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Strafrechtsfreie Räume in Österreich und Deutschland
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1-2facultas im Toskanatrakt
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Veröffentlicht 2015, von Otto Lagodny bei facultas
ISBN: 978-3-7089-1239-4
289 Seiten
23 cm x 15.3 cm
Vier exzellente Salzburger Diplomarbeiten stellen die österreichische Rechtslage zu Fragen dar, die in Deutschland völlig konträr behandelt werden:
• Die strafrechtsdogmatische Einordnung der tätigen Reue als Strafaufhebungsgrund (Mag. Bugelnig)
• Die bestehende geringe Menge an Tätigkeitsdelikten (Maga. Rauter)
• Die Überwachung von Gesprächen des Mandanten mit dem Strafverteidiger ...
• Die strafrechtsdogmatische Einordnung der tätigen Reue als Strafaufhebungsgrund (Mag. Bugelnig)
• Die bestehende geringe Menge an Tätigkeitsdelikten (Maga. Rauter)
• Die Überwachung von Gesprächen des Mandanten mit dem Strafverteidiger ...
Beschreibung
Vier exzellente Salzburger Diplomarbeiten stellen die österreichische Rechtslage zu Fragen dar, die in Deutschland völlig konträr behandelt werden:
• Die strafrechtsdogmatische Einordnung der tätigen Reue als Strafaufhebungsgrund (Mag. Bugelnig)
• Die bestehende geringe Menge an Tätigkeitsdelikten (Maga. Rauter)
• Die Überwachung von Gesprächen des Mandanten mit dem Strafverteidiger (Mag. Roitner)
• Die Existenz von „Vernehmungsverboten“ (Maga. Taferner)
• Auf dieser Grundlage werden rechtsvergleichend strafrechtsfreie Räume des materiellen Rechts und solche des Strafverfahrensrechts aufgezeigt.
Vier exzellente Salzburger Diplomarbeiten stellen die österreichische Rechtslage zu Fragen dar, die in Deutschland völlig konträr behandelt werden:
• Die strafrechtsdogmatische Einordnung der tätigen Reue als Strafaufhebungsgrund (Mag. Bugelnig)
• Die bestehende geringe Menge an Tätigkeitsdelikten (Maga. Rauter)
• Die Überwachung von Gesprächen des Mandanten mit dem Strafverteidiger (Mag. Roitner)
• Die Existenz von „Vernehmungsverboten“ (Maga. Taferner)
• Auf dieser Grundlage werden rechtsvergleichend strafrechtsfreie Räume des materiellen Rechts und solche des Strafverfahrensrechts aufgezeigt.