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Das Praxishandbuch Arbeitsrecht ist in erster Linie ein Werk von Praktikern für Praktiker. Anders als die „akademischen“ Handbücher kommen die Autoren hier schnell auf den Punkt. Sie geben den arbeitsrechtlichen Praktikern in Personal- und Rechtsabteilungen, Kanzleien und Verbänden praktische Arbeitshilfen und Anleitungen an die Hand, die sich einfach und schnell umsetzen lassen. Dabei ...
Beschreibung
Das Praxishandbuch Arbeitsrecht ist in erster Linie ein Werk von Praktikern für Praktiker. Anders als die „akademischen“ Handbücher kommen die Autoren hier schnell auf den Punkt. Sie geben den arbeitsrechtlichen Praktikern in Personal- und Rechtsabteilungen, Kanzleien und Verbänden praktische Arbeitshilfen und Anleitungen an die Hand, die sich einfach und schnell umsetzen lassen. Dabei wird - anders als in Kommentaren und Lehrbüchern - kein ausführlicher Meinungsstreit geschildert, sondern die höchstrichterliche Rechtsprechung, oftmals anhand konkreter Beispielsfälle, vermittelt. Zusätzlich gibt es Formulare und Praxishilfen, welche die Anwendung anschaulich machen. Lesern, die sich mit einer Fragestellung vertieft befassen möchten, werden Vertiefungshinweise gegeben. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Stichworte von A wie Abmahnung bis V wie Vergütung werden leicht verständlich und nach einem einheitlichen Muster dargestellt.
Die Autoren sind allesamt anerkannte und erfahrene Arbeitsrechtsexperten aus Kanzleien, Rechtsprechung und Verbänden, die auch komplexe Materie anschaulich vermitteln können.

Besprechung
Von Praktikern für Praktiker – dieses Buch mit vielen konkreten Beispielsfällen bietet Arbeitshilfen und Anleitungen, die sich einfach umsetzen lassen. Schnelle, direkte Hilfen für alle, die in Personal- und Rechtsabteilungen, in Kanzleien und Verbänden tätig sind. Das Praxisbuch Arbeitsrecht vermittelt übersichtlich höchstrichterliche Rechtsprechung und macht sie durch Formulare und Praxishilfen anschaulich und greifbar. Dazu werden die wichtigsten arbeitsrechtlichen Stichwörter klar und leicht verständlich dargestellt. (vollständige Rezension: siehe PDF)
Quelle: AuA 6 aus 2018, Literaturtipps

Über Sebastian Hopfner

Rechtsanwalt Dr. jur. Sebastian Jean Georges Hopfner, Jahrgang 1973, ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und leitet dort die Rechtsabteilung. Hopfner hat zu einem betriebsrentenrechtlichen Thema promoviert und vertrat von 1999 bis 2008 die Interessen der Versicherungswirtschaft im Ausschuss für betriebliche Altersversorgung der BDA. Hopfner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, Ausbilder im Rahmen der Fachanwaltsausbildung im Bereich Arbeitsrecht und bekleidet verschiedene Positionen in den Bereichen Recht, Bildung und Wirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene. Seine in der Fachliteratur vertretenen Rechtsauffassungen werden in zahlreichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zitiert.

Über Kay Uwe Erdmann

Kay Uwe Erdmann ist Rechtsanwalt. Er begann seine berufliche Laufbahn als Syndikusanwalt im Bereich des Wirtschaftsrechts. Im Jahr 2004 übernahm er die Leitung der Rechtsabteilung bei den Unternehmen der GLOBALE-Gruppe. Nachdem Herr Erdmann in den folgenden Jahren diverse weitere Funktionen in diesen Unternehmen, insbesondere die stellvertretende Leitung des Bereiches Personal und die Leitung der IT-Abteilung zusätzlich übernommen hatte, wurde er schließlich im Jahr 2009 in Geschäftsführung der Unternehmen berufen. Seine Geschäftsführungsbereiche umfassen heute insbesondere die Bereiche Recht, Personal, Risikomanagement und Kapitalanlagen. Neben seiner beruflichen Tätigkeit referierte er zu verschiedenen Wirtschaftsrechtsthemen und verfasste hierzu auch diverse Beiträge in Fachzeitschriften und -büchern. Zur Zeit erarbeitet er zusammen mit Prof. Dr. Schradin (Universität zu Köln) einen umfassenden Kommentar zum Versicherungsaufsichtsrecht und mit dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Versicherungswirtschaft, Herrn Dr. Hopfner, ein Praxishandbuch zum Arbeitsrecht.

