Volltextsuche nutzen

B O O K SCREENER

Aktuelle Veranstaltungen

Events
  • versandkostenfrei ab € 30,–
  • 11x in Wien, NÖ und Salzburg
  • 6 Mio. Bücher
Menü
Eigennutz als Deliktsmerkmal im Strafrecht

Eigennutz als Deliktsmerkmal im Strafrecht

Dissertationsschrift

Eigennutz als Deliktsmerkmal im Strafrecht
Taschenbuch 56,95
Taschenbuch
56,95
inkl. gesetzl. MwSt.
führen wir nicht mehrVersandkostenfreibestellen in Österreich
Deutschland: € 10,00
EU & Schweiz: € 20,00
Click & Collect
Artikel online bestellen und in der Filiale abholen.
Artikel in den Warenkorb legen, zur Kassa gehen und Wunschfiliale auswählen. Lieferung abholen und bequem vor Ort bezahlen.
Derzeit in keiner facultas Filiale lagernd. Jetzt online bestellen!

Veröffentlicht 1994, von Carsten D. Beisheim bei Peter Lang

ISBN: 978-3-631-47703-8
Auflage: Neuausg.
203 Seiten
210 mm x 148 mm

 
Gegenstand der Arbeit ist eine Analyse der Frage, unter welchen Gesichtspunkten es gerechtfertigt erscheint, den Eigennutz des Straftäters für die Bewertung seines Verhaltens heranzuziehen. Verschiedene Straftatbestände, z.B. die 242, 331ff., 211 II (Habgier) StGB, werden darauf untersucht, wie diejenigen Tatbestandsmerkmale, die der Sache nach eigennütziges Verhalten umschreiben, ...
Beschreibung
Gegenstand der Arbeit ist eine Analyse der Frage, unter welchen Gesichtspunkten es gerechtfertigt erscheint, den Eigennutz des Straftäters für die Bewertung seines Verhaltens heranzuziehen. Verschiedene Straftatbestände, z.B. die 242, 331ff., 211 II (Habgier) StGB, werden darauf untersucht, wie diejenigen Tatbestandsmerkmale, die der Sache nach eigennütziges Verhalten umschreiben, strafrechtssystematisch einzuordnen sind. Im wesentlichen stellt sich dabei die Frage, ob Eigennutz ein subjektives Unrechts- oder ein Gesinnungsmerkmal ist. Daher wird die dogmatische Bedeutung dieser Merkmale zuvor eingehend erörtert. Schließlich wird untersucht, inwieweit der Eigennutz des Täters als Kriterium der Strafzumessung in Betracht kommt.

Über Carsten D. Beisheim

Der Autor: Carsten E. Beisheim wurde 1965 in Lauterbach/Hessen geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. Erstes juristisches Staatsexamen 1992; anschließend war er u.a. als wissenschaftlicher Angestellter tätig. Seit 1993 ist er Rechtsreferendar am Kammergericht; Promotion 1994.