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Annähernd 50 Autoren würdigen mit dieser Festschrift Prof. Dr. Egon Lorenz anlässlich seines 80. Geburtstags als einen der führenden deutschen Gelehrten des Versicherungsrechts. Es ist dies bereits die dritte Festschrift, die dem Jubilar zuteil wird. Dies ist, wie Manfred Wandt im Vorwort bemerkt, nur wenigen Rechtswissenschaftlern vergönnt. Bezogen auf den Jubilar gilt aber die Maxime: ...
Beschreibung
Annähernd 50 Autoren würdigen mit dieser Festschrift Prof. Dr. Egon Lorenz anlässlich seines 80. Geburtstags als einen der führenden deutschen Gelehrten des Versicherungsrechts. Es ist dies bereits die dritte Festschrift, die dem Jubilar zuteil wird. Dies ist, wie Manfred Wandt im Vorwort bemerkt, nur wenigen Rechtswissenschaftlern vergönnt. Bezogen auf den Jubilar gilt aber die Maxime: „Außergewöhnliches und andauerndes Engagement verdient außergewöhnliche und andauernde Anerkennung.“
Zum hochkarätigen Autorenkreis gehören Lehrstuhlinhaber aus dem In- und Ausland, Vertreter der Richter- und Anwaltschaft, der Versicherungsombudsmann-Einrichtungen sowie wissenschaftsnahe Praktiker aus Unternehmen und Verbänden.
Das breite Themenspektrum der Festschrift entspricht dem breiten Interessenspektrum des Geehrten. Die Festschrift enthält Beiträge zu hochaktuellen Themen des Versicherungsrechts, des Haftungs- und Schadensrechts sowie des Zivil- und Zivilprozessrechts. Dies reicht im Versicherungsrecht von einem Beitrag zur These von der Optimierungspflicht des Versicherers (Armbrüster) bis zu einem Beitrag über die Auslegung von § 28 VVG und zu dessen analogen Anwendung auf entgeltliche Haftungsbegrenzungen in Kfz-Mietverträgen (Wandt), im Haftungs- und Schadensrecht von einem Beitrag über die prozessuale Feststellung des Schadens (Ahrens) bis zu einem Beitrag über die Haftung für den eigenen Kommunikationsanschluss und eigene Netze (Spindler), und im Zivil und Zivilprozessrecht von einem Beitrag zum Eigentum als unverzichtbares Sachenrecht aus europäischer Perspektive (von Bar) bis zu einem Beitrag über Zwangsbehandlungen in Deutschland (Taupitz).
Eine anregende Lektüre von nachhaltigem Wert, nicht nur für Wissenschaftler und Praktiker in den jeweiligen Fachgebieten, sondern für alle, die die aktuelle Rechtsentwicklung verfolgen.

Über Christian Armbrüster

Prof. Dr. Christian Armbrüster: Der Autor (Jahrgang 1964) legte nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Genf 1988 das Erste Staatsexamen in Mainz ab; das Zweite Staatsexamen folgte in Berlin 1991. Die anschließende, von Jürgen Prölss betreute privatversicherungsrechtliche Promotion an der Freien Universität Berlin ist dem Thema „Der Schutz von Haftpflichtinteressen in der Sachversicherung“ (Duncker &Humblot Verlag, 1994) gewidmet. In seiner Habilitationsschrift befasst der Autor sich mit dem Gesellschaftsrecht („Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften“, Carl Heymanns Verlag, 2001). Diese Arbeit wurde mit dem Helmut Schippel-Preis ausgezeichnet. Sein akademischer Werdegang führte den Autor im Jahr 2000 zunächst auf den Lehrstuhl für Privatrecht I an der damals neu gegründeten Bucerius Law School in Hamburg. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht an der Freien Universität Berlin. Die Forschungsschwerpunkte betreffen neben dem Privatversicherungsrecht das Bürgerliche Recht (insbesondere Allgemeiner Teil des BGB und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie das Gesellschaftsrecht, ferner das Internationale Privatrecht sowie das Kulturgüterschutzrecht. Im Privatversicherungsrecht ist der Autor unter anderem am Standardkommentar zum VVG von Prölss/Martin, am Münchener Kommentar zum VVG sowie am Versicherungsrechts-Handbuch und dem Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts beteiligt; hinzu kommen zahlreiche Aufsätze. Sein aktuelles Schriftenverzeichnis ist im Internet abrufbar unter Von 2007 bis 2013 nahm er ein zweites Hauptamt als Richter am Kammergericht wahr, wo er dem II. Zivilsenat mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht angehört. Als Sachverständiger hat er verschiedentlich Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Ausschüssen des Deutschen Bundestages (Rechtsausschuss; Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Ausschuss für Gesundheit) ausgearbeitet. Der Autor ist unter anderem Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn, des Versicherungswissenschaftlichen Netzwerks Berlin, des Beirats der Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens mbH, des Beirats der ARGE Versicherungsrecht im Deutschen AnwaltVerein, des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, des Beirats der Juristischen Gesellschaft zu Berlin sowie des Beirats des Italienzentrums der Freien Universität Berlin. Er ist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes.

