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Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Strafbarkeitsvorverlagerungen vor und nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 26.10.2005

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
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Veröffentlicht 2012, von Christoph Skoupil bei Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

ISBN: 978-3-631-62391-6
Auflage: 1. Auflage
Reihe: Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht
320 Seiten
21 cm x 14.8 cm

 
Die weite Auslegung des Handeltreibens führt zu schweren Friktionen mit dem Allgemeinen Teil des StGB. Im Jahr 2005 befasste sich der Große Senat für Strafsachen mit dieser Problematik. Er billigte zwar die bisherige Auslegung, benannte aber ferner Möglichkeiten zur Lösung der Probleme. Inwiefern diese nunmehr tatsächlich überwunden sind, ist Gegenstand der Arbeit. Dabei wird zunächst die ...
Beschreibung
Die weite Auslegung des Handeltreibens führt zu schweren Friktionen mit dem Allgemeinen Teil des StGB. Im Jahr 2005 befasste sich der Große Senat für Strafsachen mit dieser Problematik. Er billigte zwar die bisherige Auslegung, benannte aber ferner Möglichkeiten zur Lösung der Probleme. Inwiefern diese nunmehr tatsächlich überwunden sind, ist Gegenstand der Arbeit. Dabei wird zunächst die frühere Rechtsprechung und Literatur betrachtet. Sodann wird die Entscheidung des Großen Senats sowie ihre Entwicklung untersucht. Im Anschluss werden neuere Rechtsprechungstendenzen analysiert. Hierbei zeigt sich, dass die überkommenen Probleme fortbestehen. Wegen der anhaltenden Heterogenität innerhalb der Rechtsprechung ist eine erneute Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zwingend geboten.

Zitat aus einer Besprechung

«Skoupil hat es mit großem Fleiß und erstaunlicher Akribie geschafft, nicht nur eine besonders wichtige Grundsatzentscheidung bis in feinste Verästelungen zu verfolgen und zu analysieren, sondern dem Leser den als fast unbeherrschbar geltenden Begriff des Handeltreibens im Betäubungsmittelrecht nahe zu bringen. [...] Das Besondere ist, dass das Werk nicht nur dem Wissenschaftler, sondern auch dem Praktiker zu empfehlen ist. Gerade der Verteidiger wird sowohl in der Tatsacheninstanz als auch in der Revision Gewinn aus ihr ziehen können.»


(Dr. Klaus Malek, Goldtdammer's Archiv für Strafrecht 12/2016)


Über Christoph Skoupil

Christoph Skoupil studierte Rechtswissenschaft an der Universität Mainz. Während seines Studiums vertiefte er sich im strafrechtlichen Bereich. Im Anschluss an sein Erstes juristisches Staatsexamen promovierte er am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Jan Zopfs und trat eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Volker Erb an. Seit Mitte 2011 absolviert er das Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz.