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Funktionen und Aufgaben des Insolvenzgerichts
Unter besonderer Berücksichtigung des Wechselverhältnisses zur Gläubigerversammlung
Taschenbuch
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Veröffentlicht 2008, von Christian Gerloff bei Nomos
ISBN: 978-3-8329-3988-5
185 Seiten
244 mm x 153 mm
Das Werk untersucht die Rolle des Insolvenzgerichts im Insolvenzverfahren im Allgemeinen und hinsichtlich der Gläubigerversammlung im Besonderen. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob dem Insolvenzgericht vorwiegend ordnungspolitische Aufgaben zugeordnet werden oder ob darüber hinaus auch die Interessenswahrung von im Insolvenzverfahren nicht repräsentierten Interessen durch das ...
Beschreibung
Das Werk untersucht die Rolle des Insolvenzgerichts im Insolvenzverfahren im Allgemeinen und hinsichtlich der Gläubigerversammlung im Besonderen. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob dem Insolvenzgericht vorwiegend ordnungspolitische Aufgaben zugeordnet werden oder ob darüber hinaus auch die Interessenswahrung von im Insolvenzverfahren nicht repräsentierten Interessen durch das Insolvenzgericht zu erfolgen hat.
Der Autor geht sowohl auf insolvenzrechtliche Strukturprinzipien als auch auf historische Hintergründe und die Funktion des Insolvenzverfahrens im Wirtschaftssystem ein. Abschließend wird die Frage untersucht, ob das in der Insolvenzordnung normierte System des Minderheitenschutzes ausreichend ist oder durch das Insolvenzgericht ergänzt werden muss.
Das Werk untersucht die Rolle des Insolvenzgerichts im Insolvenzverfahren im Allgemeinen und hinsichtlich der Gläubigerversammlung im Besonderen. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob dem Insolvenzgericht vorwiegend ordnungspolitische Aufgaben zugeordnet werden oder ob darüber hinaus auch die Interessenswahrung von im Insolvenzverfahren nicht repräsentierten Interessen durch das Insolvenzgericht zu erfolgen hat.
Der Autor geht sowohl auf insolvenzrechtliche Strukturprinzipien als auch auf historische Hintergründe und die Funktion des Insolvenzverfahrens im Wirtschaftssystem ein. Abschließend wird die Frage untersucht, ob das in der Insolvenzordnung normierte System des Minderheitenschutzes ausreichend ist oder durch das Insolvenzgericht ergänzt werden muss.