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Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie
Bedeutung der Flussauen für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie - Handlungsempfehlungen für Naturschutz und Wasserwirtschaft
Taschenbuch
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Veröffentlicht 2006, von Norbert Korn, Beate Jessel, Bernhard Hasch, Rainer Mühlinghaus, Bundesamt für Naturschutz(Hg.) bei Landwirtschaftsvlg Münster
ISBN: 978-3-7843-3927-6
Auflage: 1. Auflage
Reihe: Naturschutz und Biologische Vielfalt
VI, 254 Seiten
24 cm x 17 cm
Flussauen stellen in der Bundesrepublik Deutschland seit langem ein gemeinsames Handlungsfeld von Naturschutz und Wasserwirtschaft dar. Nachdem mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Neuausrichtung der Gewässerentwicklung in den Mitgliedsstaaten eingeleitet worden ist, stellt sich auch die Frage, welche neuen Ansätze sich den Beteiligten in Bezug auf die Flussauen eröffnen. Welche ...
Beschreibung
Flussauen stellen in der Bundesrepublik Deutschland seit langem ein gemeinsames Handlungsfeld von Naturschutz und Wasserwirtschaft dar. Nachdem mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Neuausrichtung der Gewässerentwicklung in den Mitgliedsstaaten eingeleitet worden ist, stellt sich auch die Frage, welche neuen Ansätze sich den Beteiligten in Bezug auf die Flussauen eröffnen. Welche Bedeutung hat das Gewässerumfeld - und mit ihm die Flussauen - für das Erreichen der von der WRRL gesteckten Umweltziele, und wie verändert die Umsetzung der WRRL die Voraussetzungen für den Naturschutz in Flussauen? Da die Wasserrahmenrichtlinie den Begriff "Flussaue" nicht verwendet, werden zunächst die relevanten Regelungen der Richtlinie herausgearbeitet, die einen deutlichen Bezug zu den Naturschutzbelangen in Flussauen erkennen lassen. An zwei Beispielgebieten mit verschiedenen naturräumlichen Bedingungen und unterschiedlichem Ausbauzustand der Gewässer, der "Unteren Havelniederung" und dem "Südlichen Oberrhein", werden - bezogen auf die Anforderungen der WRRL - Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Handlungsansätze von Wasserwirtschaft und Naturschutz veranschaulicht. Darauf aufbauend werden schließlich 16 Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der WRRL formuliert. Die Handlungsempfehlungen richten sich gleichermaßen an den behördlichen Naturschutz und die Naturschutzverbände wie auch an die mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie befassten Behörden der Wasserwirtschaft. Es zeichnet sich ab, dass Naturschutz und Wasserwirtschaft sich bei der Umsetzung ihrer Ziele in Flussauen gegenseitig unterstützen können. Die Beteiligten erhalten konkrete Anregungen, wie die vorhandenen Synergiepotenziale bestmöglich ausgeschöpft werden können.
Flussauen stellen in der Bundesrepublik Deutschland seit langem ein gemeinsames Handlungsfeld von Naturschutz und Wasserwirtschaft dar. Nachdem mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Neuausrichtung der Gewässerentwicklung in den Mitgliedsstaaten eingeleitet worden ist, stellt sich auch die Frage, welche neuen Ansätze sich den Beteiligten in Bezug auf die Flussauen eröffnen. Welche Bedeutung hat das Gewässerumfeld - und mit ihm die Flussauen - für das Erreichen der von der WRRL gesteckten Umweltziele, und wie verändert die Umsetzung der WRRL die Voraussetzungen für den Naturschutz in Flussauen? Da die Wasserrahmenrichtlinie den Begriff "Flussaue" nicht verwendet, werden zunächst die relevanten Regelungen der Richtlinie herausgearbeitet, die einen deutlichen Bezug zu den Naturschutzbelangen in Flussauen erkennen lassen. An zwei Beispielgebieten mit verschiedenen naturräumlichen Bedingungen und unterschiedlichem Ausbauzustand der Gewässer, der "Unteren Havelniederung" und dem "Südlichen Oberrhein", werden - bezogen auf die Anforderungen der WRRL - Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Handlungsansätze von Wasserwirtschaft und Naturschutz veranschaulicht. Darauf aufbauend werden schließlich 16 Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der WRRL formuliert. Die Handlungsempfehlungen richten sich gleichermaßen an den behördlichen Naturschutz und die Naturschutzverbände wie auch an die mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie befassten Behörden der Wasserwirtschaft. Es zeichnet sich ab, dass Naturschutz und Wasserwirtschaft sich bei der Umsetzung ihrer Ziele in Flussauen gegenseitig unterstützen können. Die Beteiligten erhalten konkrete Anregungen, wie die vorhandenen Synergiepotenziale bestmöglich ausgeschöpft werden können.