Über Christian von Bar

Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Christian von Bar, FBA Geb. am 5. Mai 1952 in Hannover. Promotion Göttingen 1976, Gründer und Direktor des Institutes für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (1987 bis 2003) und des Instituts für Europäische Rechtswissenschaft (European Legal Studies Institute, ELSI) (2003 bis heute). Dekan 1988/89. Vorsitzender Prüfer in den Prüfungskommissionen des Niedersächsischen Justizministeriums seit 1988. Ruf auf ein Ordinariat an der Universität München 1987, Ruf auf ein Ordinariat an der Universität Heidelberg 1991. Leiter der Study Group on a European Civil Code seit 1999; einer der Sprecher des Exzellenznetzwerkes “Common Principles of European Contract Law (CoPECL)” unter dem 6. Forschungsrahmenprogramm der EU seit 2005; Mitglied der Commission on European Contract Law seit 1992; beratendes Mitglied der UNIDROIT Arbeitsgruppe zum Recht internationaler Handelsverträge seit 2005. Leiter einer internationalen Forschungsgruppe Gemeineuropäisches Deliktsrecht 1993-1998. Sonderberater der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Viviane Reding on strategic issues for developping the European area of Justice and Fundamental Rights 2010-2011.

Über Horst Baumann

Prof. Dr. Horst Baumann ist dem Verlag Versicherungswirtschaft seit seiner Dissertation von 1968 „Leistungspflicht und Regress des Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“ als Autor verbunden. Er hat mehrere weitere Monographien im Verlagsprogramm veröffentlicht, u.a. “Der VVaG mit kooptierter Vertreterversammlung“ (1986). In der Zeitschrift Versicherungsrecht hat er zahlreiche Aufsätze publiziert, z.B. „Zur Inhaltskontrolle von Produktbestimmungen in Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingen“ (VersR 1991, 490-497) und „Die Überwindung des Trennungsprinzips durch das Verbot des Abtretungsverbots in der Haftpflichtversicherung“ (VersR 2010, 984-992). In der von ihm als Mitherausgeber begründeten „Berliner Reihe“ des Verlags finden sich u.a. etliche Dissertationen seiner Schüler. Das Werk von Prof. Baumann umfasst vielfältige weitere Publikationen auf den Gebieten des Versicherungsrechts sowie auch des allgemeinen Zivilrechts und des Gesellschaftsrechts. Hervorgehoben sei die Kommentierung der Haftpflichtversicherung im Berliner Kommentar zum VVG. Einen Schwerpunkt der aktuellen Tätigkeit bildet die Kommentierungsarbeit im Rahmen der 9. Auflage des „Bruck/Möller, Großkommentar zum VVG“, zu dessen Herausgebern Prof. Baumann zugleich gehört. Prof. Baumann war nach der Habilitation ab 1972 zunächst Professor für „Bürgerliches Recht, Handels-, Zivilprozess- und Versicherungsrecht“ an der FU Berlin, anschließend von 1982 bis 2003 Inhaber des Lehrstuhls für „Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Versicherungsrecht“ an der TU Berlin bei gleichzeitiger Mitgliedschaft an der FU. Nach Eintritt in den formellen „Ruhestand“ ist er weiterhin in Forschung und Lehre tätig. Außerdem ist er als Rechtsanwalt auf seinen Spezialgebieten aktiv und als solcher z.B. Mitglied im Fachanwaltsausschuss für Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin. Der Verbindung zur Wirtschaftspraxis ist zusätzlich seine mehrjährige Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft, seine langjährige Mitgliedschaft im Vorstand der Abteilung Privatversicherungsrecht des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft sowie im Beirat des früheren Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen förderlich. Er gehörte zudem nach der Wiedervereinigung Deutschlands und Berlins zu den Initiatoren und Impulsgebern des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft an den Berliner Universitäten. Das Engagement in zahlreichen weiteren wissenschaftlichen Vereinigungen und der Kontakt zu in- und ausländischen Kollegen runden die Aktivitäten ab.

