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Basiskommentar Steuerrecht

Basiskommentar Steuerrecht

AO – AStG – BewG – ErbStG – EStG – FGO – GewStG – GrEStG – GrStG – InvZulG – KraftStG – KStG – SolZG – UmwStG – UStG.

Basiskommentar Steuerrecht
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Veröffentlicht 2024, von Otto-Gerd Lippross, Wolfgang Seibel, Jürgen W. Hidien, Katharina Leister, Karl-Heinz Pauly bei Verlag Dr. Otto Schmidt KG

ISBN: 978-3-504-20135-7
Auflage: Stand 77. Erg.-Lfg.
10524 Seiten
in 6 Ordnern inkl. Datenbank www.bkst-online.de
23.5 cm x 16.5 cm

 


An der Basis muss es von A bis Z stimmen.

Von AO, AStG, BewG, ErbStG und EStG über FGO, GewStG, GrEStG, GrStG und InvZulG bis hin zu KraftStG, KStG, SolZG, UmwStG und UStG – alle wichtigen Gesetze des Steuerrechts sind kommentiert.


Der Lippross/Seibel beinhaltet das Basiswissen für steuerliche ...
Beschreibung


An der Basis muss es von A bis Z stimmen.


Von AO, AStG, BewG, ErbStG und EStG über FGO, GewStG, GrEStG, GrStG und InvZulG bis hin zu KraftStG, KStG, SolZG, UmwStG und UStG – alle wichtigen Gesetze des Steuerrechts sind kommentiert.



Der Lippross/Seibel beinhaltet das Basiswissen für steuerliche Berater und Rechtsanwälte für die gesicherte Rechtsanwendung bei allen sich häufig stellenden Rechtsfragen im gesamten Steuerrecht und ist ein verlässliches Basis-Werkzeug in der täglichen steuerlichen Mandatsbetreuung. Er bietet kompakte Grundinformationen auf Grundlage gesicherter Rechtsauffassung von Rechtsprechung und Verwaltung. Bei komplizierten Fällen vermittelt er das nötige Problembewusstsein und verweist gezielt auf weiterführende Spezialliteratur.




Lückenlose Argumentation.





  • Kommentierungen aller wichtigen Steuergesetze


  • Basierend auf der gesicherten Rechtsauffassung von Rechtsprechung und Verwaltung


  • Aufbereitet von über 35 erfahrenen Autoren, vor allem aus der Finanzverwaltung


  • Mit Grafiken und instruktiven Beispielen





Alle Änderungen stets im Blick



141. Lieferung (Januar 2024)




Die 141. Ergänzungslieferung aktualisiert den Basiskommentar Steuerrecht in den Bereichen
Bewertungsgesetz, Einkommensteuergesetz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz
und
Umwandlungssteuergesetz
. Bearbeiterinnen und Bearbeiter sind Dr. Maximilian Borschel, Ulrike Grote, Mathias Grootens, Jens Herkens, Jörg Holthaus, Hans-Georg Janzen, Philipp Riehm, Andrea Schrameyer, Melina Speer und Olivia Trentmann. Mit dieser Ergänzungslieferung werden
§§ 183–191 BewG
für bebaute Grundstücke aktualisiert (Grootens):



§ 183 BewG Bewertung im Vergleichsverfahren



§ 184 BewG Bewertung im Ertragswertverfahren



§ 185 BewG Ermittlung des Gebäudeertragswerts



§ 186 BewG Rohertrag des Grundstücks



§ 187 BewG Bewirtschaftungskosten



§ 188 BewG Liegenschaftszinssatz



§ 189 BewG Bewertung im Sachwertverfahren



§ 190 BewG Ermittlung des Gebäudesachwerts



§ 191 BewG Wertzahlen




Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden
§§ 11, 12 und 13c ErbStG
einer grundlegenden Durchsicht unterzogen (Trentmann):



§ 11 ErbStG Bewertungsstichtag



§ 12 ErbStG Bewertung




§ 13c ErbStG Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen Im Bereich des Einkommensteuergesetzes waren bei Kommentierungen zu
Steuerbefreiungen
gemäß
§§ 3, 3b EStG
wegen der neuen Lohnsteuer-Richtlinien sowie neuer BMF-Schreiben Überarbeitungen erforderlich (U. Grote):



§ 3 Nr. 13 EStG Reisekosten-, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder aus öffentlichen Kassen



§ 3 Nr. 16 EStG Erstattungen von Reisekosten, Umzugskosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung an private Arbeitnehmer



§ 3 Nr. 25 EStG Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz



§ 3 Nr. 26 EStG Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten



§ 3 Nr. 30 EStG Werkzeuggeld



§ 3 Nr. 62 EStG Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers



§ 3 Nr. 64 EStG Auslandszuschläge, Kaufkraftausgleich



§ 3 Nr. 72 EStG Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen: Die Vorschrift wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom 16.12.2022 eingeführt. Sie stellt unter bestimmten Voraussetzungen Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern oder sonstigen Gebäuden, die nach dem 31.12.2021 erzielt oder getätigt werden, steuerfrei. Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von begünstigten Photovoltaikanlagen (Rz. 8) erzielt, ist hierfür kein Gewinn zu ermitteln, § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG. Für Photovoltaikanlagen,



die bis zum 31.12.2021 in Betrieb genommen wurden, vgl. Rz. 5.




§ 3b EStG Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit Ferner wurden folgende
Vorschriften zum „Gewinn"
aktualisiert (
Riehm
):



§ 4b EStG Direktversicherung



§ 4d EStG Zuwendungen an Unterstützungskassen



§ 6a EStG Pensionsrückstellung



Auch § 15a EStG zu Verlusten bei beschränkter Haftung wurde einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. (Borschel)




Außerdem wurden Kommentierungen zu Vorschriften zur
Kapitalertragsteuer
erneuert (Speer):



§ 43 EStG Kapitalerträge mit Steuerabzug



§ 43a EStG Bemessung der Kapitalertragsteuer



§ 43b Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften




Darüber hinaus erfolgte die Überarbeitung der umfangreichen Kommentierung zu
§ 49 EStG
Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte. (Holthaus)



Schließlich wurde noch die Erstkommentierung des § 100 EStG Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung in den Basiskommentar eingefügt. (Nöcker)




Außerdem wurde
§ 4 KStG
Betriebe gewerblicher Art von Juristischen Personen des öffentlichen Rechts, aktualisiert. (Herkens)




Im Umwandlungssteuergesetz erfolgte die Aktualisierung der Fallbeispiele zu den Einbringungsgewinnen I und II im Rahmen der Besteuerung der Anteilseigner nach
§ 22 UmwStG
. (Schrameyer)




Schlussendlich wurde auch noch die Kommentierung des
§ 10 UStG
Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe, erneuert (Janzen):




Zuletzt erschien Lieferung 141 (Januar 2024 / 89,- €).