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Systematische Berücksichtigung von Menschenrechten in Investitionsschiedsverfahren
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Veröffentlicht 2017, von Julian Scheu bei Nomos
ISBN: 978-3-8452-8276-3
Auflage: 1. Auflage
Reihe: Studien zum Internationalen Investitionsrecht - Studies in International Investment Law
366 Seiten
Im vorliegenden Werk wird das Verhältnis von Investitions- und Menschenrechtsschutz umfassend dargestellt und eine Methode entwickelt, anhand derer die menschenrechtlichen Bezüge einer Investitionsstreitigkeit systematisch erfasst und argumentativ fruchtbar gemacht werden können. Die Analyse der Schiedspraxis zeigt, dass das Verhältnis von Investitions- und Menschenrechtsschutz im ...
Beschreibung
Im vorliegenden Werk wird das Verhältnis von Investitions- und Menschenrechtsschutz umfassend dargestellt und eine Methode entwickelt, anhand derer die menschenrechtlichen Bezüge einer Investitionsstreitigkeit systematisch erfasst und argumentativ fruchtbar gemacht werden können. Die Analyse der Schiedspraxis zeigt, dass das Verhältnis von Investitions- und Menschenrechtsschutz im Schiedsverfahren anhand von drei (als Gleichlauf, Konflikt und Missbrauch bezeichneten) Grundmustern systematisch beschrieben werden kann. Die sich anschließende Untersuchung des schiedsrichterlichen Mandats macht deutlich, dass Schiedsgerichte zur Berücksichtigung von Menschenrechten verpflichtet sind. Art und Umfang der Berücksichtigung hängen jedoch davon ab, welche der drei Grundkonstellationen vorliegt. Diese systematische Berücksichtigung erhöht nicht nur die Rechtssicherheit, sondern leistet zudem einen Beitrag zur Durchsetzung von Menschenrechten im Kontext ausländischer Direktinvestitionen.
Im vorliegenden Werk wird das Verhältnis von Investitions- und Menschenrechtsschutz umfassend dargestellt und eine Methode entwickelt, anhand derer die menschenrechtlichen Bezüge einer Investitionsstreitigkeit systematisch erfasst und argumentativ fruchtbar gemacht werden können. Die Analyse der Schiedspraxis zeigt, dass das Verhältnis von Investitions- und Menschenrechtsschutz im Schiedsverfahren anhand von drei (als Gleichlauf, Konflikt und Missbrauch bezeichneten) Grundmustern systematisch beschrieben werden kann. Die sich anschließende Untersuchung des schiedsrichterlichen Mandats macht deutlich, dass Schiedsgerichte zur Berücksichtigung von Menschenrechten verpflichtet sind. Art und Umfang der Berücksichtigung hängen jedoch davon ab, welche der drei Grundkonstellationen vorliegt. Diese systematische Berücksichtigung erhöht nicht nur die Rechtssicherheit, sondern leistet zudem einen Beitrag zur Durchsetzung von Menschenrechten im Kontext ausländischer Direktinvestitionen.