Über Oliver Brand

Univ.-Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M. ist Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Privatversicherungsrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Mannheim.

Über Jürgen Bürkle

Rechtsanwalt Jürgen Bürkle ist seit 1995 Leiter der Konzern-Rechtsabteilung und seit 2005 Compliance-Officer der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.; er beschäftigt sich insbesondere mit Fragen aus den Bereichen Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht sowie aus dem Gesellschafts- und Konzernrecht. Jürgen Bürkle ist Gründungs- und Vorstandsmitglied im Netzwerk Compliance e.V., einer branchenübergreifenden Vereinigung von mehr als 500 Compliance-Praktikern. Er hat eine Reihe von Beiträgen zum Versicherungsrecht und zum Thema Compliance, vor allem das Buch „Compliance in Versicherungsunternehmen“ (Beck-Verlag) veröffentlicht.

Über Meinrad Dreher

Professor Dr. Meinrad Dreher, LL.M., ist seit 1995 Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zuvor lehrte er nach seiner kartellrechtlichen Promotion und versicherungsrechtlichen Habilitation von 1991 bis 1995 an der Universität Gießen. Professor Dreher ist Mitglied im Vorstand des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft und in den Herausgeberbeiräten VersR und ZVersWiss.

Über Jörg F von Fürstenwerth

Dr. Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, Rechtsanwalt. Studium der Rechts- und Staatswissenschaft und Volkswirtschaftslehre in Bonn und London; 1983-1987 Tätigkeit in einer internationalen Anwaltskanzlei. 1987 bis heute Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.; seit 1996 geschäftsführendes Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung. Mitglied in verschiedenen nationalen und internationalen Verwaltungsräten, Kuratorien, Gremien und Beiräten.

Über Günter Hirsch

Professor Dr. Günter Hirsch ist seit dem 1. April 2008 Ombudsmann für Versicherungen. Er übte viele Jahre Tätigkeiten als Staatsanwalt, Richter sowie in der Gesetzgebung aus und wurde 1994 als deutscher Richter an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften berufen. Vom 15. Juli 2000 bis zum 31. Januar 2008 war er Präsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, dem höchsten deutschen Zivilgericht. Anlässlich seiner Tätigkeiten hat er sich unter anderem mit Fragen des nationalen und europäischen Versicherungsrechts und der außergerichtlichen Streitbeilegung beschäftigt.

Über Peter Koch

Prof. Dr. jur. Peter Koch, Aachen: Geboren am 13. März 1935 in Erfurt, studierte er Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität München. Er legte 1957 die 1. und 1961 die 2. juristische Staatsprüfung ab. Mit einer zivilrechtlichen Dissertation wurde er 1961 in München zum Dr. jur. promoviert. Von 1953 bis 1961 war er bei der Generaldirektion der Allianz Versicherungs-AG in München Direktionsassistent von Prof. Dr. Heinz Leo Müller-Lutz. Nach einer Tätigkeit als Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Nürnberg-Fürth war er wissenschaftlicher Assistent am Seminar für Wirtschaftsrecht und am Institut für Versicherungswissenschaft der Universität Erlangen- Nürnberg. Er vertrat 1969 den Lehrstuhl von Prof. Dr. Reimer Schmidt in Hamburg und übernahm anschließend einen Lehrauftrag für Bürgerliches, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Versicherungswirtschaft an der RWTH Aachen. Dort wurde er 1979 zum Honorarprofessor ernannt. 1969 war er in die Dienste der Aachener und Münchener Versicherungsgruppe getreten, zuerst als Prokurist und Abteilungsdirektor der damaligen Aachener und Münchener Versicherung AG, danach als Vorstandsmitglied der Central Krankenversicherung in Köln und zuletzt als Vorsitzender des Vorstands der damaligen Aachener Rückversicherungs-Gesellschaft. Seit den sechziger Jahren hat Peter Koch intensiv in Kursen, Seminaren und sonstigen Lehrveranstaltungen für die Berufsbildung in der Versicherungswirtschaft gewirkt. In diesem Zusammenhang verfasste er weit verbreitete Ausbildungswerke. Prof. Dr. Peter Koch ist durch zahlreiche versicherungswissenschaftliche Publikationen hervorgetreten, die sich auf wirtschaftliche, rechtliche sowie vor allem geschichtliche und kulturhistorische Themen erstrecken. Eine Vielzahl von Aufsätzen ist in der Zeitschrift „Versicherungswirtschaft“ veröffentlicht worden. Besondere Beachtung hat seine zum 100-jährigen Jubiläum des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft e.V. 1998 vorgelegte Geschichte der Versicherungswissenschaft in Deutschland gefunden. 2012 hat Prof. Koch eine erste Geschichte der Versicherungswirtschaft in Deutschland vorgelegt. Wesentliche Abhandlungen sind in den Festschriften „Beiträge zur Geschichte des deutschen Versicherungswesens“ anlässlich seines 60. und 70. Geburtstages herausgegeben worden. Peter Koch gilt als der Historiker der Branche.