Über Benjamin Heider

Dr. Benjamin Heider, LL.M. (Stellenbosch), ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht beim Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland, München, sowie in der überregionalen Arbeitsrechts-Kanzlei Ruge • Krömer in Hamburg. Besondere Expertise besitzt Dr. Heider in den Bereichen betriebliche Altersversorgung, Kündigungsrecht, Umstrukturierung/Betriebsübergang sowie Tarif- und Arbeitskampfrecht. Zudem ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht München. Dr. Heider vertritt die Interessen der Versicherungswirtschaft, u. a. im Ausschuss Betriebliche Altersversorgung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin, und führt regelmäßig Seminarveranstaltungen und Inhouse-Schulungen für die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) durch. Er ist Autor zahlreicher Buch- und Fachveröffentlichungen zum Arbeitsrecht.

Über Betina Kirsch

Betina Kirsch ist zugelassene Rechtsanwältin und Geschäftsführerin beim Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München und Stationen bei einem IT-Startup sowie einer New Yorker Anwaltskanzlei arbeitet sie seit 2004 in der Rechtsabteilung des AGV und berät Versicherungsunternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie Sozialversicherungsrechts. Sie vertritt die Interessen der Versicherungswirtschaft als Arbeitgeber in diversen Gremien der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Seit 2009 ist sie Mitglied der Geschäftsführung des AGV. Sie ist zudem Dozentin bei der Deutsche Versicherungsakademie (DVA) und führt regelmäßig Schulungen von Fach- und Führungskräften durch. Seit 2009 ist sie zudem ehrenamtliche Richterin am Landesarbeitsgericht München.

Über Martin Kock

Dr. iur. Martin Kock, geboren am 27. September 1970 in Hamburg, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg und Köln. Er absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg und promovierte gleichzeitig bei Prof. Peter Hanau an der Universität zu Köln in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Zunächst war Herr Dr. Kock als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie einer arbeitsrechtlichen Boutique tätig. Seit 2007 ist er als Syndicus in einem der großen Versicherungskonzerne Deutschlands tätig, aktuell als Leiter Arbeitsrecht in der Konzernrechtsabteilung. Daneben ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Köln sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius. Er veröffentlicht regelmäßig zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in Fachzeitschriften und ist Autor im Beck'schen Online-Kommentar Arbeitsrecht sowie im AÜG-Kommentar von Prof. Dr. Gregor Thüsing.

Über Arnd Diringer

Prof. Dr. Arnd Diringer lehrt an der Hochschule Ludwigsburg und leitet dort die Forschungsstelle für Arbeitsrecht. Er war zunächst als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Bayreuth und zugleich als Repetitor im Jur. Repetitorium Alpmann-Schmidt tätig. Später wurde er Leiter Zentrale Dienste Arbeits- und Tarifrecht der Asklepios Kliniken GmbH und war seit dieser Zeit auch als Rechtsanwalt tätig. Anschließend wechselte er zur Allianz Lebensversicherung AG, Fachbereich Personal-Leitung. Diese entsandte ihn zuletzt als Leiter Personal zur Protektor Lebensversicherung AG, der Auffanggesellschaft der dt. Lebensversicherungsbranche, bevor er als Professor an die Hochschule Ludwigsburg berufen wurde. Er ist Mitglied im Beirat des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.

Über Tobias Hohenadl

Tobias Hohenadl ist seit 2014 Syndikusrechtsanwalt beim Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (München). Daneben ist er als Rechtsanwalt in der Kanzlei Hohenadl tätig. Hohenadl studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg, an der er sein Staatsexamen (Schwerpunkt Arbeitsrecht) mit großem Prädikat abschloss. Eine besondere arbeitsrechtliche Expertise besitzt Hohenadl in den Bereichen Beschäftigtendatenschutz, angestellter Außendienst, Vergütungsgestaltung, Arbeitsschutz und dem Betriebsverfassungsrecht. Zudem ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht München. Hohenadl vertritt die Interessen der Versicherungswirtschaft, u. a. im Arbeitskreis Datenschutz und Arbeitsrecht bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und in der Datenschutzkommission des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV). Außerdem ist er Dozent bei der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) und führt regelmäßig Seminarveranstaltungen für Führungskräfte sowie Betriebsräte durch.

