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Rechtsprechung und Justizhoheit
Festschrift für Götz Landwehr zum 80. Geburtstag von Kollegen und Doktoranden
Hardcover
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Veröffentlicht 2015, von Volker Friedrich Drecktrah, Dietmar Willoweit bei Böhlau Köln
ISBN: 978-3-412-50319-2
Auflage: 1. Auflage
480 Seiten
mit Frontispiz, 1 Illustration(en), schwarz-weiß
24 cm x 16.3 cm
Das Verhältnis der Rechtsprechung zur öffentlichen Gewalt war im Laufe der Geschichte tiefgreifenden Wandlungen unterworfen, die auch in der Gegenwart andauern. Der politische Gestaltungswille der frühneuzeitlichen Obrigkeiten führte – mit Begründungen der Jurisprudenz – zum Richteramt des Landesherrn. Die dagegen durchgesetzte Unabhängigkeit der Richter rechtfertigte sich im ...
Beschreibung
Das Verhältnis der Rechtsprechung zur öffentlichen Gewalt war im Laufe der Geschichte tiefgreifenden Wandlungen unterworfen, die auch in der Gegenwart andauern. Der politische Gestaltungswille der frühneuzeitlichen Obrigkeiten führte – mit Begründungen der Jurisprudenz – zum Richteramt des Landesherrn. Die dagegen durchgesetzte Unabhängigkeit der Richter rechtfertigte sich im konstitutionellen Staat durch die strikte Bindung der Justiz an das demokratisch legitimierte Gesetz. Im 20. Jahrhundert jedoch hat – nach dem Einbruch des Dritten Reiches – die Unabhängigkeit der Gerichte durch deren Rechtsfortbildung eine ganz neue politische Qualität erhalten, die das System der Gewaltenteilung in Frage stellt. Die hier vorgelegten Beiträge behandeln die Entwicklung dieser Thematik und ihr Umfeld seit dem Spätmittelalter an Beispielen aus dem Alten Reich und dem 19. Jahrhundert, besonders aber auch mit kritischen Studien zur Rechtsgeschichte der Bundesrepublik.
Werbliche Überschrift
Das Verhältnis der Rechtsprechung zur öffentlichen Gewalt war schon immer Wandlungen unterworfen. Der politische Gestaltungswille der frühneuzeitlichen Obrigkeiten führte zum Richteramt des Landesherrn. Die dagegen durchgesetzte Unabhängigkeit der Richter rechtfertigte sich durch die strikte Bindung der Justiz an das demokratisch legitimierte Gesetz. Im 20. Jahrhundert hat die Unabhängigkeit der Gerichte eine neue politische Qualität erhalten, die das System der Gewaltenteilung in Frage stellt. Der Band behandelt diese Themen kritisch bis zur Rechtsgeschichte der Bundesrepublik.
Das Verhältnis der Rechtsprechung zur öffentlichen Gewalt war im Laufe der Geschichte tiefgreifenden Wandlungen unterworfen, die auch in der Gegenwart andauern. Der politische Gestaltungswille der frühneuzeitlichen Obrigkeiten führte – mit Begründungen der Jurisprudenz – zum Richteramt des Landesherrn. Die dagegen durchgesetzte Unabhängigkeit der Richter rechtfertigte sich im konstitutionellen Staat durch die strikte Bindung der Justiz an das demokratisch legitimierte Gesetz. Im 20. Jahrhundert jedoch hat – nach dem Einbruch des Dritten Reiches – die Unabhängigkeit der Gerichte durch deren Rechtsfortbildung eine ganz neue politische Qualität erhalten, die das System der Gewaltenteilung in Frage stellt. Die hier vorgelegten Beiträge behandeln die Entwicklung dieser Thematik und ihr Umfeld seit dem Spätmittelalter an Beispielen aus dem Alten Reich und dem 19. Jahrhundert, besonders aber auch mit kritischen Studien zur Rechtsgeschichte der Bundesrepublik.
Werbliche Überschrift
Das Verhältnis der Rechtsprechung zur öffentlichen Gewalt war schon immer Wandlungen unterworfen. Der politische Gestaltungswille der frühneuzeitlichen Obrigkeiten führte zum Richteramt des Landesherrn. Die dagegen durchgesetzte Unabhängigkeit der Richter rechtfertigte sich durch die strikte Bindung der Justiz an das demokratisch legitimierte Gesetz. Im 20. Jahrhundert hat die Unabhängigkeit der Gerichte eine neue politische Qualität erhalten, die das System der Gewaltenteilung in Frage stellt. Der Band behandelt diese Themen kritisch bis zur Rechtsgeschichte der Bundesrepublik.