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Die tarifvertraglich gestützte Entgeltumwandlung im Betriebsübergang

Die tarifvertraglich gestützte Entgeltumwandlung im Betriebsübergang

Probleme und deren Lösung für die Praxis.

Die tarifvertraglich gestützte Entgeltumwandlung im Betriebsübergang
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Veröffentlicht 2011, von Matthias Ferstl bei Duncker & Humblot

ISBN: 978-3-428-13544-8
355 Seiten
10 Abb.
355 S., 10 schw.-w. Abb.
233 mm x 157 mm

 
Die Entgeltumwandlung auf tariflicher Basis führt im Betriebsübergang zu großen Problemen - zumal, wenn beim Betriebserwerber ein anderes tarifliches Umwandlungssystem gilt: Es konkurrieren nicht nur die verschiedenen Rechtsfolgen des
613a Abs. 1 BGB; vielmehr trifft das schutzwürdige Interesse des »übergehenden« Arbeitnehmers am weiteren Aufbau einer auf ihn zugeschnittenen ...
Besprechung
»Mit diesem Werk hat Ferstl ein anspruchsvolles Thema in einer tiefgründigen Weise abgehandelt. Ein besonderes Verdienst des Autors sind die eigenständigen und ausführlich begründeten Lösungsvorschläge für komplexe Rechtsprobleme am Schnittpunkt zwischen betriebspensions,- kollektivarbeits- und betriebsübergangsrechtlichen Regelungen [...].« Dr. Andreas Tinhofer, in: Das Recht der Arbeit, 3/2013

»[...] die Arbeit von Ferstl [liefert] mit ihren tiefgehenden Ausführungen zur tarifvertraglichen Ausgestaltung der Entgeltumwandlung und dem innovativen Lösungsvorschlag für das Problem im Fall eines Betriebsübergangs wichtige Impulse für die wissenschaftliche Diskussion. [...] nicht nur für Wissenschaftler, sondern auch für interessierte Praktiker empfehlenswert.« Aaron Bogan / Florian Swyter, in: Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen, 3/2012

»Die Arbeit vereinigt rechtswissenschaftlichen Tiefgang mit informiertem Sinn für die Bedürfnisse der Praxis.« Prof. Dr. Peter Hanau, in: Recht der Arbeit, 1/2012

»Denjenigen, die sich mit der hier behandelten Problematik unterschiedlicher Versorgungsordnungen im Betriebsübergang zu befassen haben, wird die Arbeit Ferstls aber in jedem Fall ein wertvoller Helfer sein.« Prof. Klaus Bepler, in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, 24/2011

»[Ein] wichtige[r] Beitrag sowohl für die Dogmatik des Rechts der betrieblichen Altersversorgung und des Betriebsübergangs als auch für die rechtsgestaltende Praxis.« Prof. Dr. Christian Rolfs, in: Betriebliche Altersversorgung, 6/2011

Kurztext / Annotation
Die Entgeltumwandlung auf tariflicher Basis führt im Betriebsübergang zu großen Problemen - zumal, wenn beim Betriebserwerber ein anderes tarifliches Umwandlungssystem gilt: Es konkurrieren nicht nur die verschiedenen Rechtsfolgen des
613a Abs. 1 BGB; vielmehr trifft das schutzwürdige Interesse des "übergehenden" Arbeitnehmers am weiteren Aufbau einer auf ihn zugeschnittenen betrieblichen Altersversorgung auf das Vereinheitlichungsinteresse des Erwerbers. Die Arbeit zeigt einen Lösungsweg.

Beschreibung
Die Entgeltumwandlung auf tariflicher Basis führt im Betriebsübergang zu großen Problemen - zumal, wenn beim Betriebserwerber ein anderes tarifliches Umwandlungssystem gilt: Es konkurrieren nicht nur die verschiedenen Rechtsfolgen des
613a Abs. 1 BGB; vielmehr trifft das schutzwürdige Interesse des »übergehenden« Arbeitnehmers am weiteren Aufbau einer auf ihn zugeschnittenen betrieblichen Altersversorgung auf das Vereinheitlichungsinteresse des Erwerbers. Ferstl identifiziert die Probleme und entwickelt einen eigenen Ansatz zur Funktionsweise der Entgeltumwandlung. Er fragt nach dem Schutz einer umwandlungsfinanzierten Anwartschaft. Vor allem aber macht und analysiert er Vorschläge, mit denen die Tariflage nach Betriebsübergang vereinheitlicht und bereits vorhandene umwandlungsfinanzierte Anwartschaften mit dem Umwandlungssystem des Erwerbers synchronisiert werden können.

Ausgezeichnet mit dem Preis der Alfred-Teves-Stiftung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 2011.

Beschreibung für Leser
Dissertationsschrift

Über Matthias Ferstl

Dr. Matthias Ferstl studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaft. Einen Schwerpunkt seiner juristischen Ausbildung während Studium und Referendariat stellte das Gebiet des Arbeitsrechts dar. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2005 hat er sich in seiner beruflichen Tätigkeit auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Seit dem Jahr 2008 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.