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J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz... / §§ 328-345

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz... / §§ 328-345

(Vertrag zugunsten Dritter, Draufgabe, Vertragsstrafe)

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz... / §§ 328-345
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Veröffentlicht 2015, von Steffen Klumpp, Rainer Jagmann, Volker Rieble, Manfred Löwisch bei Otto Schmidt/De Gruyter

ISBN: 978-3-8059-1184-9
Auflage: 15. Auflage
Reihe: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Recht der Schuldverhältnisse
596 Seiten
24 cm x 17 cm

 
Staudinger –A comprehensive commentary of the German Civil Code, offering an ideal combination of innovation and tradition! Tradition entails responsibility: since 1898 Staudinger has been associated with the German Civil Code and has shared in its development. Competent: Staudinger is a reliable source of practice-oriented, expert information on changes and developments in legislation, court ...
Beschreibung
Ein Schwerpunkt der Neubearbeitung 2015 liegt in der dogmatischen Einordnung von Entscheidungen zum Vertrag zugunsten Dritter. Die Übergänge zwischen Vertrag zugunsten Dritter und Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter können sich in der Praxis als fließend erweisen. Hilfreich ist dabei die in die Kommentierung des § 328 BGB eingearbeitete Entscheidungsübersicht (vom Anwaltsvertrag bis zur Zwangsvollstreckung), die einen Überblick gibt, in welchen Fällen die Rechtsprechung einen Vertrag zugunsten Dritter oder einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter annimmt. Die Kommentierung zur Vertragsstrafe nimmt die aktuellen Entwicklungen in der wettbewerbsrechtlichen, gewerbemietrechtlichen und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung auf und führt sie zu einer zivilrechtlich-systematischen Sicht zusammen.

Über Steffen Klumpp, Rainer Jagmann, Volker Rieble, Manfred Löwisch

Prof. Dr. Steffen Klumpp, Erlangen; Vors. RiOLG Dr. Rainer Jagmann, Freiburg; Prof. Dr. Volker Rieble, München