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Veröffentlicht 2024, von Brigitte-Cornelia Mag. Eder, Yvonne Mag. Ghali, Wolfgang Mader, Oliver Dipl.-phys. Schonschek, Klaus, MBA CMC DI Tolliner, Christian, MBA Ing. Wimmer, Theresa Mag. Tisch, Günter R., MBA CMC CDC (Hrsg.) KommR Schwarz(Hg.),Harald, MBA CMC CDC CeCE CDISE (Hrsg.) Straub(Hg.) bei WEKA Business Solutions GmbH

ISBN: 978-3-7018-5869-9
Auflage: 1. Auflage
1658 Seiten
29.7 cm x 21 cm

 
Die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS 2) muss bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.

Sie ersetzt die bestehende NIS-Richtlinie und erweitert diese um eine höhere Zahl betroffener Betriebe und strengere Sicherheitsanforderungen – zB Risikomanagement, Zugangskontrollen, Verschlüsselungstechnologien, Schutz sensibler Informationen und ...
Beschreibung
Die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS 2) muss bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.

Sie ersetzt die bestehende NIS-Richtlinie und erweitert diese um eine höhere Zahl betroffener Betriebe und strengere Sicherheitsanforderungen – zB Risikomanagement, Zugangskontrollen, Verschlüsselungstechnologien, Schutz sensibler Informationen und personenbezogener Daten, Meldung von Sicherheitsvorfällen, Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden.

Wichtig: Jedes Unternehmen muss selbst beurteilen, ob es betroffen ist! Um den künftigen gesetzlichen Verpflichtungen der NIS-2-Richtlinie zu entsprechen, sollten Sie so bald wie möglich Ihren Handlungsbedarf ermitteln.

Damit Sie die wichtigsten Informationen und Vorbereitungs-Notwendigkeiten auf die NIS-2-Richtlinie zeitsparend und überzeugend schulen, unterstützt Sie die top-aktuelle Arbeitshilfe „Unterweisungs-Vorlagen Datenschutz“.

Ihre Vorteile:

Sie erhalten über 100 professionell aufbereitete Schulungen für sämtliche Aufgabenbereiche und Abteilungen im Unternehmen.
Ob der Umgang mit Mitarbeiter-, Bewerber- und Kundendaten, Vorbereitungen auf die kommende NIS-2-Richtlinie, Hinweisen gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz, Cloud Services, Betrugsmails – Sie sind auf jeden Schulungsanlass vorbereitet.
Sie erfüllen Ihre Schulungspflichten gemäß Artikel 39 DSGVO.
Die Schulungen richten sich sowohl an Führungskräfte als auch an die MitarbeiterInnen.