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Rechtsverhältnisse im öffentlichen Recht

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Veröffentlicht 2019, von Andreas Wimmer bei Verlag Österreich

ISBN: 978-3-7046-8284-0
Auflage: 1. Auflage
Reihe: Forschungen aus Staat und Recht
XXXVI, 580 Seiten
23 cm x 15.3 cm

 
Anders als in Deutschland und der Schweiz findet die Rechtsverhältnistheorie und die aus ihr abgeleitete Rechtsverhältnislehre im österreichischen öffentlichen Recht kaum Berücksichtigung. Diese Forschungslücke sollte möglichst bald geschlossen werden, will das Allgemeine Verwaltungsrecht den Zug der Zeit nicht versäumen. In immer größerem Ausmaß wird das Verwaltungsrecht von Elementen ...
Beschreibung
Die Rechtsverhältnistheorie als zweckmäßiges Ordnungsinstrument im Allgemeinen Verwaltungsrecht

Anders als in Deutschland und der Schweiz findet die Rechtsverhältnistheorie und die aus ihr abgeleitete Rechtsverhältnislehre im österreichischen öffentlichen Recht kaum Berücksichtigung. Diese Forschungslücke sollte möglichst bald geschlossen werden, will das Allgemeine Verwaltungsrecht den Zug der Zeit nicht versäumen. In immer größerem Ausmaß wird das Verwaltungsrecht von Elementen subnormativer Verhaltenssteuerung durchdrungen, zudem zieht der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben in vielfältiger Weise private Akteure heran, wodurch sich zahlreiche Rechtsfragen ergeben, wie Zurechnungs-, Rechtsschutz-, Kontroll- und Haftungsfragen, um nur die wichtigsten Beispiele zu nennen. Das Rechtsverhältnis vermag ein zweckmäßiges Instrument darzustellen, das es dem Allgemeinen Verwaltungsrecht ermöglicht, diese neuen und vielfältigen Herausforderungen zu bewältigen und, seiner traditionellen Aufgabe entsprechend, Ordnung durch Systematisierung zu schaffen.

Werbliche Überschrift
Die Rechtsverhältnistheorie als zweckmäßiges Ordnungsinstrument im Allgemeinen Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht, Öffentliches Recht

Über Andreas Wimmer

Assoz. Prof. MMag. Dr. Andreas Wimmer lehrt an der Universität Innsbruck und ist stellvertretender Leiter des Forschungszentrums Medizin- und Gesundheitsrecht dieser Universität.