Volltextsuche nutzen
- versandkostenfrei ab € 30,–
- 11x in Wien, NÖ und Salzburg
- 6 Mio. Bücher
- facultas
- Detailansicht
Die Honorarordnung der Architekten in Österreich
Wettbewerbswidrig und verbraucherfeindlich?
Taschenbuch
70,00€
inkl. gesetzl. MwSt.
Herstellung bei AnforderungVersandkostenfreibestellen in Österreich
Deutschland: € 10,00
EU & Schweiz: € 20,00
EU & Schweiz: € 20,00
In den Warenkorb
Click & Collect
Artikel online bestellen und in der Filiale abholen.
Derzeit in keiner facultas Filiale lagernd. Jetzt online bestellen!Artikel online bestellen und in der Filiale abholen.
Artikel in den Warenkorb legen, zur Kassa gehen und Wunschfiliale auswählen. Lieferung abholen und bequem vor Ort bezahlen.
Auf die Merkliste
Veröffentlicht 2008, von Bernard Reviczky bei VDM Verlag Dr. Müller, VDM Verlag Dr. Müller e.K.
ISBN: 978-3-639-05490-3
176 Seiten
220 mm x 150 mm
Die HOA (Honorarordnung der Architekten) wird durch die Interessensvertretung der Architekten, der Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten, formuliert und herausgegeben. Sie dient als Berechnungshilfe der Honorarhöhe. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist die normative Verbindlichkeit der in der HOA angegebenen Höchst- und Niedrigsthonorare gefallen. Die HOA ...
Beschreibung
Die HOA (Honorarordnung der Architekten) wird durch die Interessensvertretung der Architekten, der Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten, formuliert und herausgegeben. Sie dient als Berechnungshilfe der Honorarhöhe. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist die normative Verbindlichkeit der in der HOA angegebenen Höchst- und Niedrigsthonorare gefallen. Die HOA beinhaltet aber auch heute noch Formulierungen, die den Anschein erwecken können, dass die darin angegebenen Honorarberechnungen verbindlich sind; auch das Diszplinarrecht sieht gegen Zuwiderhandlungen Sanktionen vor. Weiters dient die HOA sowohl Architekten als auch Konsumenten als Orientierungshilfe zur Berechnung der Honorare. Das Informationsungleichgewicht zwischen Experten und Konsumenten lassen ein Nachvollziehen der Honorarhöhe in der Regel nicht zu und die Verbraucher müssen sich hiebei allein auf Informationen der BAIK verlassen. Daher ist es fraglich, ob nicht Wettbewerbsrecht und Verbraucherrecht verletzt werden. Die Rechtslage wird im Ländervergleich erörtert.
Die HOA (Honorarordnung der Architekten) wird durch die Interessensvertretung der Architekten, der Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten, formuliert und herausgegeben. Sie dient als Berechnungshilfe der Honorarhöhe. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist die normative Verbindlichkeit der in der HOA angegebenen Höchst- und Niedrigsthonorare gefallen. Die HOA beinhaltet aber auch heute noch Formulierungen, die den Anschein erwecken können, dass die darin angegebenen Honorarberechnungen verbindlich sind; auch das Diszplinarrecht sieht gegen Zuwiderhandlungen Sanktionen vor. Weiters dient die HOA sowohl Architekten als auch Konsumenten als Orientierungshilfe zur Berechnung der Honorare. Das Informationsungleichgewicht zwischen Experten und Konsumenten lassen ein Nachvollziehen der Honorarhöhe in der Regel nicht zu und die Verbraucher müssen sich hiebei allein auf Informationen der BAIK verlassen. Daher ist es fraglich, ob nicht Wettbewerbsrecht und Verbraucherrecht verletzt werden. Die Rechtslage wird im Ländervergleich erörtert.