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Die Einführung der allgemeinen Wechselfähigkeit in der Schweiz in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
Unter besonderer Berücksichtigung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse. Dissertationsschrift
Taschenbuch
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Veröffentlicht 2004, von Dorothea Riedi Hunold bei Peter Lang
ISBN: 978-3-631-51740-6
Auflage: Neuausg.
170 Seiten
210 mm x 148 mm
Lange war die Wechselfähigkeit auf Kaufleute beschränkt. Im Rahmen der Kodifikationsbestrebungen im 19. Jahrhundert wurde sie vielerorts verallgemeinert. So etwa in der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung (ADWO) von 1848, dem gescheiterten schweizerischen Wechselkonkordat von 1856 oder dem schweizerischen Obligationenrecht von 1881. Diese Arbeit geht den Gründen der Einführung der ...
Beschreibung
Lange war die Wechselfähigkeit auf Kaufleute beschränkt. Im Rahmen der Kodifikationsbestrebungen im 19. Jahrhundert wurde sie vielerorts verallgemeinert. So etwa in der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung (ADWO) von 1848, dem gescheiterten schweizerischen Wechselkonkordat von 1856 oder dem schweizerischen Obligationenrecht von 1881. Diese Arbeit geht den Gründen der Einführung der allgemeinen Wechselfähigkeit in der Schweiz nach. In diesem Zusammenhang nahm man sich vornehmlich die ADWO zum Vorbild. Es erwies sich deshalb als notwendig, diese Frage auch für Deutschland zu ergründen. Dabei wurden nicht nur die wissenschaftlichen Entwicklungen im Wechselrecht, sondern auch die jeweiligen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse mitberücksichtigt.
Lange war die Wechselfähigkeit auf Kaufleute beschränkt. Im Rahmen der Kodifikationsbestrebungen im 19. Jahrhundert wurde sie vielerorts verallgemeinert. So etwa in der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung (ADWO) von 1848, dem gescheiterten schweizerischen Wechselkonkordat von 1856 oder dem schweizerischen Obligationenrecht von 1881. Diese Arbeit geht den Gründen der Einführung der allgemeinen Wechselfähigkeit in der Schweiz nach. In diesem Zusammenhang nahm man sich vornehmlich die ADWO zum Vorbild. Es erwies sich deshalb als notwendig, diese Frage auch für Deutschland zu ergründen. Dabei wurden nicht nur die wissenschaftlichen Entwicklungen im Wechselrecht, sondern auch die jeweiligen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse mitberücksichtigt.