Über Theo Langheid

Dr. Theo Langheid, Rechtsanwalt in Köln: Der Autor ist seit 1978 als Rechtsanwalt tätig, zunächst in der Praxis von Graf von Westphalen und seit 1984, nach der Verbindung mit Rechtsanwalt Dr. Peter Bach, ausschließlich auf dem Gebiet des Versicherungsvertrags- und -aufsichtsrechts. Von 1984 bis zur Aufgabe der Singularzulassung war er beim OLG Köln als Berufungsanwalt tätig. Seither befasst er sich vornehmlich mit der Beratung von Versicherungsunternehmen und leitet die Beratungsabteilung von Bach, Langheid & Dallmayr mit einem 15köpfigen Team. Der Autor ist vielfältig als Publizist, Fachreferent und Dozent in Erscheinung getreten. So hat er 1997 gemeinsam mit dem damaligen Bundesrichter und späteren Ombudsmann für das Versicherungswesen Wolfgang Römer den VVG-Kommentar Römer/Langheid vorgelegt, der 2011 in 3. Auflage mit dem zusätzlichen Autor Prof. Dr. Roland Rixecker, Präsident des OLG Saarbrücken, erscheinen wird. Ferner ist er gemeinsam mit Prof. Dr. Manfred Wandt Mitherausgeber und Kommentator des Langheid/Wandt, Münchener Kommentar zum VVG, dessen erste beide Bände 2009/2010 erschienen sind und dessen dritter Band ebenfalls 2011 vorgelegt wird. Der Autor hat ferner zahlreiche Beiträge in einschlägigen Publizitätsorganen wie der NJW, VersR, r+s und den Festschriften u.a. für Prof. Kollhosser, Prof. Lorenz und Prof. Schirmer geschrieben. Er ist Lehrbeauftragter an der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Universität in Frankfurt und der Albertus-Magnus-Universität in Köln. Neben zahlreichen weiteren Ämtern gehört er dem Beirat des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaften an, ist Mitglied in der British Insurance Law Association und leitet den Prüfungsausschuss Recht der „Deutschen Aktuar-Vereinigung“ (DAV). Schließlich gehörte er der von Bundesregierung eingesetzten Kommission für die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an, die in die Verabschiedung des VVG 2008 mündete.