Über Hartmut Koch

Hartmut Koch studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Während des Referendariats absolvierte er Stationen an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und in einer Anwaltskanzlei in Los Angeles, USA. Bereits im Studium hat er sich auf Arbeitsrecht spezialisiert und war im Anschluss zunächst 8 Jahre lang als Anwalt und später als Fachanwalt ausschließlich im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht tätig. 2012 übernahm er in einem globalen Versicherungsunternehmen eine Stabsfunktion für Arbeitsrecht in 11 Jurisdiktionen in Europa. 2016 übernahm er zusätzlich die Personalleitung für Deutschland innerhalb einer globalen Matrixorganisation. Seit 2007 führt er bundesweit Schulungen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht durch.

Über Philipp Leydecker

Dr. Philipp Leydecker ist Richter am Arbeitsgericht Hamburg. Nach seinem Studium und der Promotion an der Leibniz Universität Hannover und dem Referendariat in Hamburg hat er mehrere Jahre als Rechtsanwalt in einer namhaften Kanzlei gearbeitet, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Ab dem 01.06.2016 ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Herr Dr. Leydecker veröffentlicht zu kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen sowie grundrechtlichen und staatsorganisationsrechtlichen Themen. Er führt regelmäßig arbeitsrechtliche Schulungen und Seminare durch.

Über Martin Lützeler

Dr. Martin Lützeler ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei CMS Hasche Sigle. Als Spezialist für HR Risk Management berät er deutsche und ausländische, multinationale Unternehmen in arbeitsrechtlichen Risikothemen, in Compliance-Angelegenheiten und vergleichbaren Fragen mit erhöhtem Haftungspotential. Daneben berät er auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und promovierte an der Universität Bonn und ist seit dem Jahr 2002 als Rechtsanwalt tätig. Er ist Mitglied im Anwaltverein sowie im Arbeitsgerichts-Verband e.V. und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und Mitglied der International Bar Association. Dr. Lützeler veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften zu seinen Beratungsschwerpunkten und hält Vorträge und Seminare.

Über Peter Staudacher

Peter Staudacher, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der bundesweit tätigen Münchener Arbeitsrechtskanzlei staudacher Arbeitsrecht., berät seit 1987 in allen Bereichen des Arbeitsrechts, außergerichtlich und gerichtlich. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die laufende Betreuung von Unternehmen und die projektbezogene Beratung, z. B. bei Umstrukturierungen, Personalabbau und Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Auch bei der Gestaltung und Aufhebung von Verträgen mit Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften wird Rechtsanwalt Peter Staudacher bundesweit empfohlen.

Über Oliver Deeg

Dr. Oliver Deeg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der bundesweit tätigen Münchener Arbeitsrechtskanzlei staudacher Arbeitsrecht., berät und vertritt seit 2009 Unternehmen und Führungskräfte in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Seine Tätigkeitsschwerpunkte bilden die Betreuung von Kündigungsrechtsstreitigkeiten, die laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen sowie die Gestaltung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen. Besondere Expertise besitzt Rechtsanwalt Dr. Oliver Deeg bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Er hat diverse Artikel zu unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Themen veröffentlicht und wurde 2014 von der Universität Passau zum Dr. jur. promoviert.

Über Kerstin Römelt

Kerstin Römelt ist zugelassene Rechtsanwältin. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg war sie in Berlin zunächst als Referentin beim Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie und anschließend als Personalreferentin in einem Großunternehmen tätig. Seit 1995 arbeitet sie in München in der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und berät dessen Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie Sozialversicherungsrechts. Bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vertritt sie die europapolitischen Interessen der deutschen Versicherungsarbeitgeber. Außerdem ist sie Dozentin bei der Deutsche Versicherungsakademie (DVA) und führt regelmäßig Schulungen von Fach- und Führungskräften durch. Seit 2002 ist sie zudem ehrenamtliche Richterin am Landesarbeitsgericht München.

