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Übersicht Pflegeausbildungen in Österreich

Welche Pflegeausbildungen gibt es in Österreich?

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Ausbildungsmöglichkeiten, die es Ihnen ermöglichen, in Österreich im Pflegebereich zu arbeiten. Sei es eine berufsbildende Ausbildung, der zweite Bildungsweg oder eine Umschulung: Die Pflege bietet ein breites Spektrum an Ausbildungsmöglichkeiten für alle Bildungsniveaus und jedes Alter.



Pflegeassistenz
Pflegeassistenz mit Berufsreifeprüfung
Pflegefachassistenz
Pflegefachassistenz mit Matura
Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege
Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) (auslaufend)
Fortbildungen
Masterstudiengänge Pflege
Doktoratsstudium der Pflegewissenschaft
Nostrifikation/Anerkennung
Praktika


 

Pflegeassistenz (PA)

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz dauert ein Jahr (bei Vollzeit) und eineinhalb oder zwei Jahre (bei Teilzeit). In der Ausbildung Pflegeassistenz werden über den Verlauf von 1.600 Stunden in Theorie und Praxis die Grundlagen im Bereich der Pflege, Therapie und medizinischer Diagnostik erlernt.
Die Pflegeassistenz ist die erste Stufe in der neuen, reformierten Pflegeausbildung.

Voraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegeassistenz (PA)

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Absolvierung von 9 Schulstufen ODER Pflichtschulabschlussprüfung
  • Körperliche und geistige Eignung für den Beruf
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Für die Berufsausübung genügende deutsche Sprachkenntnisse


Am Ende der PA-Ausbildung erhält man den Titel Pflegeassistent:in. Mit diesem Titel kann sofort zu arbeiten begonnen werden.


  Weiterführende Links  


 

Pflegeassistenz mit Berufsreifeprüfung

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz in einer Fachschule vollendet die Ausbildungspflicht und schließt mit einer Berufsreifeprüfung ab. Sie dauert dreieinhalb Jahre und ist für Jugendliche unmittelbar nach Vollendung der 8. Schulstufe möglich. 

Voraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegeassistenz mit Berufsreifeprüfung

  • Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe
  • Körperliche und geistige Eignung für den Beruf
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Für die Berufsausübung genügende deutsche Sprachkenntnisse


Am Ende der PA-Ausbildung mit Berufsreifeprüfung erhält man den Titel Pflegeassistent:in. Mit diesem Titel einer PA kann sofort begonnen werden, zu arbeiten.


  Weiterführende Links  


 

Pflegefachassistenz (PFA)

Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz dauert zwei Jahre (Vollzeit) oder drei Jahre (Teilzeit) und erstreckt sich über einen Zeitraum von 3.200 Stunden in Theorie und Praxis. In der Pflegefachassistenz wird auf die Grundlagen der Pflegeassistenzausbildung aufgebaut. Die PFA kann als zusätzliche Ausbildung nach Abschluss der PA gemacht werden (in diesem Fall wird im zweiten Jahr eingestiegen), es kann aber auch direkt mit ihr begonnen werden.
In der PFA wird das Wissen der PA vertieft und erweitert. Es kommen, aufbauend auf den Grundzügen der Pflegeausbildung, weitere Techniken und Therapien hinzu.
Die Pflegefachassistenz bildet die zweite Stufe in der neuen, reformierten Pflegeausbildung.

Voraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz (PFA)

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Erfolgreiche Absolvierung von 10 Schulstufen
    ODER 
  • abgeschlossener Lehrberuf
    ODER
  • Berechtigung zur Ausübung der Pflegeassistenz / Pflegehilfe (in diesem Fall kann in das 2. Ausbildungsjahr der Pflegefachassistenzausbildung eingestiegen werden)
    SOWIE
  • Körperliche und geistige Eignung für den Beruf
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Für die Berufsausübung genügende deutsche Sprachkenntniss


Am Ende der PFA-Ausbildung erhält man den Titel Pflegefachassistent:in. Mit diesem Titel kann sofort zu arbeiten begonnen werden.