Über Dirk Looschelders

Prof. Dr. Dirk Looschelders wurde am 21. 10. 1960 in Lüchow geboren. Er studierte von 1982-1987 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und legte 1987 sein Erstes juristisches Staatsexamen ab. Die Zweite juristische Staatsprüfung erfolgte 1990 in Stuttgart. Von 1990-1998 war Looschelders wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mannheim. Er promovierte dort im Jahre 1995 mit einer Arbeit zum Thema „Die Anpassung im Internationalen Privatrecht“, die von Prof. Dr. Egon Lorenz betreut wurde. 1998 habilitierte sich Looschelders an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Egon Lorenz mit einer Arbeit zum Thema „Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht“. Dabei wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer „Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Privatversicherungsrecht sowie Rechtstheorie“ verliehen. In den Jahren 1998/99 war Looschelders als Privatdozent an der Universität Mannheim tätig und nahm im Sommersemester 1999 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Heidelberg wahr. Am 1. 10. 1999 wurde Looschelders zum Universitätsprofessor an der Universität Düsseldorf ernannt. Er hat dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht inne und ist seit dem 1. 10. 2006 außerdem Direktor des dortigen Instituts für Versicherungsrecht. Vom 17. 3. 2008 bis zum 31. 3. 2010 war Looschelders Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf. Looschelders weist zahlreiche Veröffentlichungen auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privatrechts und des Privatversicherungsrechts auf. Zu nennen sind insbesondere die in der renommierten Reihe Academia Iuris erschienenen Lehrbücher zum Schuldrecht (Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2010; Besonderer Teil, 5. Aufl. 2010), der Kommentar zum Internationalen Privatrecht (2004) sowie der Kommentar zum VVG (2010), den Looschelders zusammen mit Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann (Münster) herausgibt. Hinzu kommen mehrere umfangreiche Kommentierungen zum BGB (Staudinger, Nomos Kommentar) und zum VVG (Münchener Kommentar zum VVG). Der Zeitschrift Versicherungsrecht ist Looschelders seit 2001 als Schriftleiter eng verbunden. Prof. Dr. Petra Pohlmann: Geboren 1961; Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster (1980-1981/1984), Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1981-1986); Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C. (1987-1990); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1990-1991); Promotion (1991); Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität (1992); Lehraufträge an der Universität Münster (1994/1995); Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW (1994-1997); Habilitation an der Universität Münster (1997); Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (1997-2004); Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf im Nebenamt (seit 1998, derzeit beurlaubt); Universitätsprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (seit 2004); Direktorin des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2004); Geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (seit 2005); Mitglied des Centrums für Europäisches Privatrecht (seit 2004); Forschungssemester an der Universität Cambridge (2009); Mitherausgeberin des VVG-Kommentars von Looschelders/Pohlmann (2009); Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (seit 2010); Verheiratet, drei Kinder.

Über Petra Pohlmann

Prof. Dr. Petra Pohlmann Geboren 1961; Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster (1980-1981/1984), Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1981-1986); Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C. (1987-1990); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1990-1991); Promotion (1991); Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität (1992); Lehraufträge an der Universität Münster (1994/1995); Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW (1994-1997); Habilitation an der Universität Münster (1997); Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (1997-2004); Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf im Nebenamt (seit 1998, derzeit beurlaubt); Universitätsprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (seit 2004); Direktorin des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2004); Geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (seit 2005); Mitglied des Centrums für Europäisches Privatrecht (seit 2004); Forschungssemester an der Universität Cambridge (2009); Mitherausgeberin des VVG-Kommentars von Looschelders/Pohlmann (2009); Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (seit 2010); Verheiratet, drei Kinder.

Über Christian Rolfs

Univ.-Prof. Dr. Christian Rolfs ist seit 2009 Direktor des Instituts für Versicherungsrecht an der Universität zu Köln. Er war zuvor von 2001 bis 2009 Professor an der Universität Bielefeld mit Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsund Sozialrecht sowie Versicherungsrecht.;

Über Wulf-Henning Roth

Prof. Dr. Wulf-Henning Roth, LL.M. (Harvard) Akademische Ausbildung in München, Tübingen und Cambridge, Mass. Professuren in Bonn (1984-1985), Erlangen-Nürnberg (1985-1990) und seither Bonn; hier Direktor des Instituts für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung und des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht. Visiting Professor an der Chicago Law School (1990) und am University College London (2001, 2004). Arbeitsgebiete: deutsches und europäisches Wirtschafts- und Privatrecht, internationales Privatrecht, Versicherungsrecht.

Über Hans-Peter Schwintowski

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, geb. am 23. September 1947 in Bad Harzburg, hat an der Universität Göttingen Rechtswissenschaften studiert und im Jahre 1982 über ein Thema aus dem Kartellrecht (Antitrust) bei Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga promoviert. Im Jahre 1986 schloss sich die Habilitation über das Thema „Der private Versicherungsvertrag zwischen Recht und Markt“, ebenfalls betreut von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga an. Es folgten Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Münster, München, Tübingen und Bielefeld. Im Jahre 1990 Ruf an die Universität Würzburg auf eine C-3-Stelle. Im Jahre 1991 Ruf auf eine C-4-Professur an der Universität in Passau. Im Jahre 1993 Ruf auf eine C-4-Professur an die Humboldt-Universität zu Berlin. Im Jahre 2005 Ruf auf eine C-4-Professur an die Universität Hamburg (abgelehnt). Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski hat einen Forschungsschwerpunkt im Bereich des Privatversicherungs- und Kapitalmarktrechts. Er ist Herausgeber des Praxiskommentars zum VVG (zusammen mit Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer), Verlag LexixNexis. Darüber hinaus ist er Kommentator im Bruck/Möller sowie im Handbuch für Versicherungsrecht, herausgegeben von Beckmann/Matusche-Beckmann. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift Verbraucher und Recht, verantwortlich für den Bereich Versicherungsrecht sowie Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats bei dem Bund der Versicherten. Eine vollständige Übersicht seiner Publikationen finden Sie unter: http://schwintowski.rewi.hu-berlin.de/

