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Gläubigerschutz in der Krise der GmbH
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Veröffentlicht 2006, von Helke Drenckhan bei Nomos
ISBN: 978-3-8329-1547-6
351 Seiten
Viele Gläubiger können sich gegen das Risiko, mit ihrer Forderung gegen die GmbH auszufallen, nicht oder nur unzureichend schützen. Die Arbeit zeichnet erstmalig ein aus drei Säulen bestehendes System zum Schutz der Gläubiger, wenn die Krise der GmbH unter Umständen bis zum Zusammenbruch der GmbH fortschreitet.Die erste Säule, die Krisenmanagementpflichten, dienen vorrangig der ...
Beschreibung
Viele Gläubiger können sich gegen das Risiko, mit ihrer Forderung gegen die GmbH auszufallen, nicht oder nur unzureichend schützen. Die Arbeit zeichnet erstmalig ein aus drei Säulen bestehendes System zum Schutz der Gläubiger, wenn die Krise der GmbH unter Umständen bis zum Zusammenbruch der GmbH fortschreitet.
Die erste Säule, die Krisenmanagementpflichten, dienen vorrangig der Realisierung des Unternehmensinteresses. Sie halten Geschäftsführer und Gesellschafter zugleich aber zur Vermeidung einer Krise an. Ist die Krise dennoch eingetreten, bestehen vielfältige Pflichten die Krise zu beheben oder die Geschäftstätigkeit sogar zu beenden.
Die zweite Säule, die vermögensschützenden Pflichten, dienen dem Erhalt bestimmter Vermögensbestandteile.
Abschließend sind die Aufklärungspflichten die dritte Säule. Der Gläubiger wird informiert und damit in die Lage versetzt, sein Risiko selbst einzuschätzen.
So gewinnt nicht nur der Praktiker einen Überblick über die gläubigerschützenden Geschäftsführer- und Gesellschafterpflichten in der Krise der GmbH. Auch dem Wissenschaftler werden neue Ansatzpunkte für eine systemgerechte Lückenfüllung dieses Bildes aufgezeigt.
Viele Gläubiger können sich gegen das Risiko, mit ihrer Forderung gegen die GmbH auszufallen, nicht oder nur unzureichend schützen. Die Arbeit zeichnet erstmalig ein aus drei Säulen bestehendes System zum Schutz der Gläubiger, wenn die Krise der GmbH unter Umständen bis zum Zusammenbruch der GmbH fortschreitet.
Die erste Säule, die Krisenmanagementpflichten, dienen vorrangig der Realisierung des Unternehmensinteresses. Sie halten Geschäftsführer und Gesellschafter zugleich aber zur Vermeidung einer Krise an. Ist die Krise dennoch eingetreten, bestehen vielfältige Pflichten die Krise zu beheben oder die Geschäftstätigkeit sogar zu beenden.
Die zweite Säule, die vermögensschützenden Pflichten, dienen dem Erhalt bestimmter Vermögensbestandteile.
Abschließend sind die Aufklärungspflichten die dritte Säule. Der Gläubiger wird informiert und damit in die Lage versetzt, sein Risiko selbst einzuschätzen.
So gewinnt nicht nur der Praktiker einen Überblick über die gläubigerschützenden Geschäftsführer- und Gesellschafterpflichten in der Krise der GmbH. Auch dem Wissenschaftler werden neue Ansatzpunkte für eine systemgerechte Lückenfüllung dieses Bildes aufgezeigt.