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Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)

Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)

Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih

Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)
Hardcover 187,10
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Veröffentlicht 2014, von Eva-Maria Bäni, Myriam Brunner-Ryhiner, Stephan Fierz, Reto Krummenacher, Michael Kull, Alexander Pfeiffer, Ann Weibel, Michael Kull(Hg.) bei Stämpfli Verlag

ISBN: 978-3-7272-2569-7
Auflage: 1. Auflage
Reihe: Stämpflis Handkommentar, SHK
XXVIII, 330 Seiten
22.8 cm x 15.4 cm

 
Personalverleih und Arbeitsvermittlung stellen bedeutende Träger des Schweizer Wirtschaftssystems dar. Insbesondere der Personalverleih widerspiegelt das Bedürfnis des Arbeitsmarkts nach einer hohen Flexibilität im Bereich der Personalkapazität ohne Verpflichtung zur langfristigen Übernahme mit dem damit einhergehenden administrativen Aufwand. Das AVG reguliert diesen speziellen ...
Beschreibung
Personalverleih und Arbeitsvermittlung stellen bedeutende Träger des Schweizer Wirtschaftssystems dar. Insbesondere der Personalverleih widerspiegelt das Bedürfnis des Arbeitsmarkts nach einer hohen Flexibilität im Bereich der Personalkapazität ohne Verpflichtung zur langfristigen Übernahme mit dem damit einhergehenden administrativen Aufwand. Das AVG reguliert diesen speziellen Wirtschaftsbereich, welcher sich rechtlich durch das Dreiparteienverhältnis von Arbeitnehmer und -geber sowie dem Einsatzbetrieb auszeichnet. In der praktischen Anwendung des AVG ergeben sich sowohl betreffend die Abgrenzung des Anwendungsbereichs als auch in diversen Detailfragen rechtliche Divergenzen zwischen den Parteien und den Bewilligungsbehörden. Aber auch im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber sind regelmässig Streitigkeiten bezüglich der Gesetzesauslegung zu konstatieren. Der vorliegende Kommentar soll ein griffiges Arbeitsinstrument aus der Sicht der Praxis bieten und zugleich einen wissenschaftlichen Beitrag zu diesem bedeutenden Rechtsgebiet leisten. Kommentiert wird das AVG unter Berücksichtigung der Ausführungsverordnungen sowie der Literatur und den Weisungen des SECO als Vollzugsaufsichtsbehörde.