  Weiterführende Links  
  • Nach abgeschlossener PFA-Ausbildung kann bei Bedarf in den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege im 3. Semester quer eingestiegen werden (siehe Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege).
  • Nach der Ausbildung gibt es zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten (siehe Fortbildungen).
  • Weiters kann die Ausbildung zur Pflegefachassistenz auch parallel zur Schule mit Matura erfolgen (siehe Pflegefachassistenz mit Matura).
  • Einen beispielhaften Lehrplan der zweijährigen Ausbildung zur PFA finden Sie hier (ab S. 43 und S. 177).


 

Pflegefachassistenz mit Matura

Die Ausbildung zur PFA kann parallel zur Matura erfolgen. Entsprechende Schulausbildungen dauern fünf Jahre und können nach Abschluss der 8. Schulstufe begonnen werden.

Voraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit Matura

  • Positiver Abschluss der 8. Schulstufe   
        -    Bei Besuch einer AHS: positives Zeugnis       
        -    Bei Besuch einer MS: positive Noten in der vertiefenden Allgemeinbildung (Deutsch, Englisch, Mathematik)
  • Körperliche und geistige Eignung für den Beruf
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Für die Berufsausübung genügende deutsche Sprachkenntnisse


Am Ende der PFA-Ausbildung mit Matura erhält man den Titel Pflegefachassistent:in. Mit diesem Titel kann sofort begonnen werden, zu arbeiten.


  Weiterführende Links  

  • Es stehen auch die Möglichkeiten für andere Ausbildungen offen – etwa der Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege, in den PFA-Absolvent:innen quereinsteigen können, oder weitere Fortbildungen.   
  • Einen beispielhaften Lehrplan der Ausbildung zur PFA mit Matura finden Sie hier.


 

Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege (BSc)

Der Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege umfasst ein dreijähriges Studium (6 Semester) an einer FH oder an einer entsprechenden mit einer FH kooperierenden Schule.
Das Bachelorstudium behandelt sowohl die Grundlagen der Pflege als auch tiefergehende Aspekte.

Voraussetzungen für das Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege (BSc)

  • Allgemeine Hochschulreife, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung oder ein gleichwertiges Dokument
    ODER
  • Einschlägige, berufliche Qualifikationen wie (mit zusätzlich zu erfolgenden Zusatzprüfungen):
        -    Abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachassistenz
        -    Diplom über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Kinder- und Jugendlichen-Pflege
        -    Diplom über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im medizinisch-technischen Fachdienst
        -    Diplom über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum:zur Sozialfachbetreuer:in
        -    Berufsberechtigung in der Pflegefachassistenz
        -    Lehrabschluss in folgenden Bereichen: Augenoptiker:in, Bandagist:in, Drogist:in, Masseur:in, Orthopädietechniker:in
    SOWIE
  • Gesundheitliche Eignung für den Beruf
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Für die Berufsausübung genügende deutsche Sprachkenntnisse


Am Ende des Bachelors erhält man den Titel Bachelor of Science. Mit diesem Titel kann sofort zu arbeiten begonnen werden.

  Weiterführende Links  


 

Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) (auslaufend)

Das Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst eine dreijährige Ausbildung an einer entsprechenden Schule oder Fachhochschule. Der Lehrplan verbindet Theorie und Praxis über einen Zeitraum von 4.600 Unterrichtsstunden.
Die Ausbildung des DGKP läuft aufgrund der Reform im Pflegebereich ab 2023 aus (d.h. 2023 ist das letzte Jahr, in dem die Ausbildung zum Diplom begonnen werden kann).

Voraussetzungen für das Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) (auslaufend)

  • Mindestalter 17 Jahre
  • 10 erfolgreich abgeschlossene Schulstufen
    ODER
  • 9 erfolgreich abgeschlossene Schulstufen und eine dreijährige Lehre
  • Körperliche und geistige Eignung für den Beruf
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Für die Berufsausübung genügende deutsche Sprachkenntnisse


Am Ende des DGKP erhält man den Titel Diplomierte:r Gesundheits- und Krankenpfleger:in. Mit diesem Titel kann sofort zu arbeiten begonnen werden.


  Weiterführende Links  

  • Wer die DGKP-Ausbildung bereits abgeschlossen hat, kann bei Bedarf an einigen Institutionen in das 6. Semester des Bachelorstudiengangs Gesundheits- und Krankenpflege einsteigen und somit den Bachelor nachholen (siehe Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege).
  • Pflegeassistent:innen können aktuell durch eine verkürzte Ausbildung noch auf das DGKP ausweiten – bis 2023 (siehe Pflegeassistenz).
  • Einen beispielhaften Lehrplan der dreijährigen Ausbildung für das DGKP finden Sie hier (ab S. 55).


