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Lohnpfändung und Insolvenz
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Veröffentlicht 2020, von Ernst Riedel bei RWS Verlag
ISBN: 978-3-8145-5546-1
Auflage: 3. Aufl.
Reihe: RWS-Skript
160 Seiten
...
Kurztext / Annotation
Der Insolvenzverwalter ist ebenso wie der Treuhänder berechtigt, aber auch verpflichtet, die pfändbaren Teile des Schuldnereinkommens einzuziehen. Dabei bedarf es der korrekten Berechnung und Bestimmung der massezugehörigen Einkünfte. Auch sind Abtretungen, Pfändungen und Aufrechnungserklärungen auf ihre Insolvenzfestigkeit hin zu überprüfen. In der Restschuldbefreiungsphase obliegt es dem Treuhänder, den Umfang der von der Abtretung betroffenen Bezüge zu ermitteln. Was ist pfändbar, was nicht? Welche Auswirkungen hat die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos? Wie sind Ansprüche aus einer Direktversicherung zu behandeln? Praxisrelevante Fallkonstellationen zur Frage der Pfändbarkeit und damit der Massezugehörigkeit von Lohn- und Lohnersatzansprüchen werden im Buch systematisch behandelt und anhand von Beispielen und Berechnungshilfen erläutert. Die Neuauflage berücksichtigt die ab 1. Juli 2019 geltenden Pfändungsfreibeträge und bringt die Darstellung auf den aktuellen Stand.
Beschreibung für Leser
Unterstützte Lesegerätegruppen: PC/MAC/eReader/Tablet
Der Insolvenzverwalter ist ebenso wie der Treuhänder berechtigt, aber auch verpflichtet, die pfändbaren Teile des Schuldnereinkommens einzuziehen. Dabei bedarf es der korrekten Berechnung und Bestimmung der massezugehörigen Einkünfte. Auch sind Abtretungen, Pfändungen und Aufrechnungserklärungen auf ihre Insolvenzfestigkeit hin zu überprüfen. In der Restschuldbefreiungsphase obliegt es dem Treuhänder, den Umfang der von der Abtretung betroffenen Bezüge zu ermitteln. Was ist pfändbar, was nicht? Welche Auswirkungen hat die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos? Wie sind Ansprüche aus einer Direktversicherung zu behandeln? Praxisrelevante Fallkonstellationen zur Frage der Pfändbarkeit und damit der Massezugehörigkeit von Lohn- und Lohnersatzansprüchen werden im Buch systematisch behandelt und anhand von Beispielen und Berechnungshilfen erläutert. Die Neuauflage berücksichtigt die ab 1. Juli 2019 geltenden Pfändungsfreibeträge und bringt die Darstellung auf den aktuellen Stand.
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