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Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918–1933
Krieg in der Geschichte (105) BD105 brocom 14/1015700 Reihe S1015700
Hardcover
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Veröffentlicht 2017, von Patrick Oliver Heinemann, Bernd Wegner(Hg.),Michael Werner(Hg.),Stig Förster(Hg.),Bernhard R. Kroener(Hg.) bei Brill | Schöningh
ISBN: 978-3-506-78785-9
Auflage: 1. Auflage
Reihe: Krieg in der Geschichte
424 Seiten
23.3 cm x 15.7 cm
Der Autor zeigt mit der Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918–1933 das Spannungsverhältnis auf, in dem die Weimarer Republik zum Militär als Ganzem wie auch dem einzelnen Soldaten stand. Wie und warum die Integration der Streitkräfte in die erste deutsche Republik aus juristischer Perspektive misslang, belegt diese archivalisch fundierte Rechtsgeschichte der Reichswehr erstmals anhand ...
Beschreibung
Der Autor zeigt mit der Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918–1933 das Spannungsverhältnis auf, in dem die Weimarer Republik zum Militär als Ganzem wie auch dem einzelnen Soldaten stand. Wie und warum die Integration der Streitkräfte in die erste deutsche Republik aus juristischer Perspektive misslang, belegt diese archivalisch fundierte Rechtsgeschichte der Reichswehr erstmals anhand verschiedenster Themenfelder wie der Militärstrafjustiz, dem Ehren- sowie dem Disziplinar- und Beschwerderecht. Das überlieferte Bild vom »Staat im Staate« bildete sich rechtlich gesehen in einer Tendenz der Reichswehr zur »Paralegalität« ab. Sie hatte ihre Wurzeln vor allem im überkommenen preußisch-deutschen Sonderstatus des Militärs im Staatsaufbau, in exzessiven ausnahmerechtlichen Einsätzen im Innern sowie im fortgesetzten Völkerrechtsbruch der Geheimrüstung.
Der Autor zeigt mit der Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918–1933 das Spannungsverhältnis auf, in dem die Weimarer Republik zum Militär als Ganzem wie auch dem einzelnen Soldaten stand. Wie und warum die Integration der Streitkräfte in die erste deutsche Republik aus juristischer Perspektive misslang, belegt diese archivalisch fundierte Rechtsgeschichte der Reichswehr erstmals anhand verschiedenster Themenfelder wie der Militärstrafjustiz, dem Ehren- sowie dem Disziplinar- und Beschwerderecht. Das überlieferte Bild vom »Staat im Staate« bildete sich rechtlich gesehen in einer Tendenz der Reichswehr zur »Paralegalität« ab. Sie hatte ihre Wurzeln vor allem im überkommenen preußisch-deutschen Sonderstatus des Militärs im Staatsaufbau, in exzessiven ausnahmerechtlichen Einsätzen im Innern sowie im fortgesetzten Völkerrechtsbruch der Geheimrüstung.