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Das neue Recht der Gesellschafterdarlehen
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Veröffentlicht 2010, von Cäcilie Lüneborg bei Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
ISBN: 978-3-631-60063-4
Auflage: 1. Auflage
Reihe: Europäische Hochschulschriften Recht
356 Seiten
21 cm x 14.8 cm
Die Arbeit befasst sich mit dem seit Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.2008 reformierten Gesellschafterdarlehensrecht und basiert auf einem Vergleich zum bisherigen Eigenkapitalersatzrecht (§§ 32 a/b GmbHG a.F.). Eine Analyse der dogmatischen Grundlagen sowie des Anwendungsbereichs und der Rechtsfolgen der neuen Normen ergibt, dass das unter dem alten Recht maßgebende Merkmal der ...
Beschreibung
Die Arbeit befasst sich mit dem seit Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.2008 reformierten Gesellschafterdarlehensrecht und basiert auf einem Vergleich zum bisherigen Eigenkapitalersatzrecht (§§ 32 a/b GmbHG a.F.). Eine Analyse der dogmatischen Grundlagen sowie des Anwendungsbereichs und der Rechtsfolgen der neuen Normen ergibt, dass das unter dem alten Recht maßgebende Merkmal der Krisenfinanzierung auch weiterhin als wertungsmäßige Grundlage dient, allerdings wird letztere innerhalb der relevanten Fristen unwiderlegbar vermutet. Die Studie plädiert für eine Deregulierung der Vorschriften durch Abschaffung der §§ 39 Abs. 4 S. 2, Abs. 5; 135 Abs. 3 InsO. Die Untersuchung zeigt ferner, dass komplementäre Haftungsinstitute (z. B. §§ 133 InsO, 64 S. 3 GmbHG) weder die Schwächen der Sonderregeln ausgleichen, noch sie insgesamt verzichtbar machen.
Die Arbeit befasst sich mit dem seit Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.2008 reformierten Gesellschafterdarlehensrecht und basiert auf einem Vergleich zum bisherigen Eigenkapitalersatzrecht (§§ 32 a/b GmbHG a.F.). Eine Analyse der dogmatischen Grundlagen sowie des Anwendungsbereichs und der Rechtsfolgen der neuen Normen ergibt, dass das unter dem alten Recht maßgebende Merkmal der Krisenfinanzierung auch weiterhin als wertungsmäßige Grundlage dient, allerdings wird letztere innerhalb der relevanten Fristen unwiderlegbar vermutet. Die Studie plädiert für eine Deregulierung der Vorschriften durch Abschaffung der §§ 39 Abs. 4 S. 2, Abs. 5; 135 Abs. 3 InsO. Die Untersuchung zeigt ferner, dass komplementäre Haftungsinstitute (z. B. §§ 133 InsO, 64 S. 3 GmbHG) weder die Schwächen der Sonderregeln ausgleichen, noch sie insgesamt verzichtbar machen.