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J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz... / Art 11-29 Rom I-VO; Art 46 b, c EGBGB
(Internationales Vertragsrecht 2)
Hardcover
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Veröffentlicht 2016, von Christian Armbrüster, Rainer Hausmann, Ulrich Magnus, Peter Winkler von Mohrenfels, Ulrich Magnus bei Otto Schmidt/De Gruyter
ISBN: 978-3-8059-1208-2
Auflage: 16. Auflage
Reihe: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche/IPR
856 Seiten
24 cm x 17 cm
Staudinger –A comprehensive commentary of the German Civil Code, offering an ideal combination of innovation and tradition! Tradition entails responsibility: since 1898 Staudinger has been associated with the German Civil Code and has shared in its development. Competent: Staudinger is a reliable source of practice-oriented, expert information on changes and developments in legislation, court ...
Beschreibung
Die Rom I-VO ist das zentrale Instrument zum Internationalen Vertragsrecht, das für den Binnenmarkt erhebliche Bedeutung hat. Entsprechend dynamisch und vielfältig ist die Entwicklung der nationalen und der EuGH-Rechtsprechung – etwa zur objektiven Anknüpfung –, die auf aktuellem Stand eingehend mit eigenständiger Stellungnahme eingearbeitet ist. So hat sich etwa zum Anwendungsbereich von Art. 7 Rom I-VO, zur Anknüpfung von Fahrzeugversicherungen, zur Risikobelegenheit bei der Fremdversicherung, zu den Grenzen und Erweiterungen der Rechtswahl, zur Anknüpfung bei Mehrfachbelegenheit sowie zu Eingriffsnormen Aktualisierungsbedarf ergeben.
Die Rom I-VO ist das zentrale Instrument zum Internationalen Vertragsrecht, das für den Binnenmarkt erhebliche Bedeutung hat. Entsprechend dynamisch und vielfältig ist die Entwicklung der nationalen und der EuGH-Rechtsprechung – etwa zur objektiven Anknüpfung –, die auf aktuellem Stand eingehend mit eigenständiger Stellungnahme eingearbeitet ist. So hat sich etwa zum Anwendungsbereich von Art. 7 Rom I-VO, zur Anknüpfung von Fahrzeugversicherungen, zur Risikobelegenheit bei der Fremdversicherung, zu den Grenzen und Erweiterungen der Rechtswahl, zur Anknüpfung bei Mehrfachbelegenheit sowie zu Eingriffsnormen Aktualisierungsbedarf ergeben.