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Die identitätsstiftende Wirkung national wertvoller Kulturgüter
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Veröffentlicht 2021, von Benita Böhm bei Nomos Verlag
ISBN: 978-3-7489-2817-1
Auflage: 1. Auflage
Reihe: Schriften zum Kunst- und Kulturrecht
192 Seiten
Die Arbeit bestimmt, wann Kulturgüter in Privateigentum identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands wirken und in das sogenannte Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter einzutragen sind. Im Ergebnis wird eine Checkliste zur Anwendung dieser unbestimmten und ideologisch konnotierten Rechtsbegriffe formuliert. National wertvolle Kulturgüter stehen gemäß Kulturgutschutzgesetz unter ...
Beschreibung
Die Arbeit bestimmt, wann Kulturgüter in Privateigentum identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands wirken und in das sogenannte Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter einzutragen sind. Im Ergebnis wird eine Checkliste zur Anwendung dieser unbestimmten und ideologisch konnotierten Rechtsbegriffe formuliert. National wertvolle Kulturgüter stehen gemäß Kulturgutschutzgesetz unter Abwanderungsschutz. Der Staat greift damit merklich in die Eigentumsfreiheit ein, da die Veräußerung solchen Kulturgutes ins Ausland durch ein Ausfuhrverbot praktisch ausgeschlossen und dessen Wert gemindert wird. Daher richtet sich die Arbeit nicht nur an Rechtsanwender in Exekutive und Judikative, sondern vor allem an private Kulturguteigentümer.
Die Arbeit bestimmt, wann Kulturgüter in Privateigentum identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands wirken und in das sogenannte Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter einzutragen sind. Im Ergebnis wird eine Checkliste zur Anwendung dieser unbestimmten und ideologisch konnotierten Rechtsbegriffe formuliert. National wertvolle Kulturgüter stehen gemäß Kulturgutschutzgesetz unter Abwanderungsschutz. Der Staat greift damit merklich in die Eigentumsfreiheit ein, da die Veräußerung solchen Kulturgutes ins Ausland durch ein Ausfuhrverbot praktisch ausgeschlossen und dessen Wert gemindert wird. Daher richtet sich die Arbeit nicht nur an Rechtsanwender in Exekutive und Judikative, sondern vor allem an private Kulturguteigentümer.