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Recht als Medium der Staatlichkeit.Overlay E-Book Reader

Recht als Medium der Staatlichkeit.

Festschrift für Herbert Bethge zum 70. Geburtstag.

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Veröffentlicht 2010, von Steffen Detterbeck, Jochen Rozek, Christian von Coelln bei Duncker & Humblot GmbH

ISBN: 978-3-428-52713-7
Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht
708 Seiten

 
Herbert Bethge, der am 8. Juni 2009 sein 70. Lebensjahr vollendet hat, ist einer der faszinierendsten Staatsrechtslehrer Deutschlands. Fixpunkte seines weitgespannten wissenschaftlichen Interesses sind die Grundrechte, das Verfassungs- und Verwaltungsprozessrecht, das Staatshaftungsrecht und vor allem das Medienrecht. Schon der bloße Versuch, sein umfangreiches Oeuvre von mehr als 400 ...
Kurztext / Annotation
Herbert Bethge, der am 8. Juni 2009 sein 70. Lebensjahr vollendet hat, ist einer der faszinierendsten Staatsrechtslehrer Deutschlands. Fixpunkte seines weitgespannten wissenschaftlichen Interesses sind die Grundrechte, das Verfassungs- und Verwaltungsprozessrecht, das Staatshaftungsrecht und vor allem das Medienrecht. Schon der bloße Versuch, sein umfangreiches Oeuvre von mehr als 400 Publikationen mit allein 24 Monographien angemessen zu würdigen, beanspruchte seinerseits monographisches Großformat. Deshalb soll pars pro toto nur auf das maßstabsetzende Wirken im Medien- und Verfassungsprozessrecht hingewiesen werden. Es gibt nur wenige bundesverfassungsgerichtliche Leitentscheidungen zum Rundfunkrecht, die Herbert Bethge nicht entscheidend geprägt hat - sowohl als Prozessvertreter als auch wegweisend in literarischer Form. Seit 2000 ist Herbert Bethge nicht nur Mitherausgeber des von Maunz / Schmidt-Bleibtreu / Klein begründeten Standardkommentars zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz, sondern auch führender Autor, der dieses Werk wieder zur vollen Blüte gebracht hat und vom Bundesverfassungsgericht regelmäßig zitiert wird. Sein unvergleichbarer Stil, der von Scharfsinn und Streitbarkeit sowie bestechender Eloquenz - stets gewürzt mit einem Schuss Ironie - geprägt ist, kennzeichnet nicht nur das wissenschaftliche Lebenswerk, sondern auch die gesamte Persönlichkeit Herbert Bethges. Seine intellektuell fordernden und rhetorisch begeisternden Vorlesungen haben ihn für die Studenten seiner Passauer Universität zu einer Ikone des Öffentlichen Rechts gemacht - so das studentische Loblied in einem bekannten Internetportal. Scharfsinn, Esprit und Eloquenz, durchdrungen von einer ihresgleichen suchenden Allgemeinbildung, lassen ihn zum glänzenden Mittelpunkt juristischer Veranstaltungen wie auch privater Zusammentreffen werden. Die hohe Wertschätzung, die Herbert Bethge in der Fachwelt und auch ansonsten genießt, findet ihren bleibenden Ausdruck in dieser Festschrift. Die nach sechs Themenbereichen geordneten Beiträge spiegeln die wissenschaftliche Spannbreite des Jubilars wider.

Prof. Dr. Matthias Jestaedt ist seit 2011 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtstheorie, Direktor der Abteilung 3 (Rechtstheorie) des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie und Leiter sowohl der Hans-Kelsen-Forschungsstelle als auch der Forschungsstelle für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. Zuvor war er von 2001 bis 2011 an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Promoviert wurde er und habilitiert hat er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (venia legendi für Öffentliches Recht, einschließlich Staatskirchenrecht, und Rechtstheorie).

Beschreibung
Herbert Bethge, der am 8. Juni 2009 sein 70. Lebensjahr vollendet hat, ist einer der faszinierendsten Staatsrechtslehrer Deutschlands. Fixpunkte seines weitgespannten wissenschaftlichen Interesses sind die Grundrechte, das Verfassungs- und Verwaltungsprozessrecht, das Staatshaftungsrecht und vor allem das Medienrecht. Schon der bloße Versuch, sein umfangreiches Oeuvre von mehr als 400 Publikationen mit allein 24 Monographien angemessen zu würdigen, beanspruchte seinerseits monographisches Großformat. Deshalb soll pars pro toto nur auf das maßstabsetzende Wirken im Medien- und Verfassungsprozessrecht hingewiesen werden. Es gibt nur wenige bundesverfassungsgerichtliche Leitentscheidungen zum Rundfunkrecht, die Herbert Bethge nicht entscheidend geprägt hat - sowohl als Prozessvertreter als auch wegweisend in literarischer Form. Seit 2000 ist Herbert Bethge nicht nur Mitherausgeber des von Maunz / Schmidt-Bleibtreu / Klein begründeten Standardkommentars zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz, sondern auch führender Autor, der dieses Werk wieder zur vollen Blüte gebracht hat und vom Bundesverfassungsgericht regelmäßig zitiert wird. Sein unvergleichbarer Stil, der von Scharfsinn und Streitbarkeit sowie bestechender Eloquenz - stets gewürzt mit einem Schuss Ironie - geprägt ist, kennzeichnet nicht nur das wissenschaftliche Lebenswerk, sondern auch die gesamte Persönlichkeit Herbert Bethges. Seine intellektuell fordernden und rhetorisch begeisternden Vorlesungen haben ihn für die Studenten seiner Passauer Universität zu einer Ikone des Öffentlichen Rechts gemacht - so das studentische Loblied in einem bekannten Internetportal. Scharfsinn, Esprit und Eloquenz, durchdrungen von einer ihresgleichen suchenden Allgemeinbildung, lassen ihn zum glänzenden Mittelpunkt juristischer Veranstaltungen wie auch privater Zusammentreffen werden.
Die hohe Wertschätzung, die Herbert Bethge in der Fachwelt und auch ansonsten genießt, findet ihren bleibenden Ausdruck in dieser Festschrift. Die nach sechs Themenbereichen geordneten Beiträge spiegeln die wissenschaftliche Spannbreite des Jubilars wider.

Beschreibung für Leser
Unterstützte Lesegerätegruppen: PC/MAC/eReader/Tablet

Über Steffen Detterbeck, Jochen Rozek, Christian von Coelln

Prof. Dr. Steffen Detterbeck lehrt Staats- und Verwaltungsrecht an der Philipps-Universität Marburg und ist Richter am Hessischen Staatsgerichtshof.

In Köln unterrichtet Professor Christian von Coelln. Dort ist er Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie für Wissenschafts- und Medienrecht.