Über Jens-Wilhelm Oberwinter

Jens-Wilhelm Oberwinter wurde 1973 in Mainz geboren. Als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung studierte Jens-Wilhelm Oberwinter in Heidelberg, Genf und München, wo er seine Dissertation (Dr. rer. pol.) abschloss. Von 1996 bis 1999 arbeitete er am Lehrstuhl für Verfassungs- und Steuerrecht von Prof. Dr. Paul Kirchhof (Universität Heidelberg). Darüber hinaus studierte er an der Victoria University of Wellington und erwarb dort den Abschluss Master of Laws (LL.M.). Jens-Wilhelm Oberwinter ist Rechtsanwalt und „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Nach dreijähriger Tätigkeit bei Baker & McKenzie wechselte er im August 2006 zu Greenfort. Dort berät er namhafte ausländische und inländische Unternehmen zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Eine besondere Spezialisierung hat Jens-Wilhelm Oberwinter im Bereich Restrukturierung, Tarifrecht und Betriebsrentenrecht. Jens-Wilhelm Oberwinter gilt als einer der führenden Arbeitsrechtsanwälte (z.B. Juve, Chambers, Who-is-Who Legal, Best lawyers etc.). Er ist Autor von zahlreichen arbeitsrechtlichen Publikationen in Kommentaren, Fachzeitschriften sowie Tageszeitungen (u.a. Thüsing/Braun, Tarifrecht, 2. Aufl. 2016; Liebers, Formularbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 4. Aufl. 2016; Thüsing/Laux/Lembke, Kündigungsschutzgesetz, 3. Aufl. 2014). Er hält als gefragter Referent regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen (u.a. DAI, Haufe, von Rundstedt HR Partners) und ist Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Universität Osnabrück.

Über Christian Ley

Dr. Christian Ley, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht; Jahrgang 1978; Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, Referendariat in München, New York, London; Promotion bei Prof. Dr. Dr. Udo DiFabio; Rechtsanwalt seit 2006; fünfjährige Tätigkeit bei Linklaters LLP, zweijährige Tätigkeit bei CMS Hasche Sigle, seit Sommer 2014 bei Keller Menz Rechtsanwalte PartG mbB in München. Schwerpunkte der Tätigkeiten unternehmensseitig im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung, Umstrukturierungen und Arbeitsgerichtsverfahren; Beratung und Vertretung von Führungskräften; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein; zahlreiche Fachveröffentlichungen, Fachvorträge.

Über Ylva Zimmermann

Ylva Zimmermann hat in München Jura studiert und arbeitet seit 2001 als Referentin in der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV). Schwerpunktmäßig beschäftigt sie sich dort mit den Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht, Altersteilzeit, Elternzeit und Pflegezeit. Sie arbeitet außerdem als Dozentin im Bereich Jugend- und Auszubildendenvertretung und in anderen arbeits- und sozialrechtlichen Rechtsbereichen für die Deutsche Versicherungsakademie (DVA). Als Autorin für den Verlag Versicherungswirtschaft (VVW) hat sie bereits an Werken über die Altersteilzeit und die Pflegezeit mitgewirkt. Ferner ist sie als ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht München tätig.

Über Andreas Hofelich

Dr. Andreas Hofelich ist seit 2009 als Rechtsanwalt im Kölner Büro von CMS Hasche Sigle tätig. Er berät nationale und internationale Unternehmen auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Das gilt im Schwerpunkt neben der Vorbereitung und Umsetzung von M&A-Transaktionen, Betriebsänderungen, Restrukturierungs- und Umwandlungsvorhaben (Verschmelzung, Spaltung und Ausgliederung) insbesondere für sämtliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung. So beispielsweise im Zusammenhang mit der Ablösung, Änderung und (Neu-)Gestaltung von Versorgungswerken, der Ausgliederung und Absicherung von Versorgungsverbindlichkeiten (CTA, Rückdeckungsversicherungen), Fragen der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 BetrAVG sowie etwaige gerichtliche Auseinandersetzungen mit Versorgungsanwärtern und Betriebsrentnern bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Herr Hofelich ist Leiter des CMS-Excellenzclusters "Betriebliche Altersversorgung", Autor zahlreicher arbeitsrechtlicher Veröffentlichungen und ständiger Referent einer bundesweiten Arbeitsgemeinschaft zur betrieblichen Altersversorgung.

