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Haben Bäume Rechte?
Plädoyer für die Eigenrechte der Natur
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Veröffentlicht 2014, von Christopher D Stone bei thinkOya, William Kaufmann
ISBN: 978-3-927369-81-8
Reihe: Akt
90 Seiten
Abstrakte Gebilde wie Wirtschaftsunternehmen genießen als 'juristische Personen' Persönlichkeitsrechte. Warum dann nicht auch Bäume, Flüsse, Landschaften? Ausgehend von dieser so naheliegenden wie revolutionären Frage, überlegt der Jurist Christopher Stone, wie Gesellschafts- und Rechtssysteme beschaffen sein müssen, in denen die Eigenrechte der Natur zur Geltung kommen. Sein Essay ist ein ...
Beschreibung
Abstrakte Gebilde wie Wirtschaftsunternehmen genießen als 'juristische Personen' Persönlichkeitsrechte. Warum dann nicht auch Bäume, Flüsse, Landschaften? Ausgehend von dieser so naheliegenden wie revolutionären Frage, überlegt der Jurist Christopher Stone, wie Gesellschafts- und Rechtssysteme beschaffen sein müssen, in denen die Eigenrechte der Natur zur Geltung kommen. Sein Essay ist ein kraftvoller, juristisch wohlbegründeter Aufruf an die Menschen, die Rechte der mehr-als-menschlichen Welt anzuerkennen und ihrer Aufgabe der Pfleg- und Anwaltschaft für diese gerecht zu werden. Mit seinem Plädoyer, natürliche Organismen als vor Gericht klagebefugte Träger unveräußerbarer, subjektiver Rechte anzuerkennen, schuf er 1972 einen Meilenstein des Umweltrechts. Auch vierzig Jahre nach Erstveröffentlichung hat dieser Klassiker nichts von seiner Aktualität eingebüßt und erhält in Zeiten verschärften Klimawandels, Ökozids und Artensterbens neue Relevanz.
Abstrakte Gebilde wie Wirtschaftsunternehmen genießen als 'juristische Personen' Persönlichkeitsrechte. Warum dann nicht auch Bäume, Flüsse, Landschaften? Ausgehend von dieser so naheliegenden wie revolutionären Frage, überlegt der Jurist Christopher Stone, wie Gesellschafts- und Rechtssysteme beschaffen sein müssen, in denen die Eigenrechte der Natur zur Geltung kommen. Sein Essay ist ein kraftvoller, juristisch wohlbegründeter Aufruf an die Menschen, die Rechte der mehr-als-menschlichen Welt anzuerkennen und ihrer Aufgabe der Pfleg- und Anwaltschaft für diese gerecht zu werden. Mit seinem Plädoyer, natürliche Organismen als vor Gericht klagebefugte Träger unveräußerbarer, subjektiver Rechte anzuerkennen, schuf er 1972 einen Meilenstein des Umweltrechts. Auch vierzig Jahre nach Erstveröffentlichung hat dieser Klassiker nichts von seiner Aktualität eingebüßt und erhält in Zeiten verschärften Klimawandels, Ökozids und Artensterbens neue Relevanz.