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Ab Jänner 2022 kommt ein neues Gewährleistungsrecht

Beitrag von Dr.in Daphne Aichberger-Beig, MJur (Oxford) und Dr.in Katharina Huber


Das Gewährleistungsrecht spielt sowohl in der Rechtspraxis als auch in Wissenschaft und Lehre eine große Rolle. Verbraucherberatungsstellen berichten, dass rund 30 % der an sie herangetragenen Fälle das Gewährleistungsrecht betreffen.
Schon bald wird sich das Gewährleistungsrecht ändern. Für Verträge, die ab dem 1.1.2022 geschlossen werden, kommen die Neuregelungen zur Anwendung. Sie bezwecken, die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen zu erleichtern, und bringen insbesondere für Verbraucher:innen Verbesserungen.

1.    Europarechtlicher Hintergrund

Die Reform des Gewährleistungsrechts beruht auf der Verpflichtung Österreichs zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien, nämlich der Warenkauf-Richtlinie und der Digitale-Inhalte-Richtlinie. Die beiden EU-Richtlinien verfolgen das Konzept der Vollharmonisierung, sodass in allen Mitgliedstaaten ein einheitliches Regelungsregime zur Anwendung kommen soll, von dem – abgesehen von den in den Richtlinien vorgesehenen Ausnahmen – keine Abweichungen zulässig sind. Für die Auslegung und das Verständnis der neuen Regelungen sind daher die europarechtlichen Vorgaben von herausragender Bedeutung.

Die Umsetzung erfolgte in Österreich durch das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG, BGBl. I Nr. 175/2021), mit dem das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) geschaffen und darüber hinaus gewährleistungsrechtliche Bestimmungen in ABGB und KSchG novelliert wurden.

2.    Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Nicht nur Verbraucher:innen, sondern auch unternehmerische Abnehmer:innen profitieren insbesondere von folgenden Neuerungen:

● Wegfall des Erfordernisses der gerichtlichen Geltendmachung zur Wahrung der Gewährleistungsfrist
● gesonderte, an die Gewährleistungsfrist anschließende Verjährungsfrist
● Aktualisierungspflicht bei Waren mit digitalen Elementen und bei digitalen Leistungen
● Ausweitung des Händlerregresses

Für das Verbrauchergewährleistungsrecht gibt es künftig ein eigenes Gesetz, das VGG. In diesem werden die Verbraucherrechte zB durch folgende Änderungen gestärkt:

● Verlängerung der Vermutungsfrist dafür, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, von 6 Monaten auf ein Jahr
●Schaffung spezifischer Regelungen für die Gewährleistung für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen
● Einbeziehung von Verträgen, bei denen der oder die Verbraucher:in als Gegenleistung für digitale Leistungen Daten zur Verfügung stellt, in das Verbrauchergewährleistungsrecht
●strenge Voraussetzungen für die Abbedingung der Gewährleistung für objektiv erforderliche Eigenschaften der Ware oder digitalen Leistung

Lesen Sie mehr im Buch „Das neue Gewährleistungsrecht“ von Dr.in Daphne Aichberger-Beig, MJur (Oxford) und Dr.in Katharina Huber.


7. Oktober 2021



Dr.in Daphne Aichberger-Beig, MJur (Oxford) und Dr.in Katharina Huber

sind im Bereich Prozessführung mit Schwerpunkt Verbraucherschutzrecht bei bkp Rechtsanwälte tätig. Daphne Aichberger-Beig war zuvor Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht und Elise-Richter-Stelleninhaberin (Institut für Arbeits- und Sozialrecht/Institut für Zivilrecht) an der Universität Wien. Katharina Huber war zuvor Universitätsassistentin in der Abteilung Rechtsvergleichung, IPR und Einheitsrecht an der Universität Wien. Beide Autorinnen publizieren regelmäßig zu zivilrechtlichen Fragestellungen.


Daphne Aichberger-Beig

© privat

 

Katharina Huber

© privat

 

Literatur zum Thema

Gewährleistungsrecht NEU Gewährleistungsrecht NEU

Veröffentlicht 2021
von Daphne Aichberger-Beig, Katharina Huber bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2183-9

Europarechtliche Vorgaben machten im Jahr 2021 eine grundlegende Neuregelung des österreichischen Verbrauchergewährleistungsrechts erforderlich. Der Gesetzgeber schuf zu diesem Zweck das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und novellierte darüber hinaus gewährleistungsrechtliche ...