Über Katharina Müller

Katharina Müller berät nationale und internationale Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung von Umstrukturierungen, Outsourcing und Personalanpassungsmaßnahmen. Im Rahmen des postgraduierten Studiengangs Wirtschaftsjurist (Master of Economic Law) erwarb sie Kenntnisse im internationalen Wirtschaftsrecht. Im Anschluss an den Aufbaustudiengang absolvierte sie das Rechtsreferendariat mit Stationen unter anderem bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Südostasien (Singapur). Katharina Müller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV.

Über Julia Glaser

Frau Julia Glaser ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist Senior Legal Counsel in der Rechtsabteilung der Douglas Holding AG im Bereich Arbeitsrecht und Compliance. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und an der Université de Paris I, Panthéon-Sorbonne und dem Referendariat war sie viele Jahre als Rechtsanwältin für eine internationale Wirtschaftskanzlei in Köln im Bereich Arbeitsrecht tätig. Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit dort bildeten die Compliance-Beratung sowie die Durchführung Unternehmensinterner Untersuchungen.

Über Steffen Blessing

Dr. Steffen Blessing, Jahrgang 1985, studierte in Augsburg und München Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht und promovierte im Jahr 2011 im europäischen Arbeitsrecht. Er war zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer internationalen Unternehmensberatung sowie einer internationalen Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht tätig. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei zugelassen. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung eröffnete Herr Dr. Blessing im Juni 2015 den Hamburger Standort von HOPFNER - Rechtsanwälte.

Über Paul Melot de Beauregard

Dr. Paul Melot de Beauregard, LL.M. (LSE), ist Rechtsanwalt und Partner der internationalen Wirtschaftsrechtskanzlei McDermott Will & Emery. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht leitet er diesen Bereich am Standort München und berät regelmäßig deutsche und ausländische Unternehmen zu allen Fragen des Arbeitsrechts und der verwandten Rechtsgebiete wie Datenschutz oder dem Dienstrecht von Organen. Außerdem ist er Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der FernUniversität in Hagen, bildet Fachanwälte aus und tritt regelmäßig durch Veröffentlichungen, Vorträge und Seminare in Erscheinung.

Über Guido Norman Motz

Dr. Guido Norman Motz studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg sowie der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Er ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen und promovierte 2011 bei Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth zum Thema „Die Arbeitgeberstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters“. Er arbeitete zunächst für die auf Insolvenzverwaltung spezialisierte Kanzlei AndresPartner in Düsseldorf. Nach seiner Tätigkeit für KLEINER Rechtsanwälte war er zuletzt im Düsseldorfer Büro von Taylor Wessing tätig. Er ist seit Oktober 2014 Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in Düsseldorf. Dr. Motz ist seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht und kommentiert zusammen mit Dr. Martin Kock das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Beck'schen Online-Kommentar Arbeitsrecht. Er ist Referent der BeckAkademie Seminare, Mitautor des Handbuchs Leiharbeit und Werkverträge und Mitglied der ARGE Arbeitsrecht sowie der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV.

Über Michael Schrock

Michael Schrock, geboren 1974, studierte in Passau und München Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht. Nach der Rechtsreferendarzeit wurde er im Jahre 2004 als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München zugelassen. Michael Schrock ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Zivil- und Arbeitsrechts tätig. Im Fokus seiner Rechtsanwaltstätigkeit steht insbesondere die Beratung und Vertretung von Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen. Darüber hinaus ist Michael Schrock seit 2004 als externer Berater für den Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) tätig.

Über Anne Hümmer

Anne Hümmer ist zugelassene Rechtsanwältin. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften (Würzburg und Heidelberg) und dem juristischen Vorbereitungsdienst (Düsseldorf) war sie von 2008 bis 2015 beim Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) tätig. Als Referentin hat sie dessen Mitgliedsunternehmen arbeitsrechtlich beraten mit den Schwerpunkten Arbeitszeitrecht, Vertragsgestaltung, Teilzeit-und Befristungsrecht, Pflegezeit und Elternzeit. Außerdem hat sie die sozialpolitischen Interessen der Versicherungswirtschaft im europapolitischen Ausschuss der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und beim europäischen Dachverband Insurance Europe vertreten. Als Dozentin der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) hat sie zahlreiche Fach-und Führungskräfte sowie Arbeitnehmervertreter im Arbeitsrecht geschult. Nebenher hat sie sich als ehrenamtliche Richterin am Landessozialgericht und am Arbeitsgericht München engagiert.

