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Sensible Daten in der Beratung und Mediation

Beitrag von Dr.in Heidi Scheichenbauer und
Mag. Ulrich Wanderer



Die Differenzierung zwischen „herkömmlichen“ personenbezogenen Daten und „sensiblen“ Daten scheint auf den ersten Blick nicht immer klar zu sein, doch führt die Klassifizierung eines Datums als „sensibel“ zu einer besonderen Verantwortung hinsichtlich der Einwilligung und der Verarbeitung (wie etwa der Speicherung, wozu bereits die bloße Ablage im E-Mail-Posteingangsordner zählt).


Datenschutz im Berateralltag

Denkt man an „sensible“ Daten, so kommen gerade in der heutigen Zeit oftmals Gesundheitsdaten in den Sinn, aber auch die politische Einstellung und die sexuelle Orientierung. In der täglichen Beratungsarbeit wird der primäre Fokus nicht auf die Dateneinordnung gelegt, sondern es steht der Beratungsauftrag im Vordergrund. Dennoch ist es wichtig und unabdingbar, auch die datenschutzrechtlichen Aspekte zu beachten, zumal es neben möglichen zivilrechtlichen Klagen der Klient:innen bei datenschutzrechtlichen Verstößen auch zu Beschwerden bei der Datenschutzbehörde kommen kann. Die Nichtbeachtung der Anforderungen kann in weiterer Folge zu „nervenaufreibenden“ Verfahren, Geldbußen oder etwa Schadenersatzleistungen führen.

Sensible Daten

Rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung.

Sensible Daten im Beratungskontext

Wann kommen die sensiblen Datenkategorien überhaupt im Arbeitsalltag vor? Religiöse oder weltanschauliche Überzeugung kann wohl im Rahmen einer Scheidungsmediation durchaus eine Rolle spielen, wenn beispielsweise die Motivation zur Scheidung an sich angesprochen wird, oder auch im Zusammenhang von Diskussionen bezüglich einer ärztlichen Heilbehandlung eines Kindes.

Daten zur Herkunft können im Rahmen einer Nachbarschaftsmediation verarbeitet werden, wenn der Migrationshintergrund einer Partei speziell thematisiert wird. So wäre der Hinweis auf die speziellen Kochgewohnheiten eines Mieters/einer Mieterin, die aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Minderheit resultiert, wohl ein solches sensibles Datum- (nicht jedoch eine bloße Staatsangehörigkeit an sich). 

Gerade bei Familien bzw. Scheidungsmediationen, aber auch im Zusammenhang mit Nachbarschaftskonflikten (zB bei zu dünnen Wänden) kommt die Sprache in der Mediation doch manchmal auf das Sexualleben der einen oder anderen Partei. Doch auch die sexuelle Orientierung kommt regelmäßig zur Sprache; so ist bei Paaren mit gemeinsamen Kindern in der Regel anzunehmen, dass die Partner hetero- (oder möglicherweise bi-) sexuell sind, was eine klare Aussage über ihre Orientierung bedeutet.

Wird im Rahmen einer Mediation aufgrund eines Konfliktes über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes das Thema Sonderbedarf aus gesundheitlichen Gründen angerissen, so kommen die sensiblen Daten eines/einer Minderjährigen zur Sprache.

Welche Anforderungen ergeben sich daraus?

Kommt man im Zuge der Beratung mit sensiblen Daten in Berührung, ist es empfehlenswert, möglichst keine Aufzeichnungen zu führen, die sensible Daten enthalten. Ist dies jedoch unausweichlich, sollten einerseits so wenige Daten wie möglich verarbeitet werden nach dem Grundsatz der Datenminimierung und die passende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gewählt werden. Gerade bei sensiblen Daten ist das Institut der Vertragserfüllung häufig nicht ausreichend und es wird regelmäßig eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen sein. Auf Grund der erhöhten Risiken für die Betroffenen ist zudem auch ein besonderes Augenmerk auf die ausreichende Datensicherheit zu legen und der Datenschutzhinweis sollte darlegen, dass eine Verarbeitung von sensiblen Daten erfolgt.

8. November 2021


Dr.in Heidi Scheichenbauer

ist Senior Researcher und Senior Consultant bei der Research Institute AG & Co KG in Wien. Die Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragestellungen und die Abhaltung von datenschutzrechtlichen Seminaren zählen hier zu ihren laufenden Tätigkeiten. Zudem ist sie Mitglied des Vereins österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter – Privacyofficers.at und Autorin von datenschutzrechtlichen Publikationen.


Mag. Ulrich Wanderer

ist seit 2007 selbständiger Mediator in Wien, Niederösterreich und Kärnten. Spezialgebiete: Nachbarschafts-, Familien-, Erbschafts- sowie Datenschutzmediation. Er ist Lektor an der FH Kärnten und Gastvortragender an der Universität Wien. Zudem ist er als Jurist in Familienberatungsstellen und an Bezirksgerichten tätig. Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet der Mediation und des Familienrechts, Vortragstätigkeit zu unterschiedlichen Themen.


© Heidi Scheichenbauer

 

© Ulrich Wanderer

 

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