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Bankwesengesetz - BWG 4.Auflage
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Veröffentlicht 2023, von René Laurer, Melitta Schütz, Armin Kammel, Thomas Ratka bei MANZ Verlag Wien
ISBN: 978-3-214-25118-5
Auflage: 4. Auflage
Reihe: Großkommentar
3546 Seiten
Häufige Novellen, komplexe Vorgaben und hohes finanzielles Risiko – im Bankrecht brauchen Sie starke Nerven und klare Infos. Im
Großkommentar
zum BWG kommentieren Bankrechtsexperten
BWG und CRR
praxisnah und verständlich. Dabei berücksichtigen sie relevante Rechtsakte, Leitfäden und ...
Häufige Novellen, komplexe Vorgaben und hohes finanzielles Risiko – im Bankrecht brauchen Sie starke Nerven und klare Infos. Im
Großkommentar
zum BWG kommentieren Bankrechtsexperten
BWG und CRR
praxisnah und verständlich. Dabei berücksichtigen sie relevante Rechtsakte, Leitfäden und Rundschreiben von Behörden, aktuelle Judikatur und Literatur.
Regelmäßige Überarbeitungen und Ergänzungen sorgen für Aktualität, zuletzt zB:
- Art 10a-18 CRR: Aufsichtliche Konsolidierung – Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis und Methoden
- Art 31-35 CRR: Von staatlichen Stellen im Notfall gezeichnete Kapitalinstrumente, Aufsichtliche Korrekturposten
- Art 166-191 CRR: Risikopositionswert, Anforderungen an die Anwendung des IRB-Ansatzes
- Art 429-429g: Verschuldung
Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
Besprechung
"Den beiden Autoren gelingt es mit ihren Ausführungen nicht nur, die wirtschaftlichen Hintergründe für die Korrekturposten darzulegen, sondern auch die unionsrechtlichen Regelungen im Gefüge des österr (UWG/BWG) und internationalen Rechnungslegungsrechts (IFRS) zu kontextualisieren. Eine komplexe Materie wird von ihnen solcherart transparent aufbereitet. (...) Wenngleich die Aufgabe, einen Kommentar zur CCR auf aktuellem Stand zu halten, als Sisyphusarbeit wohl nie an ihr Ziel gelangen wird, sind die fünf gegenständlichen Lieferungen jedenfalls wichtige Zwischenschritte, die die Bedeutung des gegenständlichen Kommentars als verlässlichen Arbeitsbehelf unterstreichen." ( ZFR - Zeitschrift für Finanzmarktrecht Nr. 8/2023, Rainer Wolfbauer)