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Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen ...
Beschreibung
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat.

Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten.

Aus dem Inhalt:

1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung).

2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen).

3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht).

4. Kapitel: Kunsthochschulen

5. Kapitel: Fachhochschulen

6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen

7. Kapitel: Hochschulmedizin

8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung

9. Kapitel: Hochschulaufsicht

10. Kapitel: Studentenwerk

Zitat aus einer Besprechung
In einer gelungenen Mischung von Praktikern und Wissenschaftlern, von solider Information, Systematisierung und kritischer Reflexion wird hier eine hochwertige Orientierung vermittelt, die sowohl für den Alltag als auch den wissenschaftlichen Diskurs hilfreich und anregend ist. ... ist das Werk jedem, der sich im Freistaat Bayern mit Fragen des Hochschulrechts in Wissenschaft und Praxis beschäftigt, zu empfehlen. Aber auch für den Rest der Republik liefert das Werk wertvolle Anregungen.Prof. Dr. Winfried Kluth, Halle-Wittenberg, in: Forschung & Lehre 3/2018

Über Albert Berger, Irene Fliesser, Bernd Grzeszick, Johannes Hies, Gregor Jaburek, Wolfgang Kahl, M.A., Toni Kapfelsperger, Thorsten Kingreen, Daniel Krausnick, Hans-Ulrich Küpper, Robert Lerchenberger, Josef Franz Lindner, Thomas Loskarn, Stefan Mrosek, Renate Penßel, Thomas A.H. Schöck, Helmuth Schulze-Fielitz, Rudolf Streinz, Johann Störle, Silke Tannapfel, Heinrich de de Wall, Elvira Wendelin, Dirk Wintzer

Professor Dr. Max-Emanuel Geis ist ordentlicher Professor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Recht, Lehrstuhl für Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht, Direktor der Forschungsstelle für Wissenschafts- und Hochschulrecht