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Recht und Gesellschaft

Einfuhrung in die Rechtssoziologie

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Veröffentlicht 2013, bei VS Verlag fur Sozialwissenschaften

ISBN: 978-3-663-11248-8

 
Einführung in die Rechtssoziologie? Warenbezeichnungen pflegen in der Regel mehr zu versprechen, als sie halten (können). Gilt dies auch für den Titel dieses Buches? Ich denke nein, allerdings mit zwei Einschränkungen. Zum einen gil- wie für die Soziologie im allgemeinen, so auch für die Rechtssozio­ logie im besonderen -, daß sie zerfällt in unterschiedliche Ansätze, Paradigmen, ...
Beschreibung
Einführung in die Rechtssoziologie? Warenbezeichnungen pflegen in der Regel mehr zu versprechen, als sie halten (können). Gilt dies auch für den Titel dieses Buches? Ich denke nein, allerdings mit zwei Einschränkungen. Zum einen gil- wie für die Soziologie im allgemeinen, so auch für die Rechtssozio­ logie im besonderen -, daß sie zerfällt in unterschiedliche Ansätze, Paradigmen, Theorien und Methoden, die ihrerseits Ausfluß unter­ schiedlicher Vorstellungen über Forschungsgegenstand und -interesse sind. In die Rechtssoziologie einführen zu wollen, kann demnach zweierlei heißen: einmal, sich auf die Darstellung einer Rechtssozio­ logie zu beschränken und damit implizit den als richtig erkannten rechtssoziologischen Ansatz zu der Rechtssoziologie aufzuwerten, oder aber die Tatsache, daß es unterschiedliche Soziologien des Rechts gibt, selbst zum Gegenstand der Darstellung zu machen. Dann führt allerdings kein Weg an grundlegenderen methodologi­ schen und methodischen tlberlegungen vorbei. Eine solchermaßen reflexive Einführung beabsichtigt das vorliegende Studienbuch. Zum anderen handelt es sich bei der Rechtssoziologie, gleich wel­ cher wissenschaftstheoretischen Couleur, auf den ersten Blick um einen bunten Warenkorb. Im Unterschied zur Jurisprudenz sind rechtssoziologische Erkenntnisse und Forschungsergebnisse kaum kanonisiert. Es gibt demnach keinen verbindlichen rechtssoziologi­ schen "Stoff'', den sich anzueignen hat, wer erfolgreich Rechtssozio­ logie studieren will. Ja, es wird zu Recht gefragt, ob diese überhaupt "lehrfähig" sei. Mit jedem Versuch, in die Rechtssoziologie einzu­ führen, geht deshalb eine vorab getroffene Entscheidung über die als relevant erachteten Inhalte und Themen einher.