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Veröffentlicht 2013, von Steffen Augsberg, Klaus Bernsmann, Daniela Bulach, Frank Czerner, Andreas Engels, Wolfram Höfling, Heinrich Lang, Ralf Müller-Terpitz, Stephan Rixen, Thomas Roth, Adrian Schmidt-Recla, Jens Sickor, Ulrich Stockter, Ralph Weber, Wolfram Höfling(Hg.) bei Schmidt, Erich

ISBN: 978-3-503-12927-0
Auflage: 2. Auflage
Reihe: Berliner Kommentare
XXII, 934 Seiten
mit einem Nachtrag, Stand Oktober 2013
23.5 cm x 15.8 cm

 
Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) vom 1.12.1997 wurde 2012 unter großem Interesse der gesamten Bevölkerung vom Deutschen Bundestag grundlegend geändert. Neben Regelungen zur Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen nach dem Tode oder zu Lebzeiten sind nun auch Regelungen enthalten, die die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung steigern sollen. Ein Beispiel ist die ...
Beschreibung
Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) vom 1.12.1997 wurde 2012 unter großem Interesse der gesamten Bevölkerung vom Deutschen Bundestag grundlegend geändert. Neben Regelungen zur Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen nach dem Tode oder zu Lebzeiten sind nun auch Regelungen enthalten, die die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung steigern sollen. Ein Beispiel ist die im Transplantationsgesetz verankerte Entscheidungslösung. Diese soll jeden in die Lage versetzen, sich mit der eigenen Spendenbereitschaft ernsthaft zu befassen und diese ggf. in einer Erklärung zu dokumentieren.

Trotzdem herrscht eine allgemeine Rechtsunsicherheit. Der nun in der zweiten Auflage vorliegende, bewährte Berliner Kommentar Transplantationsgesetz ist unabdingbar für jeden, der sich souverän in dieser vielschichtigen, höchst brisanten Materie zurechtfinden will. Für die Lösung komplexer Rechtsfragen und die kompetente Gesetzesanwendung benötigt man zuverlässige und umfassende Unterstützung. Der Berliner Kommentar Transplantationsgesetz bietet diese durch Beleuchtung von Themen wie z.B.

- Organmangel und Verteilungsgerechtigkeit,
- Organisation der Organspende (Deutsche Stiftung Organtransplantation/Transplantationsbeauftragter),
- Kontrolle der Transplantationszentren/Entnahmekrankenhäusern und die in diesem Zusammenhang bestehenden Aufgaben der Bundesärztekammer,
- versicherungsrechtliche Absicherung von Lebendspendern,
- Beachtung der europarechtlichen Vorgaben.