Über Annika Hesser

Annika Hesser wurde 1985 in Heilbronn geboren und studierte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Rechtswissenschaften mit Begleitstudium Europäisches Recht. Während ihres Referendariats in Frankfurt am Main war sie unter anderem bei Hengeler Mueller in Frankfurt am Main, Slaughter and May in London sowie bei Duane Morris LLP in New York tätig. Im Rahmen ihrer berufsbegleitenden Promotion an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg widmete sich Annika Hesser dem Bereich des Arbeitsprozess- und Tarifvertragsrechts. Annika Hesser ist seit Januar 2012 als Associate im Bereich Arbeitsrecht bei Greenfort tätig und berät und vertritt überwiegend Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Annika Hesser ist Autorin in Thüsing/Braun, Tarifrecht, 2. Aufl. 2016.

Über Verena Richter

Verena Richter ist seit 2008 Legal Counsel beim Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (München) und zudem als Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei zugelassen. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Mainz und war zunächst als Tax & Audit Assistant in der Kanzlei Prof. Dr. Schmorleiz & Partner (Mainz) tätig. Eine besondere arbeitsrechtliche Expertise besitzt Frau Richter in den Bereichen Urlaubsrecht, Arbeitnehmerüberlassung, Vergütungs-/Arbeitsvertragsgestaltung und dem Kündigungsrecht. Zudem ist sie ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht sowie Sozialgericht München. Frau Richter vertritt die Interessen der Versicherungswirtschaft, u. a. im Ausschuss für Zeitarbeit bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin und führt regelmäßig Seminarveranstaltungen sowie Inhouse-Schulungen für die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) durch.

Über Daniela Hangarter

Daniela Hangarter wurde 1979 in Saarbrücken geboren und studierte an der Universität des Saarlandes. Im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung war sie unter anderem in den arbeitsrechtlichen Abteilungen verschiedener internationaler Kanzleien in Frankfurt am Main sowie in der Personalabteilung eines großen Versicherungsunternehmens tätig. Nach Bestehen des Zweiten Juristischen Staatsexamens studierte sie an der University of Canterbury in Christchurch, Neuseeland, und erwarb dort den Titel Master of Laws (LL.M.). Nach Erlangen des LL.M.-Titels war sie längere Zeit in Christchurch für ein internationales Unternehmen im Bereich Einwanderungsberatung tätig. Daniela Hangarter ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist seit August 2009 im Bereich Arbeitsrecht bei Greenfort tätig und berät und vertritt überwiegend Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit widmet sich Daniela Hangarter regelmäßig arbeitsrechtlichen Veröffentlichungen. Ihre Beiträge wurden beispielsweise in Liebers, Formularbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2015, sowie verschiedenen Fachzeitschriften (NJW, FA) veröffentlicht. Daniela Hangarter hält regelmäßig Vorträge zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen, z.B. beim Deutschen Anwaltsinstitut, von Rundstedt HR Partners, Management Circle.

Über Marc Strerath

Marc Strerath ist Chefsyndikus und Personalleiter der GLOBALE Rückversicherungs-AG mit Sitz in Köln. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre wurde er 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und trat im gleichen Jahr in das Unternehmen ein. Heute ist er u. a. verantwortlich für die Koordination sämtlicher Gerichts- und Schiedsverfahren der Gesellschaft im In- und Ausland, alle Personalangelegenheiten und die Beratung des Vorstandes in Rechts- und Personalfragen. Daneben ist Herr Strerath seit dem Jahr 2005 auch als Rechtsanwalt im Bereich des Wirtschafts- und Arbeitsrechts tätig und verfügt insoweit über eine umfassende Prozesserfahrung.

Über Alfred Wurm

Alfred Wurm, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, wurde 1956 in München geboren. Er studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Nach der Ausbildung zum Rechtsreferendar gründete er mit Alfred Sauter im Jahr 1984 die Kanzlei Sauter & Wurm, die sich seit mehr als dreißig Jahren mit der Vertretung und Beratung von Unternehmen, Institutionen des öffentlichen Rechts, Privatpersonen, Banken und Großkonzernen befasst. Alfred Wurm ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und berät überwiegend mittelständische Arbeitgeber bei individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und verfügt über eine hohe Prozesserfahrung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung von Arbeits-, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen.