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Sanktionen und ihre Rechtsfolgen im BGB unter besonderer Berücksichtigung des 241 a BGB.Overlay E-Book Reader

Sanktionen und ihre Rechtsfolgen im BGB unter besonderer Berücksichtigung des 241 a BGB.

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Veröffentlicht 2011, von Bertram Dornheim bei Duncker & Humblot GmbH

ISBN: 978-3-428-51472-4
Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht
250 Seiten
250 S.

 
In nicht unerheblichem Umfang wird in der Literatur zu dem neu geschaffenen 241a BGB - neben weiteren Kritikpunkten - vertreten, dass 241a BGB restriktiv ausgelegt werden müsse und dass ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Sanktionsmoment der Anwendung der Norm nicht zu Grunde gelegt werden dürfe. Mit dieser Rechtsnorm solle ein wettbewerbswidriges Zusenden unbestellter Waren sanktioniert werden. ...
Kurztext / Annotation
In nicht unerheblichem Umfang wird in der Literatur zu dem neu geschaffenen
241a BGB - neben weiteren Kritikpunkten - vertreten, dass
241a BGB restriktiv ausgelegt werden müsse und dass ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Sanktionsmoment der Anwendung der Norm nicht zu Grunde gelegt werden dürfe. Mit dieser Rechtsnorm solle ein wettbewerbswidriges Zusenden unbestellter Waren sanktioniert werden. Ein solcher Regelungszweck sei jedoch nicht im Zivilrecht verwirklichbar. Flume geht sogar soweit zu fordern, dass die Vorschrift des
241a BGB zu streichen und, solange dies nicht geschehen sei, diese als pro non scripto zu behandeln sei. Der Autor erörtert das begriffliche Fundament einer Auseinandersetzung mit
241a BGB. Es wird versucht, Begriffe wie Sanktion und Norm mit Strafcharakter insbesondere im Kontext der Rechtsprechung darzustellen und Ursachen für deren Schaffung herauszuarbeiten. Das Ergebnis dieser Ausführungen wird im Folgenden für die Lösung von Problemstellungen bei der Auslegung und Anwendung von
241a BGB fruchtbar gemacht. Im Weiteren geht es beispielsweise um die Beantwortung von Fragen wie der Rechtsnatur der Bestellung, dem Umfang des Anspruchsausschlusses sowie dem Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz im Rahmen des
241a BGB. Wesentliches Ergebnis des Verfassers ist, dass die Argumentation mit dem Sanktions- oder dem Strafcharakter einer Norm im Zivilrecht nicht zutrifft. Die Berufung auf diese Topoi bei der Rechtsanwendung ist willkürlich und nicht methodengerecht. Der Regelungszweck von
241a BGB wurde zutreffend im BGB verankert. Hinsichtlich der Rechtsfolgen von
241a BGB wird festgestellt, dass sich der Anspruchsausschluss auf sämtliche gesetzlichen Ansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher mit Ausnahme der aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag erstreckt.
241a BGB hat keine Auswirkungen auf die dingliche Rechtslage, so dass der Eigentümer seine Rechtsstellung nicht verliert.
241a Abs.1 BGB gibt dem Verbraucher ein Recht zum Besitz an der erbrachten Leistung.
241a BGB stellt weiterhin einen Rechtfertigungsgrund dar, der eine Strafbarkeit des Verbrauchers aus Eigentumsdelikten ausschließt.

Beschreibung
In nicht unerheblichem Umfang wird in der Literatur zu dem neu geschaffenen
241a BGB - neben weiteren Kritikpunkten - vertreten, dass
241a BGB restriktiv ausgelegt werden müsse und dass ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Sanktionsmoment der Anwendung der Norm nicht zu Grunde gelegt werden dürfe. Mit dieser Rechtsnorm solle ein wettbewerbswidriges Zusenden unbestellter Waren sanktioniert werden. Ein solcher Regelungszweck sei jedoch nicht im Zivilrecht verwirklichbar. Flume geht sogar soweit zu fordern, dass die Vorschrift des
241a BGB zu streichen und, solange dies nicht geschehen sei, diese als pro non scripto zu behandeln sei.
Der Autor erörtert das begriffliche Fundament einer Auseinandersetzung mit
241a BGB. Es wird versucht, Begriffe wie Sanktion und Norm mit Strafcharakter insbesondere im Kontext der Rechtsprechung darzustellen und Ursachen für deren Schaffung herauszuarbeiten. Das Ergebnis dieser Ausführungen wird im Folgenden für die Lösung von Problemstellungen bei der Auslegung und Anwendung von
241a BGB fruchtbar gemacht. Im Weiteren geht es beispielsweise um die Beantwortung von Fragen wie der Rechtsnatur der Bestellung, dem Umfang des Anspruchsausschlusses sowie dem Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz im Rahmen des
241a BGB.
Wesentliches Ergebnis des Verfassers ist, dass die Argumentation mit dem Sanktions- oder dem Strafcharakter einer Norm im Zivilrecht nicht zutrifft. Die Berufung auf diese Topoi bei der Rechtsanwendung ist willkürlich und nicht methodengerecht. Der Regelungszweck von
241a BGB wurde zutreffend im BGB verankert. Hinsichtlich der Rechtsfolgen von
241a BGB wird festgestellt, dass sich der Anspruchsausschluss auf sämtliche gesetzlichen Ansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher mit Ausnahme der aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag erstreckt.
241a BGB hat keine Auswirkungen auf die dingliche Rechtslage, so dass der Eigentümer seine Rechtsstellung nicht verliert.
241a Abs.1 BGB gibt dem Verbraucher ein Recht zum Besitz an der erbrachten Leistung.
241a BGB stellt weiterhin einen Rechtfertigungsgrund dar, der eine Strafbarkeit des Verbrauchers aus Eigentumsdelikten ausschließt.

Beschreibung für Leser
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