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Die Sanierung von Pensionszusagen. Ein Buch mit sieben Siegeln?

Die Sanierung von Pensionszusagen. Ein Buch mit sieben Siegeln?

Die Sanierung von Pensionszusagen. Ein Buch mit sieben Siegeln?
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Veröffentlicht 2019, von Klaus Dernedde bei Igel Verlag RWS

ISBN: 978-3-95485-368-7
116 Seiten
220 mm x 155 mm

 
Pensionszusagen - früher beliebt, heute gehasst!In den 80er und 90er Jahren als das Versorgungsinstrument gesehen, verursachen damals erteilte Pensionszusagen den Unternehmen heute mehr und mehr Bauchschmerzen. In vielen mittelständischen Unternehmen haben sich in der Vergangenheit Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt. Dies erfolgte oft mit der Absicht, die steuerliche ...
Textauszug
Textprobe:
Kapitel 1. Ausgangssituation bei Pensionszusagen:
Unmittelbare Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften gehören zum allgemeinen Ausstattungsstandard für diesen Personenkreis. Nach aktuellen Schätzungen beläuft sich die Anzahl solcher Zusagen auf über eine Million in Deutschland. Vor diesem Hintergrund ist dieses Beratungsfeld in der täglichen Beratungs-praxis in allem Munde. Unternehmen sowie Rechts-, Steuer- und Finanzberater bewegen sich in dem komplexesten und anspruchsvollsten Aufgabengebiet der betrieblichen Altersversorgung.
Hauptansatzpunkte in der qualifizierten Beratung im Rahmen einer erteilten oder zu erteilenden Pensionszusage an den oben genannten Personenkreis sind, neben der unabdingbaren rechtlichen Würdigung und Überprüfung, die unternehmensinternen steuerlichen und bilanziellen Steuerungsmöglichkeiten durch den Einsatz einer Pensionszusage. Hieraus resultieren sowohl aus Unternehmenssicht als auch aus Sicht der versorgungsberechtigten Person mannigfaltige Vorteile und Auswirkungen. Bei einer Pensions- bzw. Direktzusage an den o. g. Personenkreis handelt es sich um eine zivilrechtliche Leistungszusage der Gesellschaft an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. AG-Vorstand, im Falle des Eintritts bestimmter Leistungsvoraussetzungen eine festdefinierte Renten- oder Kapitalzahlung zu erbringen. Diese Zusagen existieren als Festbetragszusagen, beitragsorientierten Leistungszusagen oder gehaltsdynamische Leistungszusagen. Diese Leistungsvoraussetzungen sind im Regelfall alters- oder berufsunfähigkeitsbedingtes Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Es sind aber auch Renten- oder Kapitalzahlungen für Hinterbliebene in Form von Witwen- oder Waisenrenten oder Kapitalabfindungen möglich, wenn als Leistungsvoraussetzung aus der Pensionszusage zum Bezug dieser Leistungen der Tod der versorgungsberechtigten Person definiert ist.
Weiter ist zu beachten, dass der genannte Personenkreis eine "Doppelfunktion" ausfüllt. Auf der einen Seite der organschaftliche Vertreter der Gesellschaft mit Vertretungs- und Geschäftsführungsfunktion, auf der anderen Seite der (Mit-) Eigentümer der Gesellschaft. Daher werden der Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. AG-Vorstand aus lohnsteuerlicher Sicht als Arbeitnehmer geführt, aus arbeitsrechtlicher Sicht aber als Unternehmer. Vor diesem Hintergrund fallen derartige Versorgungs- bzw. Pensionszusagen nicht unter den Schutzbereich des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG), so dass beispielsweise eine Insolvenzsicherung der Pensionszusagen an den genannten Personenkreis nicht über die gesetzliche Insolvenzsicherung des "Pensionssicherungsvereins, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG)" erfolgen kann. Vielmehr muss eine zivil- bzw. privatrechtliche Insolvenzsicherung erfolgen. Bei gesellschaftsinternen Finanzierungen von Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. AG-Vorstände gilt es sowohl die Aktiv- als auch die Passivseite der Gesellschaftsbilanz zu betrachten.
Die "Grundfinanzierung" einer Pensionszusage findet über eine steuerlich wirksame Rückstellungsbildung in der Ertragssteuerbilanz der Gesellschaft statt. In
6a EStG werden diesbezüglich die einschlägigen Voraussetzungen für den Ansatz einer ergebnismindernden Pensionsrückstellungsbildung geregelt. Aus der Differenz der Pensionsrückstellung zum Beginn und zum Ende eines Wirtschaftsjahres ergibt sich der jährliche Betrag der Zuführung zur Rückstellung und der Auflösung der Rückstellung. Nur der Saldo aller Zuführungen und Auflösungen für die einzelnen Pensionsverpflichtungen ist in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam zu erfassen. Somit entstehen für die Gesellschaft periodenbedingte Liquiditätsvorteile, die zur kapitalmäßigen Ausfinanzierung der Versorgungsverpflichtung aus der Pensionszusage verwendet werden können. Das heißt, dass die betreffende Gesellschaft

Beschreibung
Pensionszusagen - früher beliebt, heute gehasst!
In den 80er und 90er Jahren als das Versorgungsinstrument gesehen, verursachen damals erteilte Pensionszusagen den Unternehmen heute mehr und mehr Bauchschmerzen. In vielen mittelständischen Unternehmen haben sich in der Vergangenheit Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt. Dies erfolgte oft mit der Absicht, die steuerliche Wirkung der Rückstellungen zu nutzen. Dabei wurde in vielen Fällen nicht ausreichend über den tatsächlichen Liquiditätsaufwand und die schwerwiegenden Folgen bei nicht ausreichender Finanzierung informiert bzw. nachgedacht. In etwa 80 % aller Fälle wurden Pensionszusagen nicht an die veränderte Rechtsprechung angepasst. Noch mehr Pensionszusagen sind nicht ausreichend finanziert. Daraus ergeben sich weitere existenzielle Risiken für die Unternehmen und Versorgungsberechtigten. Auch wenn die Sanierung von Pensionszusagen wie ein Buch mit sieben Siegeln oder gar wie ein Hexenwerk anmutet: wenn man diese Pensionszusagen nicht rechtzeitig anfasst und überprüft, wird die Angelegenheit schnell zum Tanz auf einem Vulkan!

Über Klaus Dernedde

Klaus Dernedde, Jahrgang 1960, studierte Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften. Nach Tätigkeiten in der Bundeswehr und als Leiter für Rechnungswesen in einem mittelständischen Betrieb, ist er seit mehr als 25 Jahren auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung tätig. Er ist Mitglied mehrerer Berufsorganisationen, wie zum Beispiel der aba e.V. (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Berlin) und Sozialverbänden. Als Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung beschäftigt er sich in Gutachten besonders mit der Sanierung von Pensionszusagen.