Über Gerald Spindler

Prof. Dr. Gerald Spindler, Dipl.-Ökonom, geboren 1960, hat Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften in Frankfurt a.M., Hagen, Genf und Lausanne studiert und beide Staatsexamina absolviert. Nach einer Assistentenzeit bei Prof. Dr. Mertens, Frankfurt, sowie am Institut für Internationales und Ausländisches Wirtschaftsrecht, Frankfurt, promovierte er 1993 mit einer rechtsvergleichenden Arbeit über das Thema „Recht und Konzern“. Die Habilitation erfolgte 1996 mit einer Arbeit über „Unternehmensorganisationspflichten“, wobei ihm die Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Arbeitsrecht verliehen wurde. Herr Spindler ist seit 1997 nach Ablehnung von Rufen an die Universitäten zu Köln, Bielefeld, Frankfurt sowie die ETH Zürich Ordinarius für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht an der Universität Göttingen und beschäftigt sich schwerpunktmäßig einerseits mit Rechtsfragen des E-Commerce bzw. Internet- sowie Telekommunikationsrechts, des Urheber- und Immaterialgüterrechts, andererseits mit Problemen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Er war stellvertretender Vorstandsvorsitzender, jetzt stellvertretender Vorsitzender des Beirats der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik, ist Mitglied in zahlreichen Beiräten und hat sowohl den deutschen als auch den europäischen Gesetzgeber in verschiedenen Fragen der Informationsgesellschaft und des Aktien- und Kapitalmarktrechts beraten. An der Fakultät war Herr Spindler 2000/2001 Dekan und 2002 bis 2004 Finanzdekan. Herr Spindler ist zudem Mitglied der Akademie der Wissenschaften sowie stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Publikationsfragen der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften. Seit dem 23. Juni 2010 Zweitmitglied im GCGH.

Über Jochen Taupitz

Jochen Taupitz wurde 1953 geboren. Er hat Rechtswissenschaften in Göttingen, Freiburg und wieder Göttingen studiert. 1981 wurde er zum Dr. jur. promoviert. 1982 legte er die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. 1988 habilitierte er sich und wurde im selben Jahr Universitätsprofessor in Göttingen. Seit Wintersemester 1989/90 ist er Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Mannheim. Seit Oktober 1998 ist er ferner Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim. Rufe auf Lehrstühle an den Universitäten Kiel (1993), Bonn (1997) und Heidelberg (2003) sowie auf die Stelle des Direktors des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (2003) hat er abgelehnt. Seit 2008 ist er Mitglied des Deutschen Ethikrates durch Wahl des Deutschen Bundestages; zuvor war er von 2001 bis 2008 Mitglied des Nationalen Ethikrates. Er ist Stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, Mitglied der Ethikkommission für die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg, Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland, Vorsitzender des Beirats für Grundsatzfragen des Arbeitskreises medizinischer Ethikkommissionen, Vizepräsident der Akademie für Ethik in der Medizin, Ordentliches Mitglied der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste und Mitglied zahlreicher weiterer Gremien und Organisationen. Taupitz ist Mitherausgeber der Zeitschriften „Archiv für die civilistische Praxis“ und „Medizinrecht“ sowie der Schriftenreihen “Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim“, „Schriften zum Haftungs- und Versicherungsrecht“, „Medizin - Recht - Wirtschaft“ und „Biotechnologie und Recht“. Das Schriftenverzeichnis von Taupitz weist über 450 Veröffentlichungen auf. Seine Forschungsschwerpunkte umfassen vor allem das Medizinrecht und Gesundheitsrecht (einschließlich des Arzt- und Arzneimittelrechts sowie des Rechts der Humangenetik, der Forschung mit Embryonen und embryonalen Stammzellen), das Recht der freien Berufe, insbesondere zu Fragen des Standesrechts und der Professionalisierung, das Berufshaftungsrecht sowie das Gesellschaftsrecht der freien Berufe.

