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Die Durchsetzung des Hochschulselbstverwaltungsrechts vor dem Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten

Die Durchsetzung des Hochschulselbstverwaltungsrechts vor dem Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten

Dissertationsschrift

Die Durchsetzung des Hochschulselbstverwaltungsrechts vor dem Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten
Taschenbuch 58,95
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Veröffentlicht 2000, von Kristina Hillermann-Fischer bei Peter Lang

ISBN: 978-3-631-36465-9
Auflage: Neuausg.
216 Seiten
210 mm x 148 mm

 
Im Bundesstaat des Grundgesetzes stehen die Verfassungsräume von Bund und Ländern selbständig nebeneinander. Die Verfassungsautonomie der Länder äußert sich auch in der Einrichtung einer eigenen Verfassungsgerichtsbarkeit. Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob nicht im Hinblick auf die Durchsetzung ...
Beschreibung
Im Bundesstaat des Grundgesetzes stehen die Verfassungsräume von Bund und Ländern selbständig nebeneinander. Die Verfassungsautonomie der Länder äußert sich auch in der Einrichtung einer eigenen Verfassungsgerichtsbarkeit. Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob nicht im Hinblick auf die Durchsetzung des Hochschulselbstverwaltungsrechts Stellung und Funktion der Landesverfassungsgerichte gestärkt werden könnten. Die Hochschulselbstverwaltung hat ihren verfassungsrechtlichen Bezugspunkt nicht nur in der grundgesetzlichen Wissenschaftsfreiheit, sondern auch in den Landesverfassungen. Diese sichern überwiegend das Hochschulselbstverwaltungsrecht neben der Wissenschaftsfreiheit institutionell ab. Dieser Normenreichtum der Landesverfassungen kann auch prozessual berücksichtigt werden. Für den verfassungsgerichtlichen Schutz des Hochschulselbstverwaltungsrechts sollten insbesondere die Landesverfassungsgerichte zuständig sein.

Über Kristina Hillermann-Fischer

Die Autorin: Kristina Hillermann, geboren 1967, studierte Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Münster. Assessorexamen 1995. Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Seminar für Öffentliches Recht und Staatslehre der Universität Hamburg sowie Lehrbeauftragte für das Fach Staatsrecht an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung in Hamburg.