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FinTech – Digitalisierung & Innovationen im Finanzsektor

Beitrag von RA Mag. Gernot Wilfling, Dr. Sebastian Sieder und Lukas Messner, CIPP/E


Die Digitalisierung macht auch vor den Finanzmärkten nicht halt und bringt neue Entwicklungen mit sich. Zahlreiche innovative Finanzunternehmen mit „Österreich-Bezug“ haben in den letzten Jahren für Schlagzeilen gesorgt und sich als Treiber von Financial Innovation etabliert. So wurde die führende deutsche Direktbank N26 von zwei Österreichern gegründet.  Als weiteres Unicorn ist z.B. die Krypto-Plattform Bitpanda mit Sitz in Wien zu nennen. Beide Unternehmen sind Beispiele für sogenannte FinTechs.

Definition & Einordnung

Eine gesetzliche Definition für FinTech gibt es nicht. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beschreibt FinTech als auf Informationstechnologie basierte finanzielle Innovationen, die (i) häufig, aber nicht zwangsläufig von nicht konzessionierten Firmen entwickelt werden, (ii) typischerweise Schnittstellen zu konzessionierten Unternehmen umfassen und (iii) nachhaltige Veränderungen bestehender Funktionsweisen des Finanzsektors mit sich bringen können. Unter FinTechs versteht man jene Unternehmen, die im Bereich solcher Finanzmarkttechnologien tätig sind. Ebenso wie nach einer Legaldefinition sucht man auch nach einem einheitlichen FinTech-Gesetz vergebens.


Akteur:innen und deren Geschäftsfelder

Die tendenziell aus dem Technologiebereich stammenden Unternehmen können sowohl etablierte Finanzinstitutionen als auch Start-ups sein. Sie können sowohl nicht konzessionierte als auch konzessionierte Unternehmen sein, die mit innovativen technologischen Ansätzen Finanzdienstleistungen und Produkte optimieren, ergänzen oder verbinden. Die Geschäftsfelder, in welchen FinTechs tätig sein können, sind dabei mannigfaltig, sodass sich für bestimmte Bereiche bereits eigene Unterbegriffe etabliert haben (z.B. für den Versicherungsbereich der Begriff „InsurTech“). Demonstrativ seien an dieser Stelle neuartige Zahlungsinstrumentarien, Produkte und Dienstleistungen im Bereich des Digital Asset Managements und automatisierter Anlageberatung (Robo Advisors) oder aber auch Unternehmens- bzw. Projektfinanzierungen auf Basis der Blockchain-Technologie als mögliche Geschäftsfelder von FinTechs zu nennen. 


Komplexe Verortung

Wie jedes andere Unternehmen haben auch FinTechs gegenüber deren (Privat-)Kund:innen viele Rechtsvorschriften einzuhalten, darunter bspw. privatrechtliche Gesetze (KSchG, FernFinG etc.) oder datenschutzrechtliche Vorgaben. Aufgrund ihrer namensgebenden Tätigkeit im Finanzbereich spielen gerade für FinTechs Aufsichtsgesetze eine sehr wesentliche Rolle. Je nach Ausgestaltung des jeweiligen Geschäftsmodells kann eine Vielzahl potenzieller (Aufsichts-)Gesetze auf sie anwendbar sein. Aufgrund der Vielzahl von Rechtsquellen und deren Zersplitterung im Finanzmarktaufsichtsrecht ist das Auffinden der anwendbaren Rechtsquellen oftmals eine komplexe Aufgabe, zumal es nicht nur die nationale, sondern insbesondere auch die EU-Gesetzgebung zu berücksichtigen gilt. Die besonders im Finanzmarktaufsichtsrecht sehr dynamische Rechtsentwicklung kommt hier als erschwerender Faktor hinzu. 


Themenspezifischer Ausblick: Regulierung des Kryptobereichs („MiCA“)

Gegenstand der Regulation on Markets in Crypto-Assets (MiCA) ist die Schaffung einer EU-Regulierung, ähnlich der MiFID für Finanzinstrumente, für den Kryptobereich. Damit soll dieser oftmals „Wilder Westen“ genannte Bereich erstmals EU-weit reguliert werden. Die EU hat nun einen weiteren Meilenstein hinsichtlich der erstmaligen EU-weiten Krypto-Regulierung gesetzt: Der Rat der Europäischen Union hat am 05. Oktober 2022 dem Entwurf der MiCA-VO zugestimmt und damit den Weg für eine finale Abstimmung durch das Europäische Parlament freigemacht (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13198-2022-INIT/en/pdf). Der nächste Schritt zur formellen Verabschiedung der Gesetzgebung erfolgte sodann am 10. Oktober 2022, indem der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments dem Vorschlag zustimmte. Bis die MiCA – voraussichtlich 2024 – in Kraft tritt, wird die derzeitige fragmentierte legislative und regulatorische Landschaft für Krypto-Assets in der EU fortbestehen. 


Literatur: https://www.fma.gv.at/publikationen/studie-digitalisierung-finanzmarkt/ (Zugriff: 13.12.2022)


13. Dezember 2022



RA Mag. Gernot Wilfling 

ist Rechtsanwalt und Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte. Er berät insbesondere im Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht sowie zu Unternehmenskäufen. Zu seinen Mandant:innen gehören insbesondere Banken, börsenotierte Unternehmen, FinTechs und Start-ups. Zudem ist Mag. Wilfling Autor zahlreicher Fachpublikationen, unter anderem eines Praxishandbuchs zum Börserecht, und regelmäßiger Vortragender in seinen Spezialgebieten.

Dr. Sebastian Sieder 

ist Associate bei Müller Partner Rechtsanwälte. Er berät schwerpunktmäßig im Kapitalmarkt- und Finanzmarktaufsichtsrecht.

Lukas Messner, CIPP/E

ist Legal Tech Advisor und juristischer Mitarbeiter bei Müller Partner Rechtsanwälte. Er hat die Digitalisierungsagenden inne und ist außerdem schwerpunktmäßig im Datenschutzrecht sowie im Kapitalmarkt- und Finanzmarktaufsichtsrecht tätig.




 


Gernot Wilfling

© WILKE


 

Lukas Messner

© WILKE


 

Sebastian Sieder

© WILKE

 

Literatur zum Thema

FlexLex FinTech Rechtsgrundlagen Österreich & EU

Fassung vom 22.9.2022

FlexLex FinTech Rechtsgrundlagen Österreich & EU

Veröffentlicht 2022
von Gernot Wilfling, Sebastian Sieder, Lukas Messner bei facultas / FlexLex
ISBN: 978-3-99071-245-0

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