Über Manfred Wandt

Professor Dr. Manfred Wandt hat seit 1995 die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Versicherungsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; dort ist er Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, Mitdirektor des Instituts für Rechtsvergleichung und Vorstandsmitglied des Institute for Law and Finance. Er ist Vorstandsmitglied des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft und Mitglied der EU-Restatement Group of European Insurance Contract Law, Mitherausgeber des Münchener Kommentars zum VVG sowie Mitglied des Versicherungsbeirats der BaFin.

Über Manfred Wandt

Professor Dr. Manfred Wandt hat seit 1995 die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Versicherungsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; dort ist er Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, Mitdirektor des Instituts für Rechtsvergleichung und Vorstandsmitglied des Institute for Law and Finance. Er ist Vorstandsmitglied des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft und Mitglied der EU-Restatement Group of European Insurance Contract Law, Mitherausgeber des Münchener Kommentars zum VVG sowie Mitglied des Versicherungsbeirats der BaFin.

Über Peter Reiff

Prof. Dr. Peter Reiff hat nach fünfjähriger Professur in Bonn im Jahre 2000 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht an der Universität Trier übernommen. Von 2002 bis 2007 war er im 2. Hauptamt als Richter im Versicherungssenat des OLG Koblenz tätig. Von ihm liegen zahlreiche Veröffentlichungen namentlich zum Versicherungsvermittlerrecht und zur EU-Vermittlerrichtlinie vor.

Über Dirk Looschelders

Prof. Dr. Dirk Looschelders wurde am 21. 10. 1960 in Lüchow geboren. Er studierte von 1982-1987 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und legte 1987 sein Erstes juristisches Staatsexamen ab. Die Zweite juristische Staatsprüfung erfolgte 1990 in Stuttgart. Von 1990-1998 war Looschelders wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mannheim. Er promovierte dort im Jahre 1995 mit einer Arbeit zum Thema „Die Anpassung im Internationalen Privatrecht“, die von Prof. Dr. Egon Lorenz betreut wurde. 1998 habilitierte sich Looschelders an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Egon Lorenz mit einer Arbeit zum Thema „Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht“. Dabei wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer „Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Privatversicherungsrecht sowie Rechtstheorie“ verliehen. In den Jahren 1998/99 war Looschelders als Privatdozent an der Universität Mannheim tätig und nahm im Sommersemester 1999 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Heidelberg wahr. Am 1. 10. 1999 wurde Looschelders zum Universitätsprofessor an der Universität Düsseldorf ernannt. Er hat dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht inne und ist seit dem 1. 10. 2006 außerdem Direktor des dortigen Instituts für Versicherungsrecht. Vom 17. 3. 2008 bis zum 31. 3. 2010 war Looschelders Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf. Looschelders weist zahlreiche Veröffentlichungen auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privatrechts und des Privatversicherungsrechts auf. Zu nennen sind insbesondere die in der renommierten Reihe Academia Iuris erschienenen Lehrbücher zum Schuldrecht (Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2010; Besonderer Teil, 5. Aufl. 2010), der Kommentar zum Internationalen Privatrecht (2004) sowie der Kommentar zum VVG (2010), den Looschelders zusammen mit Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann (Münster) herausgibt. Hinzu kommen mehrere umfangreiche Kommentierungen zum BGB (Staudinger, Nomos Kommentar) und zum VVG (Münchener Kommentar zum VVG). Der Zeitschrift Versicherungsrecht ist Looschelders seit 2001 als Schriftleiter eng verbunden. Prof. Dr. Petra Pohlmann: Geboren 1961; Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster (1980-1981/1984), Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1981-1986); Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C. (1987-1990); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1990-1991); Promotion (1991); Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität (1992); Lehraufträge an der Universität Münster (1994/1995); Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW (1994-1997); Habilitation an der Universität Münster (1997); Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (1997-2004); Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf im Nebenamt (seit 1998, derzeit beurlaubt); Universitätsprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (seit 2004); Direktorin des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2004); Geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (seit 2005); Mitglied des Centrums für Europäisches Privatrecht (seit 2004); Forschungssemester an der Universität Cambridge (2009); Mitherausgeberin des VVG-Kommentars von Looschelders/Pohlmann (2009); Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (seit 2010); Verheiratet, drei Kinder.