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Zum Recht der Repressalie im heutigen Völkerrecht
Eine Bewertung anläßlich der Diskussion innerhalb der International Law Commission über "countermeasures im Konventionsentwurf zur Staatenverantwortlichkeit. Dissertationsschrift
Taschenbuch
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Veröffentlicht 1997, von Boris Dzida bei Peter Lang
ISBN: 978-3-631-31740-2
Auflage: Neuausg.
336 Seiten
210 mm x 148 mm
Im Rahmen ihrer Arbeit an einem Konventionsentwurf zur Staatenverantwortlichkeit kodifiziert die International Law Commission der Vereinten Nationen auch das Recht auf Ausübung von Repressalien (dort countermeasures genannt). 1996 konnte ein vollständiger Entwurf in erster Lesung verabschiedet werden. Dies wird zum Anlaß genommen, die gegenwärtige Rechtslage der Anwendung von Repressalien zu ...
Beschreibung
Im Rahmen ihrer Arbeit an einem Konventionsentwurf zur Staatenverantwortlichkeit kodifiziert die International Law Commission der Vereinten Nationen auch das Recht auf Ausübung von Repressalien (dort countermeasures genannt). 1996 konnte ein vollständiger Entwurf in erster Lesung verabschiedet werden. Dies wird zum Anlaß genommen, die gegenwärtige Rechtslage der Anwendung von Repressalien zu ermitteln und sie den Kodifikationsentwürfen der International Law Commission gegenüberzustellen. Für de lege lata umstrittene Bereiche werden anhand der Staatenpraxis Lösungen entwickelt, und die Vorschläge de lege ferenda werden auf ihre Ausgewogenheit und Praxistauglichkeit hin untersucht.
Im Rahmen ihrer Arbeit an einem Konventionsentwurf zur Staatenverantwortlichkeit kodifiziert die International Law Commission der Vereinten Nationen auch das Recht auf Ausübung von Repressalien (dort countermeasures genannt). 1996 konnte ein vollständiger Entwurf in erster Lesung verabschiedet werden. Dies wird zum Anlaß genommen, die gegenwärtige Rechtslage der Anwendung von Repressalien zu ermitteln und sie den Kodifikationsentwürfen der International Law Commission gegenüberzustellen. Für de lege lata umstrittene Bereiche werden anhand der Staatenpraxis Lösungen entwickelt, und die Vorschläge de lege ferenda werden auf ihre Ausgewogenheit und Praxistauglichkeit hin untersucht.