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Unternehmenshaftung für Menschenrechtsverletzungen
Habilitationsschrift
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Veröffentlicht 2022, von Leonhard Hübner bei Mohr Siebeck
ISBN: 978-3-16-160271-9
Auflage: 1. Auflage
Reihe: Jus Privatum
655 Seiten
Welche Voraussetzungen bedingen eine mögliche Haftung deutscher Muttergesellschaften für Menschenrechtsverletzungen durch ausländische Tochtergesellschaften oder Zulieferer? Menschenrechtsverletzungen zeigen sich in verschiedenen Zusammenhängen, z.B. in unwürdigen Arbeitsbedingungen oder Kinder- und Sklavenarbeit. Im Mittelpunkt der vorliegenden Analyse steht das geltende deutsche ...
Beschreibung
Welche Voraussetzungen bedingen eine mögliche Haftung deutscher Muttergesellschaften für Menschenrechtsverletzungen durch ausländische Tochtergesellschaften oder Zulieferer? Menschenrechtsverletzungen zeigen sich in verschiedenen Zusammenhängen, z.B. in unwürdigen Arbeitsbedingungen oder Kinder- und Sklavenarbeit. Im Mittelpunkt der vorliegenden Analyse steht das geltende deutsche Privatrecht, d.h. das Internationale Zivilverfahrens- und Privatrecht sowie das autonome Haftungsrecht. Da die Problematik kein exklusives Phänomen der deutschen Rechtsordnung darstellt, berücksichtigt Leonhard Hübner die Lösungen ausländischer Rechtsordnungen und macht sie für die Beurteilung des deutschen Rechtszustands fruchtbar. Unter erneuter Zuhilfenahme der Rechtsvergleichung unterbreitet er Regelungsvorschläge de lege ferenda .
Welche Voraussetzungen bedingen eine mögliche Haftung deutscher Muttergesellschaften für Menschenrechtsverletzungen durch ausländische Tochtergesellschaften oder Zulieferer? Menschenrechtsverletzungen zeigen sich in verschiedenen Zusammenhängen, z.B. in unwürdigen Arbeitsbedingungen oder Kinder- und Sklavenarbeit. Im Mittelpunkt der vorliegenden Analyse steht das geltende deutsche Privatrecht, d.h. das Internationale Zivilverfahrens- und Privatrecht sowie das autonome Haftungsrecht. Da die Problematik kein exklusives Phänomen der deutschen Rechtsordnung darstellt, berücksichtigt Leonhard Hübner die Lösungen ausländischer Rechtsordnungen und macht sie für die Beurteilung des deutschen Rechtszustands fruchtbar. Unter erneuter Zuhilfenahme der Rechtsvergleichung unterbreitet er Regelungsvorschläge de lege ferenda .