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Kostenrechtliche Probleme der Beteiligung Dritter am Zivilprozeß
- dargestellt am Beispiel der vollmachtlosen bzw. nicht legitimierten Klageerhebung, der falschen Zustellung einer Klage, der Klage für oder gegen eine nicht existente Partei und der selbständigen Rechtsmitteleinlegung durch den Nebenintervenienten. Dissertationsschrift
Taschenbuch
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Veröffentlicht 1998, von Christoph Fleddermann bei Peter Lang
ISBN: 978-3-631-33539-0
Auflage: Neuausg.
221 Seiten
210 mm x 148 mm
Dritte können sich u.U. an einem Zivilprozeß beteiligen. Die Arbeit befaßt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Dritten über die gesetzlich in der ZPO normierten Tatbestände hinaus - anteilig - Kosten eines Zivilprozesses auferlegt werden können und wie sich eine solche Kostenentscheidung begründen läßt. U.a. am Beispiel der Klageerhebung durch einen vollmachtlosen Vertreter ...
Beschreibung
Dritte können sich u.U. an einem Zivilprozeß beteiligen. Die Arbeit befaßt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Dritten über die gesetzlich in der ZPO normierten Tatbestände hinaus - anteilig - Kosten eines Zivilprozesses auferlegt werden können und wie sich eine solche Kostenentscheidung begründen läßt. U.a. am Beispiel der Klageerhebung durch einen vollmachtlosen Vertreter und der Klage für oder gegen eine nicht existente Partei durch einen Dritten wird dies untersucht. Hierbei erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, welcher Haftungsgrund der zivilprozessualen Kostenerstattungspflicht zugrunde liegt. Ferner wird erörtert, inwiefern de lege ferenda der Staat für die zusätzlichen außergerichtlichen Kosten aus Anlaß einer falschen Sachbehandlung durch ein Gericht aufkommen sollte.
Dritte können sich u.U. an einem Zivilprozeß beteiligen. Die Arbeit befaßt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Dritten über die gesetzlich in der ZPO normierten Tatbestände hinaus - anteilig - Kosten eines Zivilprozesses auferlegt werden können und wie sich eine solche Kostenentscheidung begründen läßt. U.a. am Beispiel der Klageerhebung durch einen vollmachtlosen Vertreter und der Klage für oder gegen eine nicht existente Partei durch einen Dritten wird dies untersucht. Hierbei erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, welcher Haftungsgrund der zivilprozessualen Kostenerstattungspflicht zugrunde liegt. Ferner wird erörtert, inwiefern de lege ferenda der Staat für die zusätzlichen außergerichtlichen Kosten aus Anlaß einer falschen Sachbehandlung durch ein Gericht aufkommen sollte.