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Bankrott und strafrechtliche Organhaftung

Bankrott und strafrechtliche Organhaftung

Bankmitarbeiter und die Kreditrückführung in der Krise

Bankrott und strafrechtliche Organhaftung
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Veröffentlicht 2014, von Jörg Habetha bei C.F. Müller

ISBN: 978-3-8114-4565-9
Auflage: 1. Auflage
Reihe: Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht
XVIII, 394 Seiten
21 cm x 14.8 cm

 
Die (endgültige) Aufgabe der Interessentheorie durch den BGH führt den Bankrott (§ 283 StGB) zurück in den Fokus der Rechtwirklichkeit. Gleichwohl haben dessen rechtliche Grundlagen wie die Dogmatik strafrechtlicher Organ- und Vertreterverantwortung (§ 14 StGB und “faktische Geschäftsführung“) den aktuellen Stand der Strafrechtswissenschaft bisher kaum erreicht. Die vorliegende ...
Beschreibung
Die (endgültige) Aufgabe der Interessentheorie durch den BGH führt den Bankrott (§ 283 StGB) zurück in den Fokus der Rechtwirklichkeit. Gleichwohl haben dessen rechtliche Grundlagen wie die Dogmatik strafrechtlicher Organ- und Vertreterverantwortung (§ 14 StGB und “faktische Geschäftsführung“) den aktuellen Stand der Strafrechtswissenschaft bisher kaum erreicht. Die vorliegende Untersuchung nimmt die Erörterung strafrechtlicher Verantwortung von Bankmitarbeitern im Rahmen der Kreditrückführung in der Krise des Bankkunden zum Anlass, dogmatische Probleme strafrechtlicher Organ- und Vertreterverantwortung sowie des Bankrotts näher zu beleuchten.
Die Arbeit wurde im WS 2013/2014 von der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes als Dissertationsschrift angenommen und für die Drucklegung (soweit möglich) aktualisiert.

Zitat aus einer Besprechung
Eine verdienstvolle Arbeit, die insbesondere Verantwortlichen in den Kreditabteilungen der Banken als Lektüre empfohlen sei.ZInsO 38/2014

Über Jörg Habetha

Jörg Habetha ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht (insb. Insolvenz- und Unternehmensstrafrecht). Daneben ist er auch in den Bereichen Medizin- und Arztstrafrecht, Allgemeines Strafrecht, Steuerstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten tätig. Zusätzlich ist er Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität des Saarlandes.