensmittelrecht bietet dem mit dem Rechtsgebiet befassten Praktiker eine handliche „Hausapotheke“, mit der sich eine Vielzahl praktischer Fragestellungen schnell beantworten lässt. Für sehr detaillierte Probleme, z. B. im Bereich des Kennzeichnungsrechts, wird der Anwender dagegen ergänzend auf Spezialliteratur zurückgreifen müssen. Das liegt aber bei einem eher auf Breite angelegten Werk in der Natur der Sache. Insbesondere für den betrieblichen „Allrounder“ ist der Kommentar aber eine exzellente Wahl.“