 

Fortbildungen

Zusätzliche Aus- und Fortbildungen erweitern den Wissens- und Tätigkeitsbereich bereits ausgebildeter Pflegekräfte. Es gibt sowohl Weiterbildungen als auch Sonderausbildungen und akademische Lehrgänge.

Die Möglichkeiten sind breit gefächert

  • Algesiologische Pflege
  • Altenarbeit
  • Anästhesiepflege
  • Endoskopische Pflege
  • Familienarbeit  
  • Forensik
  • Geriatrische Pflege
  • Gerontologie
  • Heimhilfe
  • Intensivpflege
  • Kardiologische Pflege
  • Kinder- und Jugendlichenpflege
  • Kinderintensivpflege
  • Kontinenzberatung
  • Notaufnahme
  • Onkologische Pflege
  • Palliativpflege
  • Pflege bei Demenz
  • Pflege von Menschen mit Behinderung
  • Pflege bei Nierenersatztherapie
  • Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen
  • Pflege im Operationsbereich
  • Pflege von beatmeten Menschen
  • Präklinische Versorgung und Pflege
  • Praxisanleitung
  • Wundmanagement
  • Wundpflege
    u. v. m.


Die Voraussetzungen für die weiteren Ausbildungen sind verschieden, verlangen jedoch mindestens die Berufsberechtigung im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege. Auch die Dauer der Fortbildungen unterscheidet sich.


 

Masterstudiengänge

Masterstudien erweitern den Wissens- und Tätigkeitsbereich von Pflegenden. Teilweise werden diese auch berufsbegleitend angeboten. Voraussetzung für einen Masterstudiengang ist das zuvor abgeschlossene Bachelorstudium.


Möglichkeiten für ein Masterstudium im Pflegebereich sind aktuell

  • Advanced Nursing Practice
  • Advanced Nursing Counseling
  • Advanced Nursing Education
  • Pflegewissenschaft
  • Pflege- und Gesundheitspädagogik
  • Pflege- und Gesundheitsmanagement


Masterstudiengänge im Bereich der Pflege öffnen viele Türen in die Zukunft. Sie können sie mit einem Doktorat weitergeführt werden (siehe Doktoratsstudium der Pflegewissenschaft).


 

Doktoratsstudium der Pflegewissenschaft

Im Doktoratsstudium Pflegewissenschaft können pflegewissenschaftliche Methoden intensiv untersucht, geprüft, verbessert und erweitert werden. Die Forschung im Doktorat zielt darauf ab, die Pflegewissenschaft stetig weiterzuentwickeln.


Voraussetzungen für das Doktorat ist ein zuvor abgeschlossenes Masterstudium (siehe Masterstudiengänge).


 

Nostrifikation/Anerkennung

Die Nostrifikation ist die Gleichwertigkeitsfeststellung von außerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz erworbenen pflegerischen Fähigkeiten.
Wurde die Pflegeausbildung innerhalb der EU, dem EWR oder der Schweiz erworben, so ist eine Anerkennung einfach möglich.

  Weiterführende Links  

  • Mehr Informationen dazu auf der Website des Sozialministeriums.
  • Eine Nostrifikation ist in Österreich für diverse pflegerische Berufe möglich. Je nach Beruf müssen Sie sich an eine Fachhochschule oder an die örtliche zuständige Landeshauptperson wenden.
    Mehr Informationen finden Sie hier.


Für den Nostrifikations-Bescheid ist die Ablegung einiger separater Prüfungen notwendig. Dies ist an mehreren Institutionen in Österreich möglich.


 

Berufsfindungspraktika

Bei Interesse an Gesundheitsberufen bieten einige Institutionen Praktika an. In diesem Rahmen können Praktikant:innen erstmals einen Blick in die Welt der Pflege werfen und Erfahrungen sammeln, ehe sie sich für die Ausbildung entscheiden.
Einige Institutionen bieten auch Schnuppertage an, um eine erste Erfahrung zu ermöglichen.


  Weiterführende Links