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Betriebsanlagenrecht in der Praxis
So schützen Sie Ihre Betriebsanlagen vor Legionellen!
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Veröffentlicht 2024, von Wiederhold DI Philipp, Peter Mag. Gratzl, Alexander Mag. Forster, Maximilian Dr. Hautzenberg, Beate Maria Bakk.rer.nat.DI Mag. Müllner, Erich Mag. Dr. Rosenbach, David MMag. Suchanek, Marko DI Dr.Sušnik, Martin, D.WT., OStBR DI Ryba, Herwig Dr. Hauenschild, Claudia Mag. Reithmayer-Ebner, Bernhard Dr. Albert, Irmgard Dipl.Ing. Eder, Eva Dr. Erlacher, Hermann MR Mag. Götsch, Susanne Dr. Hrinkov, Katharina Dr. Häusler, WEKA Wien(Hg.) bei WEKA Business Solutions GmbH
ISBN: 978-3-7018-5350-2
Auflage: 1. Auflage
1796 Seiten
21 cm x 14.8 cm
Am 22. Dezember 2022 ist die EU-Verordnung 2022/2577 zur vorübergehenden Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Kraft getreten. Die Verordnung gilt vorerst bis 30. Juni 2024. Informieren Sie sich jetzt über die wesentlichen Regelungen und Erleichterungen, wie zum Beispiel die entfallende Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder ...
Beschreibung
Am 22. Dezember 2022 ist die EU-Verordnung 2022/2577 zur vorübergehenden Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Kraft getreten. Die Verordnung gilt vorerst bis 30. Juni 2024. Informieren Sie sich jetzt über die wesentlichen Regelungen und Erleichterungen, wie zum Beispiel die entfallende Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder Artenschutzprüfung (ASP).
Damit profitiert Ihr Unternehmen von beschleunigten Genehmigungsverfahren für Solarenergieprojekte, Wärmepumpen und Repowering-Projekte für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Bei der rechtssicheren und effizienten Umsetzung Ihrer Vorhaben unterstützt Sie ab jetzt die top-aktuelle Arbeitshilfe "Betriebsanlagenrecht in der Praxis".
Ihre Vorteile:
Sie kennen die aktuellen Bestimmungen der EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und sparen wertvolle Zeit bei der Umsetzung Ihres Vorhabens.
Sie sind auch über die Neuerungen der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023) bestens informiert.
Sie kennen die gewerberechtlichen Verpflichtungen Ihres Unternehmens und wissen, wie diese lückenlos und zeitsparend erfüllt werden.
Übersichtliche Checklisten unterstützen Sie im Verfahrensablauf und helfen bei der besseren Erfüllung wichtiger Vorschriften im laufenden Betrieb.
Sie profitieren von fertigen Musterschreiben für die rechtssichere Behördenkorrespondenz. So bringen Sie Ihre Anliegen und Beschwerden als Betriebsanlageninhaber oder Genehmigungswerber erfolgreich ein.
Am 22. Dezember 2022 ist die EU-Verordnung 2022/2577 zur vorübergehenden Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Kraft getreten. Die Verordnung gilt vorerst bis 30. Juni 2024. Informieren Sie sich jetzt über die wesentlichen Regelungen und Erleichterungen, wie zum Beispiel die entfallende Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder Artenschutzprüfung (ASP).
Damit profitiert Ihr Unternehmen von beschleunigten Genehmigungsverfahren für Solarenergieprojekte, Wärmepumpen und Repowering-Projekte für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Bei der rechtssicheren und effizienten Umsetzung Ihrer Vorhaben unterstützt Sie ab jetzt die top-aktuelle Arbeitshilfe "Betriebsanlagenrecht in der Praxis".
Ihre Vorteile:
Sie kennen die aktuellen Bestimmungen der EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und sparen wertvolle Zeit bei der Umsetzung Ihres Vorhabens.
Sie sind auch über die Neuerungen der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023) bestens informiert.
Sie kennen die gewerberechtlichen Verpflichtungen Ihres Unternehmens und wissen, wie diese lückenlos und zeitsparend erfüllt werden.
Übersichtliche Checklisten unterstützen Sie im Verfahrensablauf und helfen bei der besseren Erfüllung wichtiger Vorschriften im laufenden Betrieb.
Sie profitieren von fertigen Musterschreiben für die rechtssichere Behördenkorrespondenz. So bringen Sie Ihre Anliegen und Beschwerden als Betriebsanlageninhaber oder Genehmigungswerber erfolgreich ein.